Krankenversicherung Bundespolizist im Ruhestand?
Bundespolizisten sind ja über die Freie Heilfürsorge krankenversichert.
Was kommt wenn sie in Pension gehen ? Anspruch auf Heilfürsorge endet ja dann. Wie sind sie dann krankenversichert ?
5 Antworten
Genau deswegen sollte der Begünstigte der "freien Heilfürsorge" , eben eine Anwartschaftsversicherung haben. Wenn er die nicht hat, kann es teuer werden.
Damit erreichen sie, dass sie zum Zeitpunkt der Pensionierung zum Gesundheitszustand zu Anfang der Laufbahn versichert werden müssen. Sie brauchen ohnehin nur 30 % absichern, da sie ja weiterhin beihilfeberechtigt sind.
Pensionär hat Anspruch auf 70 % Beihilfe
Sorry, verwechselt mit der aktiven Zeit.
Hallo,
da gibt es grundsätzlich 3 Varianten:
- er hat eine Anwartschaft in einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Wenn er mit Erreichen der Altersgrenze pensionsberechtigt ist, wird die vereinbarte Versicherung mit 30% aktiviert (70% übernimmt die Beihilfe). Probleme kann es geben, wenn er den Polizeidienst ohne Pensionsanspruch vorzeitig verlässt.
- er hat eine Anwartschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen. Wenn er keinen Anspruch auf Heilfürsorge mehr hat, ist er wieder leistungsberechtigt wie vor dem Polizeidienst (egal, ob mit oder ohne Pension). Die Beihilfe kann er dann nur in Randbereichen nutzen (und in der Pflegeversicherung). Die Beitragshöhe richtet nach den Einnahmen.
- Er hat keine Anwartschaft abgeschlossen. Dann kann er nur bei privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Antrag stellen. Diese können seinen Antrag aber ablehnen (was wahrscheinlich ist). Dann kan er sich nur im Basistarif bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Dort zahlt er 30% des normalen Beitrages (aktuell ca. 220 Euro monatlich plus Pflegeversicherungsbeitrag). Er erhält von der PKV dann Leistungen wie ein Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung. Probleme gibt es aber oft, einen behandlungsbereiten Arzt zu finden, da die Ärzte nur ein sehr reduziertes Honorar abrechnen dürfen.
Fazit: Es ist sehr wichtig, sich vor dem Bundespolizeidienst sehr genau und aus verschiedenen Quellen zur Kranken- und Pflegeversicherung nach dem aktiven Bundespolizeidienst zu informieren. Bei vielen angeblichen "Infoseiten" geht es nur darum, Kontaktdaten von Polizisten bzw. Beamten zu sammeln.
Gruß
RHW
Man sollte in jungen Jahren eine Anwartschaft abschließen, dann wird man garantiert nach dem Ausscheiden aus dem Dienst bei einer Krankenversicherung aufgenommen.
Dann haben sie Anspruch auf 70% Beihilfe und müssen die restlichen 30% über einen Restkostentarif bei einer PKV abdecken. Dafür sollten sie eine Anwartschaft abgeschlossen haben.
Nur mit kindergeldberechtigten Kindern, dann sinkt der Beihilfeanspruch auf 50%.
Versorgungsempfänger haben IMMER 70% Beihilfe.
Du kannst bei Eintritt in den Polizeidienst eine Anwartschaftsversicherung für kleines Geld abschließen, die nehmen dich dann bei Pensionseintritt.
50%, wenn keine Kinder mehr dabei sind.