Nur Grundgehalt während Schwangerschaft

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Im Arbeitsrecht wird unterschieden zwischen Widerrufsvorbehalt, der i.d.R. bei Einmalzahlungen, also nicht monatlichen Entgeltbestandteilen vereinbart wird und regelmäßig an sachliche Gründe gebunden ist und dem Anrechnungsvorbehalt von Entgeltbestandteilen (zumeist monatlicher Natur) z.B. bei Tarifanhebung.

Seit für Arbeitsverträge die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, müssen Arbeitsverträge für den Arbeitnehmer transparent und unmissverständlich sein. Aus Deiner Formulierung "Streichung" kann ich nicht ersehen, was genau gemeint ist. Bei Widerrufs- und Anrechnungsvereinbarungen machen selbst gewiefte Arbeitgeber regelmäßig Formulierungsfehler, die dazu führen, dass die Klausel in Gänze unwirksam ist. Das ist der erste Punkt, wegen dem Du zu einem fähigen Arbeitsrechtsanwalt gehen solltet. Der zweite Punkt - für den Fall, dass Du nicht die Einzige mit einer freiwilligen Zulage bist - ist der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz. Einem einzelnen Arbeitnehmer Zulagen zu streichen, wenn z.B. 100 Mitarbeiter eine Zulage haben und 99 diese nicht gestrichen bekommen, kann aus diesem Grund gerichtlich angreifbar sein. Zum dritten: Kannst Du einen Zusammenhang der Streichung mit der Schwangerschaft glaubhaft machen (z.B. Du teilst am 25. eines Monats die Schwangerschaft schriftlich mit (nicht vorher drüber reden!) und bekommst im Folgemonat die Zulage gestrichen, kann ein Verstoß gegen das Allgeimeine Gleichbehandlungsgesetz vorliegen. Spannend daran ist, dass in diesem Fall eine Umkehrung der Beweislast eintritt - der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er nicht dagegen verstoßen hat. Es gibt also einiges, je nachdem wie die Formulierung ist, wie die Gehaltsstruktur im Unternehmen ist, und wer wann wirklich was gestrichen bekommt, dass dafür spricht, dass die "Streichung" vielleicht doch nicht so einfach wird, wie Du glaubst. Aber: wenn Du finanziell auch ohne die Zulage klarkommst, dann werd doch einfach erst mal schwanger - vielleicht streicht Dein Arbeitgeber die Zulage gar nicht. Ansonsten: mit ihm reden: "Mit welcher Leistung sind Sie nicht zufrieden, dass ich die Zulage nicht mehr bekommen soll?...", danach unbedingt Anwalt.

Alles Gute und gesunden Nachwuchs!

depri83 
Beitragsersteller
 03.12.2010, 17:47

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Der genaue Wortlaut im Vertrag ist folgender: "Die einfache oder mehrfache Leistung dieser Zulage ist freiwillig und kann jederzeit entfallen." Hört sich für mich so an als hätte sich die Firma da rechtlich schon gut abgesichert. Aber was soll's. Jetzt warte ich erst mal ab bis es soweit ist. :-) Wenn dann Probleme auftreten, werde ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Da hast du völlig Recht. Ich war nur etwas verunsichert, weil ich von ner Kollegin erfahren habe, dass dies in der Firma schon mal so vorgefallen wäre. Aber wer weiß schon ob das immer alles der Wahrheit entspricht, was die Leute so tratschen. Danke nochmals für die hilfreiche Antwort!!!!

pfkpfk  03.12.2010, 19:56
@depri83

gerne - Dank für's Sternchen und alles gute

Eigentlich hast Du Dir die Frage doch selber beantwortet "freiwillige Zulage, die jederzeit gestrichen werden kann".

Ich weiß ja nicht welchen Beruf Du ausübst, aber Dein Arbeitgeber wird ja nicht unbedingt durch Deine Schwangerschaft die Zulage streichen. Es sei denn, Du würdest Deine Arbeit nicht mehr so wie normal ausüben können. Aber wie gesagt, der AG kann damit machen, was er will. Leider :-(

Da er die Zulage jederzeit ohne Grund streichen kann (ist ja so zwischen euch beiden vereinbart und du hast dem auch zugestimmt), kann er sie auch während deiner Schwangerschaft streichen. Da bewahrt dich auch kein Mutterschutzgesetz davor.