Kindesunterhalt - die Kindsmutter sendet keine Ausbildungsnachweise. Was kann man tun?
Hallo an Alle!
Folgender Sachverhalt: Das Kind lebt bei der Mutter. Es ist 17 Jahre alt und wird im Oktober 18. Es ist davon auszugehen, dass das Kind im letzten Jahr seine Schule beendet hat. Es besteht ein Gerichtstitel / Vergleich (ohne Befristung), der mit Volljährigkeit mit Abänderungsklage geändert werden soll.
Nun ist es ja so, dass man bei Berufsausbildung zur Zeit (bis zur Volljährigkeit) die Ausbildungsvergütung abzüglich 90 Euro zur Hälfte anrechnen könnte.
Wenn die Kindsmutter nun keine Nachweise sendet, wie z.B. den Ausbildungsvertrag, eine Schulbescheinigung etc. - wie kann man weiter vorgehen?
Muss erst eine Auskunftsklage eingereicht werden oder macht man eine Abänderungsklage ins Blaue. Wird dann vorab vom Gericht geprüft, ob das Kind jetzt noch zur Schule geht, so dass die Abänderungsklage evtl. gleich abgewiesen wird? Wer zahlt die Kosten? Man will ja nicht klagen, wird aber quasi "gezwungen", weil man keine Nachweise bekommt... Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, es besteht kein Kontakt zu Mutter und Kind. Früher lief alles über die Anwälte, aber man will ja nicht unbedingt Anwaltskosten zahlen, die vermieden werden könnten, wenn man Nachweise hätte...
Könnte man im Zuge einer Klage auch gleich eine Befristung erreichen, damit man nicht im Herbst wieder klagen muss?
Und für die "Zeigefinger-hoch-Fraktion": es geht nicht darum den Unterhalt nicht zahlen zu wollen, sondern nur um die mögliche Herangehensweise...
Danke für hilfreiche Antworten!
7 Antworten
Nun, nach der Volljährigkeit wird der Unterhalt anteilig dem Einkommen zwischen beiden Elternteilen berechnet. Ab 18 Jahren ist nicht mehr nur der Vater sondern auch die Mutter unterhaltspflichtig.
Zusätzlich kommt, wenn das gemeinsame Kind sich in einer Ausbildung befindet, wird das Ausbildungseinkommen für die korrekte Berechnung benötigt.
Allein dafür ist das volljährige Kind verpflichtet, Nachweise zu liefern.
Anderenfalls könnte man ja einfach sagen, dass man in der Ausbildung ist um an Geld zu kommen.
Da du einen Titel unterschieben hast, ist das alles etwas problematischer. Hier hilft sowieso nur ein Anwalt zur Änderung des vorhandenen Titels. Und da die Kindesmutter damals anscheinend direkt eine Titulierung verlangte, wäre mein erster Schritt an deiner Stelle der Weg zu einem Fachanwalt für Familienrecht.
Verlass dich niemals auf Berechnungen von Jugendämter. Die ziehen dir nur die Hose aus.
Einen Titel kann man nur gerichtlich ändern lassen.
Von wem kommt die Klage?
Die Klage auf Abänderung wird vom Kindsvater bei Volljährigkeit des Kindes erhoben. Zumindest dann, wenn fest steht, dass das Kind eine Ausbildung macht. Die Kindsmutter hat eh nichts und so wird der Kindsvater ohnehin alleine aufkommen müssen.
OK, dann sollte die Klage doch nicht vermieden werden.
Fall 1: Kind macht eine Ausbildung – Ausbildungseinkommen wird in die Unterhaltsberechnung fallen und Kindsvater bezahlt weniger.
Fall 2: Kind macht nichts und bleibt zuhause ohne Anstrengungen Arbeit oder Ausbildungsplatz zu finden – Kindsvater ist nicht mehr unterhaltspflichtig. (Durch den Titel kannst du allerdings nicht einfach deine Zahlungen einstellen)
Fall 3: Kind geht weiter zur Schule – Hier wird sich anschließend an die Düsseldorfer Tabelle gehalten und der Unterhalt weiterbezahlt, Kindergeld wird zur Hälfte weiterhin vom "bereinigtem Einkommen" des Kindsvater für den Unterhalt abgezogen.
Dies ist mein Wissensstand, eine rechtliche Grundlage ist dies nicht. Ich empfehle dir in jedem Fall einen Anwalt für Familienrecht zu aufzusuchen.
mach die mutter darauf aufmerksam, dass der unterhalt mit dem 18. geburtstag eingestellt wird und du um aushändigung des titels bittest mit 18. geburtstag.
weiterhin verlangst du auskunft darüber was kind derzeit und zum zeitpunkt des 18. geburtstages macht. dann wendest du dich an deinen anwalt zur neuberechnung des unterhalts und eine abänderung des titels. die mutter ist zur auskunft verpflichtet. wenn du gemeinsames sorgerecht hast, kannst du dir die info wenn möglich auch selbst einholen.
Wow
Fordere die Mutter noch einmal schriftlich und nachweisbar auf dir einen Nachweis über mögliche Azubi Vergütung zu erbringen, dazu setzt du ihr eine Frist von 14 Tagen, sollte bis dahin nichts bei dir eingegangen sein, dann würde ich die Zahlung vorläufig einstellen, also das teilst du ihr natürlich im Anschreiben mit !
Wenn der Geldhahn zugedreht wird rührt sie sich schon, da musst du dir keine Sorgen machen, den nicht gezahlten Unterhalt legst du erst einmal schön an die Seite.
Vielleicht sollte erst einmal ein Schreiben an die Kindesmutter gehen, dass der Unterhalt so lange ausgesetzt, also nicht gezahlt wird bis Nachweise über die derzeitige Schule oder sonstige Ausbildung eingehen.
Dies würde ich persönlich per PZU versenden, damit ein Nachweis vorliegt.
Was ist wenn das "Kind" noch zur Schule und Abitur macht? Das wäre auch möglich. Außerdem endet die Unterhaltspflicht nicht mit 18
Vielleicht sollte der Kindsvater doch mal Kontakt zu seinem eigenen "Fleisch und Blut" aufnehmen
Darum geht es nicht... das ist schon klar! Aber wie soll man wissen was das Kind macht, wenn man keine Nachweise bekommt. Daher die Frage wie man (evtl. ohne Anwallt) vorgehen könnte... Es besteht (und bestand nie) Kontakt zu dem Kind.
Ohne Anwälte wird es schwierig, einfach Kontakt zum Kind aufnehmen, muss ja nicht zur Mutter sein, das Kind ist ja fast erwachsen.
Das stimmt! Wäre eine Möglichkeit. Aber es wird bezweifelt, dass das zum Erfolg führt. Da der Kindsvater ja nie Kontakt hatte und sicherlich auch nicht gerade zum beliebtesten Menschen für das Kind geworden ist. Aber kurz vor seinem 18.ten Lebensjahr wird er eh angeschrieben, da er den Unterhalt ja dann eh auf sein Konto bekommt...
Danke dir! Die Klage im Herbst steht ja eh an... Aber wie kann die Klage jetzt vermieden werden? Wenn keine Nachweise kommen was das Kind so treibt :-(