Kann sich mein Freund in meiner 1 Zimmer Wohnung anmelden? Kann mein Vermieter es verbieten?
Hallo ! Ich wohne in einer 42 qm Wohnung (1 Zimmer und eine große Küche ), könnte sich mein Freund bei mir anmelden ? (Und zu mir ziehen) Ich gehe davon aus, dass ich meinen Vermieter wenigstens darüber informieren muss. Könnte er mir dies auch verbieten ? Bzw. müssen wir dabei noch andere Aspekte beachten ?
Ich bedanke mich schon mal herzlich für die Antworten
LG
8 Antworten
Du musst deinen Vermieter fragen und du solltest es dir auch schriftl geben lassen. Aber wenn er das nicht möchte, solltet ihr gemeinsam eine neue Wohnung suchen. Zieht dein Freund einfach ein ohne ok, kann dir gekündigt werden.
wenn dein Freund zu dir ziehen will, mußt du deinen Vermieter informieren. Der Mietvertrag läuft ja dann sicher auf euch beide. Ob er es verbieten kann, keine Ahnung. Wenn er es tut, sollte er es begründen können.
muß nicht-wäre aber besser. Stell dir vor, nur SIE steht im Vertag, er zieht ein. Dann haftet SIE für alles.
Auch wenn beide im Vertrag stehen, haftet jeder gesamtschuldnerisch.
Solange der "Innenverhältnis" zwischen den beiden stimmt, braucht man keine Verträge und wenn man doch Verträge hat und einer will sich nicht daran halten muß man klagen.
Man bedenke auch immer die Problematik, wenn einer verschwindet kann der andere die Wohnung nicht alleine kündigen.
Dann haftet SIE für alles.
Richtig, kann IHN aber auch jeder Zeit wieder vor die Tür setzen.
(Und zu mir ziehen) Ich gehe davon aus, dass ich meinen Vermieter wenigstens darüber informieren muss.
Richtig, Du musst Deinen Vermieter informieren und er kann ggf. die Nebenkosten anpassen.
Die Miete darf er deswegen nicht erhöhen.
Könnte er mir dies auch verbieten ?
In der Regel kann der Vermieter den Zuzug des Freundes nicht verbieten, es sei denn, es gibt trifftige Gründe.
MfG
Johnnymcmuff
Erlaubnisvorbehalt bei Aufnahme des Lebensgefährten in Mietwohnung
Der bislang andauernde Streit um die Frage, ob der Mieter einer Mietwohnung seinen Lebensgefährten ohne Erlaubnis des Vermieters in der Mietwohnung aufnehmen darf, hat mit dem BGH-Urteil vom 5. November 2003 ein Ende gefunden. In seinem Leitsatz zum Urteil (Az: VIII ZR 371/02) stellt der BGH fest, dass der Mieter nicht berechtigt ist, die Mietsache ohne Erlaubnis des Vermieters Dritten zu überlassen. Unter den Begriff des Dritten falle auch der Lebensgefährte. Dem Mieer steht allerdings ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis durchden Vermieter zu, wenn der Mieter hieran ein berechtigtes Interesse hat. So kann der Vermieter zum Beispiel die Erlaubnis verweigern, wenn durch die Gebrauchsüberlassung eine Überbelegung der Mietwohnung erfolge. Es ist daher dringend angeraten, den Vermieter vor dem Zuzug des Dritten davon in Kenntnis zu setzen und um Erlaubnis nachzusuchen.
Wenn einer mietet und dann zwei wohnen, dann kommt bei dem VM freude auf, wg solcher Möglichkeiten vermieten viele Mieter, die den Mietzins nicht unbedingt brauchen, gar nicht mehr,. man solllte zu mindest den VM informieren und einen Mietaufschlag anbieten.
Auch wenn der Vermieter den Zuzug von Lebenspartnern nicht oder nur sher schwer untersagen darf, muß er doch um Zustimmung gebeten werden.
Der Mietvertrag muss nicht geändert werden.