Kann man als Werkstudent privat versichert bleiben?
Hallo,
wie sieht das aus wenn ich als Werkstudent arbeite, jedoch trotzdem privat bei der DBK versichert bleiben möchte (+Beihilfe)?
Falle ich aus der Versicherung dann raus oder kann ich weiterhin dort versichert bleiben ohne irgendwelche Umstände?
Danke schon mal :)
4 Antworten
Ich wundere mich mal wieder, was hier im Forum für Unsinn geschrieben wird.
Scheinbar verwechseln manche die Begriffe "Duales Studium" und "Werksstudent".
Als Werksstudent bezeichnet man Leute die an einer UNI oder Fachhochschule immatrikuliert sind und neben ihrem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Hier kann es sich u.U. um eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit handeln.
Aber es liegt keine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit vor und somit ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung aus diesem Grunde nicht möglich.
Also - die private Krankenversicherung mit Beihilfe bleibt bestehen!
Sollte es sich allerdings um ein Duales Studium handeln, dann ist ein Wechsel in die GKV erforderlich.
Gruß Apolon
Mein Interesse ist ja, so lange es geht (also bis 25) bei der PKV zu bleiben.
Von der PKV zur GKV kannst Du erst wieder wechseln, wenn du eine GKV-pflichtige Tätigkeit vorweisen kannst.
Also der Wechsel zum 25. Lebensjahr während des Studiums ist nicht möglich.
Aber auch viele PKV-Versicherungen bieten einen Tarif an, der beitragsmäßig im Rahmen des GKV-Beitrages liegt.
Nachtrag: wenn noch nicht geschehen muss man sich allerdings von der Studentischen Pflichtversicherung befreien lassen.
Hallo,
man bleibt auf jeden Fall in der privaten Krankenversicherung. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich (da bei Studienbeginn ein Befreiungsantrag von der gesetzlichen Krankenversicherung unterschrieben wurde).
Der verbeamtete Elternteil sollte bei der Beihilfestelle nachfragen, unter welchen Bedingungen der Beihilfeanspruch für Kinder entfällt. Dann verfünffacht sich meist der Krankenversicherungsbeitrag (von 20% auf 100%), z.B. am 25. Geburtstag.
Gruß
RHW
Hallo HMKayy,
für Studenten mit Arbeitnehmertätigkeit gelten folgende Regelungen:
- Arbeitnehmertätigkeit bis zu 20 Stunden wöchentlich: man wird - unabhängig von der Dauer/Befristung der Tätigkeit - nicht als Arbeitnehmer versichert.
- Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 20 Stunden wöchentlich:
a) befristet auf maximal 3 Monate (oder 70 Arbeitstage): man wird nicht als Arbeitnehmer versichert.
b) befristet auf mehr als 3 Monate (oder 70 Arbeitstage) oder unbefristet: man wird als Arbeitnehmer versichert und wechselt in die GKV
Quelle:
https://www.astafu.de/sites/default/files/rundschreiben_27072004.pdf
Noch Fragen offen?
Gruß
RHW
...oh, ein Kenner? ... und warum macht meine PKV das komplett falsch? Beitrag wird mit 25 von rd. 48 EUR bei Wegfall der Beihilfe auf 88 EUR angepaßt!
... hier ein Hinweis an die Arbeitgeber:
Als Werkstudenten zählen Personen, die während ihres Studiums als ordentlich Studierende gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden. Unter den Begriff des sog. "ordentlichen Studierenden" fallen diejenigen Studenten, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Das Studium stellt den Schwerpunkt der Arbeitsleistung des Studenten dar, wenn•die Arbeitszeit der Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt oder
die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate (für den Zeitraum 2015 bis 2018 drei Monate) befristet ist oder
•die Beschäftigung ausschließlich während der Semesterferien ausgeübt wird.Die Zugehörigkeit zum Personenkreis (Student) sowie das Studium an einer entsprechenden Hochschule ist vom Studenten beim Arbeitgeber durch die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. Diese ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.
Nach meiner Kenntnis kannst du das - auch Beihilfe kannst du bekommen, solange du Kindergeld bekommst, aber maximal bis zum 25. Lebensjahr (plus Zeiten für Wehr- und Ersatzdienst. Ich würde mich aber an deiner Stelle bei der PKV erkundigen bzw. deine Eltern sollten das tun.
Hallo,
wie sieht das aus wenn ich als Werkstudent arbeite, jedoch trotzdem privat bei der DBK versichert bleiben möchte (+Beihilfe)?
Geht. Studenten können sich bis 3 Monate nach Imma von der GKV-Pflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist bis zu einer Statusänderung (Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aber nicht zu revidieren).
Ob von Seiten der Beihilfestelle oder der PKV dort Bedingungen gestellt werden bezüglich des Einkommens, steht auf einem anderen Blatt und solltest du mit denen abklären.
Befreit hab ich mich ja schon bei der Einschreibung...
Mein Interesse ist ja, so lange es geht (also bis 25) bei der PKV zu bleiben.
Gut zu wissen, ich ruf bei der DBK noch an und sicher zu gehen.
Aber danke für die Antwort!