Kann mir jemand sagen, wie man die Erstattung für eine Brille mit dem Tarif B30 und dem Beihilfeergänzungstarif BC bei der Debeka richtig berechnet?
Hallo und guten Tag,
leider muss ich mir demnächst wieder eine neue Brille machen lassen.Die Werte haben sich verschlechtert, meinen jetztige Brille ist bald 5 Jahre alt und langsam geht auch meine Fassung und die Glasbeschichtung in die Knie.
Da ich mir wieder eine Gleitsichtbrille machen lassen möchte, gehe ich einfach jetzt von dem fiktiven Betrag von 1000 Euro Brillenkosten aus (wenns weniger ist, soll das auch gut sein).
d.h dann wohl aus dem Tarif B30 würde man 300.-EUR erwarten.
Beihilfe BW: Bei Mehrstärkengläser max. 205,50 pro Glas und 20,50 pro Fassung (Höchstbetrag)
Was zahlt dann noch der Zusatztarif BC? )
10.1 Brillen (Brillengestelle und Brillengläser), sofern sie nach den jeweiligen Beihilfevorschriften beihilfefähig sind, bis zur beihilfefähigen Höhe.)
Das verstehe ich nicht.
Vielleicht kann mir das jemand an diesem Beispiel erklären, der sich auskennt?
Viele Grüße und Danke
Katja
3 Antworten
selbst öffentlich beschäftigte sollten in der lage sein .....
die beihilfestelle anzurufen
Das hat mit der Beihilfestelle nichts zu tun. Wenn sie nicht antworten möchten oder nicht wirklich können, müssen sie das auch nicht. Unterlassen sie bitte diese Art von Beleidigungen.
Das ist sicher nicht so einfach zu erklären, denn jede Versicherung hat ihre verschiedenen Tarife. Du solltest also wissen, welchen Tarif du abgeschlossen hast.
Nicht verstehen kann ich die Reaktion der Vertreterin der Versicherung, wahrscheinlich war das gar nicht deine Versicherung, sondern irgend ein Telefonservice. Hast du keinen Vertreter vor Ort?
Den hab ich zuerst nicht erreicht. Jetzt ist alles klar. Was die Beihilfe erstattet ist ja festgeschrieben. Probleme bereitet hat mir - wie gesagt - die Formulierung aus dem Zusatztarif BC
10.1 Brillen ...blablabla.... bis zur beihilfefähigen Höhe.
Die beihilfefähige Höhe habe ich ja schon von der Beihilfe könnte man denken.Wozu dann den Zusatztarif ?
Und weshalb rufst du nicht bei deiner Krankenversicherung an und stellst denen deine Frage.
Hat sich erledigt....
Ein Tipp: in Zukunft solche Details dazu schreiben.
Bei Beihilfefragen auch noch das jeweilige Beihilferecht, denn auch da gibt es Abweichungen.
Stimmt! Jedes Bundesland hat die Beihilfe anders geregelt.
Hab ich schon...da wurde mir gesagt "bis zur beihilfefähigen Höhe". Womit ich leider nichts anfangen kann. Ich habe gefragt was das bedeutet. Man sagte mir "na das was die Beihilfe zahlt". Da bin ich einfach nicht weiter gekommen. Ich hätte halt gerne eine Zahl gehabt. Bevor ich nochmal anrufe dachte ich, vielleicht weiss es hier jemand.