kann nach einer Lohnerhöhung die jahrelang gezahlte, freiwillige Zulage gestrichen werden?
Ich habe nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit endlich eine Lohnerhöhung um 1 Euro erkämpft, nun wurde aber die freiwillige Zulage einfach gestrichen. Erst auf meinem Lohnzettel habe ich gesehen, dass ich mein Gehalt bekomme, aber keine Zulage mehr. Obwohl es lt. Arbeitsvertrag Anwesenheitsprämie heißt, auf dem Lohnzettel stand immer freiwillige Zulage. wohin kann ich mich wenden, um in Erfahrung zu bringen, ob das korrekt ist? Ich arbeite im Einzelhandel. Danke.
1 Antwort
Alleine der Hinweis, dass eine bestimmte Leistung (z.B. Weihnachtsgeld oder wie in Deinem Fall jetzt die Zulage) "freiwillig" erbracht wird, sagt nichts über die mögliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erbringung dieser Leistung aus.
Wenn er die Leistung erbringt, ohne regelmäßig darauf hinzuweisen, dass dadurch kein Rechtsanspruch auf zukünftige Leistung entsteht, ist er auch weiterhin zu dieser Leistung verpflichtet, vorausgesetzt weiterhin, das diese Leistung immer in gleicher Höhe (nominal oder prozentual) erbracht wird.
In Deinem Fall kommt allerdings entscheidend noch hinzu, dass der Anspruch im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist (die Formulierung auf dem Lohnzettel ist irrelevant).
Wenn Du jetzt mit Deinem Arbeitgeber eine Lohnerhöhung vereinbart hast, darf er die nicht mit der "freiwilligen" Leistung verrechnen - auf die Du ja unter der oben genannten Voraussetzung und wegen der Vereinbarung im Arbeitsvertrag einen Rechtsanspruch hast.
Eine solche Verrechnung wäre nur möglich, wenn Sie zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber vereinbart worden wäre!
Wenn Du Dich genauer beraten lassen willst, solltest Du Dich an eine Gewerkschaft wenden; für den Einzelhandel ist das Ver.di; den für Dich zuständigen Bezirk kannst Du auf dieser Seite ermitteln: http://www.verdi.de/wegweiser
Wenn Du nicht Mitglied einer Gewerkschaft bist, wirst Du dort bei einer rechtlichen Auseinandersetzung keine Rechtsunterstützung erhalten können - die ist Mitgliedern vorbehalten.
An die Gewerkschaft wenden kannst Du Dich selbstverständlich! Ob sie Dir als Nichtmitglied Rat und Hilfe erteilt, kann ich aber nicht beurteilen (sollte sie tun - es wäre ja auch eine gute Werbung für sie);
Ob Dein Arbeitgeber nach Tarif bezahlt oder nicht, spielt für Dein Verhältnis zu einer Gewerkschaft keine Rolle.
Hallo,
vielen Dank für diese Antwort, kann ich mich denn auch an die Gewerkschaft wenden, wenn ich nicht Mitglied bin und auch mein Arbeitgeber nicht nach Tarif bezahlt? Bei uns gibt es auch keinen Betriebsrat.
Danke schon im Voraus.