Kann ich als Selbstnutzer meiner Eigentumswohnung die Verwalterkosten steuerlich absetzen?
4 Antworten
... nein, natürlich nicht, denn es sind weder für Dich Handwerkerleistungen noch Dienstleistungen, die ein Verwalter für Dich tätigt. Du bist ja auch nicht sein Auftraggeber.
Er ist tätig für die WEG, und die Mitglieder sind nicht suteuerpflichtig weil sie Mitglied sind.
Ein Mitglied in einem Sportverein kann ja seinen >Präsidenten/Vorstand auch nicht in seine Steuer einbringen.
Werbungskosten fallen nur an bei Überschusseinkunftsarten. Darin enthalten ist das Wort "Einkünfte". Eine Wohnung, die du selbst bewohnst, erwirtschaftet dir keine Einkünfte, also fällt das flach.
Was möglich wäre, ist die Geltendmachung von Handwerkerleistungen im gewissen Rahmen.
Die Verwaltungskosten an sich nicht, nein.
Sofern auf der Betriebskostenabrechnung jedoch Handwerkerleistungen ausgewiesen werden, kannst du diese geltend machen
... eine WEG liefert aber keine BK-Abrechnung, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben.
Nein natürlich nicht.
Dann könnte ein Mieter seine Miete ja auch steuerlich geltend machen.
Er fragt definitiv nach "Verwalterkosten"., Die kann er selbstverständlich NICHT absetzen.
Hallo lieber DerHans, es geht hier nicht um die Miete (gloekler ist ja Selbstnutzer seiner Eigentumswohnung!), sondern um die absetzbaren Handwerkerleistungen bzw. Dienstleistungen!