Kind mit Kinderquad ohne Zulassung im Straßenverkehr
In meinem Dorf ist ein 7jähriges Kind mit einem Kinderquad ohne Zulassung im öffent. Straßenverkehr unterwegs. Da dies nicht erlaubt ist, wollte ich mal die Eltern diesbezüglich ansprechen. Welche rechtlichen Konsequenzen könnten die Eltern beim Erwischen durch die Polizei erwarten?
9 Antworten
Den Eltern ist eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfbar, siehe hierzu: §§ 828, 831, 832, 1631 BGB. Aus dem § 832 BGB ergibt sich eine deliktische Haftung der Eltern, sofern die Aufsichtspflicht auf berechtigte Dritte übertragen ist gilt § 831 BGB. Der für die Haftung eines Kindes oder Jugendlichen einschlägige § 828 BGB bestimmt indes, dass Kinder bzw. Jugendliche zwischen 7 - 18 Jahren für einen angerichteten Schaden insoweit haften, als sie bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten.
Die elterliche Aufsichtspflicht erscheint hier allerdings schon deshalb geboten, da davon auszugehen ist,daß ein 7-jähriges Kind, welches mit einem etwaig motorisiertem Fahrzeug (Kinderquad mit Elektromotor?) ohne Straßenverkehrzulassung sich selbst erheblichen Gefahren einerseits und anderseits erheblichen Schaden anrichten kann.
Als allgemeiner Anhaltspunkt bezüglich Kindern im Straßenverkehr führt u.a. der § 2, Abs. 5 StVO etwa aus:
"5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen."
Im Prinzip gilt also auch hier: Eltern oder entsprechend Aufsichtsplichtige haften für die Kinder.
Eine strafrechtlich relevante Komponente ergäbe sich damit zunächst nicht bzw. allenfalls, wenn hinzutritt, dass der Aussichtspflichtige für eine Verletzung der StVO,StGB oder ähnlicher Vorschriften einzutreten hat, weil dem Aufsichtspflichtigen fahrlässiges (d.h., billigend in Kauf genommen) bzw. vorsätzliches (d.h., gewollt) Handeln ( auch durch Unterlassen) vorwerfbar wäre und öffentliches Interesse bzw. entsprechend des Vorwurfs ein Antrag des Geschädigten oder einer Behörde vorliegt.
Kümmert euch um euren eigenen S****ß und lasst doch den Kindern ihren Spaß. Ich finde es richtig gut, dass nicht alle Bürger so nen Stock im A**** haben und sich an bescheuerte Gesetze halten, die jeglichen Spaß unterbinden!! Davon sollte es mehr geben! Ich würde meinem Kind das genauso erlauben, da es verantwortungsbewusster fährt als 99% im Strassenverkehr und es bei uns im Dorf keinen wirklichen Verkehr gibt! Wenn mir einer ankommen würde und mich deswegen anzeigen würde.... Solche Menschen brauht echt keiner... Achja, ich bin übrigens bei der Autobahnpolizei ;-)
😂👍
Die Eltern werden sich wahrscheinlich darauf berufen, dass der Kleine ohne ihr Wissen aus umfriedetem Gelände gefahren ist, dann kann man ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen. Bei einmaligem Vergehen würde wohl nichts weiter passieren, ansonsten ein Fall fürs Jugendamt. Sie wären dann auch für evtl. Schäden haftbar. Wenn sie tatsächlich zugeben, dass sie es dem Kleinen erlaubt haben, so ist das ein Fall für den Verkehrsrichter - dieser muss dann urteilen (höhere Strafe).
Wenn man ein Kind ein Kind sein lässt, so lässt man es mit geignetem Spielzeug spielen und setzt es nicht verbotenerweise den Gefahren im Straßenverkehr mit einem nicht zugelassenen Quad aus. Dies verstößt einerseits gegen geltendes Recht, andererseits gegen jegliches Verantwortungsgefühl!
Das Kinderquad ist im ganzen Dorf nicht zu überhören. Die Eltern müssten also schon mitbekommen, dass ihr Sohn nicht auf dem Grundstück fährt. Ich weiß, dass die "Ausflüge" von den Eltern geduldet werden. Der Papa nimmt es mit den Gesetzen selbst nicht so genau. Und es handelt sich hierbei nicht um eine Einmaligkeit.
Naja, wenn sie nicht auf den Kopf gefallen sind, werden sie sich dennoch zunächst auf "Unwissenheit" des Ausflugs berufen. Sofern jemand Anzeige erstattet, sollte er das mit dem Hinweis tun, dass das von den Eltern toleriert wird, dann wird die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben. Die entscheiden dann auch, ob der Fall auch ans Jugendamt geht. Jedenfalls ist das (bei nachgewiesenem Wissen der Eltern) eine Straftat im Verkehrsrecht. Würde der Vater selbst ohne Führerschein mit einem nicht zugelassenen Motorfahrzeug auf der Straße fahren, so wären ihm einige Punkte sicher, wenn er sein Kind dazu ermutigt... Ohweia! Im Sinne der Sicherheit des Kindes wäre eine Anzeige beim Jugendamt durchaus angebracht! (Wie die dann weiterhin verfahren und ob sie die Polizei einschalten obliegt ihnen)
7jährige mit einem Quad im Straßenverkehr finde ich schon reichlich daneben. Polizeilich denke ich dürften sie vielleicht einen Hinweis auf Ihre elterliche Sorgfaltspflicht bekommen, da das Kind in diesme Alter ja nicht haftet. Ich würde soetwas ebenfalls der Polizei melden, oder dort mal anrufen und fragen. Scheibar muss ja das Kind vor der Dummheit der Eltern beschützt werden.
Ein Kinderquad läuft regelmäßig unter Spielzeug, auch wenn es durch einen Elektroantrieb vorwärts bewegt werden kann. Für Spielzeug gilt aber weder die Straßenverkehrsordnung, noch das Zulassungsrecht. Ich rede aber nicht von einem Fahrzeug nach Art der Pocketbikes, sondern um ein durch Motorkraft angetriebenes Spielzeug wie Bobby-Cars, nur eben anders aufgebaut.
Ein Fall fürs Jugendamt? Wenn man ein Kind Kind sein lässt?
Wie bist denn du drauf?