Neugeborenes Kind bei PKV der Mutter (Beamtin mit Beihilfe) oder über Vater (freiwillig privat versichert) anmelden?

6 Antworten

Hier gilt der §198 VVG


(1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu
versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate
nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist.


(3) Als Voraussetzung für die Versicherung des Neugeborenen oder des
Adoptivkindes kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils
vereinbart werden. Diese darf drei Monate nicht übersteigen.


Die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften haben daher den gleichen Inhalt:


Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.


Damit habt ihr nun die Wahl, bei welchem Versicherer ihr das Neugeborene im Rahmen der Neugeborenennachversicherung versichern wollt.

Kommt das Kind gesund auf die Welt, könntet ihr es auch bei keiner der beiden Gesellschaften versichern, da die dann fällige Gesundheitsprüfung für eine andere Versicherung kein Problem darstellt. Allerdings versichern nicht alle Versicherer Kinder alleine. Da hilft dann ein Fachmann weiter ;)

Apolon  19.08.2017, 10:06

@Nersd,

du hast zwar sehr viel geschrieben, nur auf die Frage des TE bist du überhaupt nicht eingegangen.

Die Frage hast du scheinbar nicht gelesen!

Gruß Apolon

nersd  19.08.2017, 22:23
@Apolon

Was reicht dir an meiner Antwort:

"Damit habt ihr nun die Wahl, bei welchem Versicherer ihr das Neugeborene im Rahmen der Neugeborenennachversicherung versichern wollt."

nicht?

So kompliziert ist diese Antwort ja nun auch nicht formuliert ;)

Wir sind aber nicht familienversichert!

grubenschmalz  17.08.2017, 13:00

Das ist klar. Bei PKV gibt es keine familienversicherung

In dem Fall geht es problemlos das Kind über Deine Frau mit Beihilfeanspruch zu versichern. Kostet dann nur 30-40€ im Monat. Wenn Du es versichern würdest und Zuschuss vom AG bekämst, würde der Beihilfeanspruch gekürzt.

Versucht es zunächst mal über die Frau privat mitzuversichern. Wenn die Kasse der Frau „Nein“ sagt, musst du euer Kind über deine Kasse privat versichern. Die Kassen werden sich wohl schon einigen!

Soweit ich weiß, muss das Kind beim Besserverdienenden mitversichert werden, da Ihr beide in der PKV seid.

Apolon  19.08.2017, 10:13

NEIN

nick0811 
Beitragsersteller
 17.08.2017, 11:03

Es geht allerdings nicht um eine Familienversicherung!