Zahlt Unfallversicherung bei Nachblutung nach Mandel-OP, verursacht durch Unfall?
Hallo, wurde am 15.01.2020 operiert, die Mandeln kamen raus. Am 19.01.2020 durfte ich das Krankenhaus verlassen. Habe vor etwa einem Jahr eine Unfallversicherung bei der Debeka mit Comfort-Plus und allem Drum und Dran abgeschlossen mit Grundsumme 250.000 Euro.
In der Küche ist der Arm meines Bruders am 20.01.2020 unglücklicherweise direkt auf die Stelle gekommen, während er versucht hat, einen Schrank aufzumachen uns mich nicht gesehen hat. Dabei wäre ich fast verblutet. Not-OP und 10 Tage Krankenhausaufenthalt folgten, sowie nun noch regelmäßige Arztbesuche auf Grund des niedrigen HB-Wertes.
Nun meine Frage, wird dies auch als Unfall gewertet und kann man Schmerzensgeld verlangen? Natürlich ist die eigentliche Ursache vor dem Unfall die Mandel-OP. Wird sich das mindernd auf den Betrag auswirken, wenn der gezahlt wird?
Vielen Dank im Voraus!
7 Antworten
Hallo, am besten, du rufst bei der Versicherung an - falls du wegen der gehabten OP sprechen kannst und klärst dort den Sachverhalt.
Gute Besserung
Danke!
Schmerzensgeld gibts natürlich keins.
Ne Invaliditätssumme wird sicherlich auch nicht gezahlt werden, denn es wird wohl keine bleibenden Schäden geben und die Mandeln sind auch nicht in der Gliedertaxe enthalten...
Vielleicht gibts ein Krankenhaustagegeld, falls das versichert wurde.
In meinem Vertrag ist Schmerzensgeld mit einbezogen, nur ob auf den Fall mit einbezogen, das ist die Frage.
Fest steht, diese war ei häuslicher Unfall.
Ob ein solcher mit dessen Folgen mitversichert ist, müsstest Du in den Versicherungsbedingungen dieser Kasse nachlesen !
Ich danke dir!
Deine Unfallversicherung zahlt kein Schmerzensgeld. Punkt!
https://www.debeka.de/produkte/versichern/unfallversicherung/index.html
Es holft auch nicht, andere Leute der Ahnungslosigkeit zu bezichtigen!
Gesucht und gefunden. Zitate:
Leistungspaket Unfallschutzversicherung
Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden so, als ob ein Dritter schadensersatzpflichtig wäre. Dabei leisten wir nach den deutschen
gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen des Privatrechts abschließend für die in Ziffer 2.1 bis 2.5 aufgeführten Leistungspositionen.
1 Voraussetzungen für die Leistung
1.1 Verletzungsbilder
Die versicherte Person hat bei einem Unfall eines der folgenden
schweren Verletzungsbilder erlitten:
Amputation mindestens einer Hand oder eines Fußes
oberhalb des Hand- oder Sprunggelenks
Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
mit aufgehobener Gebrauchsmotorik
Schweres Schädel-Hirn-Trauma (SHT 3. Grads) mit zweifelsfrei
nachgewiesener
- Hirnquetschung oder
- Hirnblutung
Verbrennungen 2. oder 3. Grads von mindestens 30 Prozent
der Körperoberfläche
Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen.
Bei einer Sehbehinderung beträgt die Sehschärfe je
Auge nicht mehr als VISUS 0,05
schwere Mehrfachverletzungen. Eine Mehrfachverletzung liegt vor, wenn mindestens 3 Verletzungen aus mindestens
2 der folgenden Gruppen vorliegen:
- Gruppe 1: Bruch eines oder mehrerer langer Röhrenknochen
der Gliedmaßen. Dies sind im Arm der Oberarmknochen,
Elle und Speiche sowie im Bein der
Oberschenkelknochen, Schien- und Wadenbein. Mehrere
Brüche innerhalb eines Gliedmaßenabschnitts
gelten als ein Bruch.
- Gruppe 2: Bruch eines oder mehrerer Wirbelknochen,
Beckenbruch oder Bruch des Schädeldachs,
der Schädelbasis oder des Gesichtsschädels. Mehrere
Brüche innerhalb der genannten Körperregionen
gelten als ein Bruch.
- Gruppe 3: Gewebe zerstörende Schäden an inneren
Organen (Herz, Lunge, Leber, Milz, Niere oder Darm)
- Gruppe 4: Bruch des Brustbeins oder von mindestens
3 Rippen
Bruch eines oder mehrerer langer Röhrenknochen an miindestens
3 verschiedenen Gliedmaßen"
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Hast du diese Verletzungen erlitten?
Nachsatz: "1.3 Leistung durch Dritte
Wir erbringen keine Leistungen, wenn Sie oder die versicherte
Person gegenüber Dritten (z. B. Schädiger, Haftpflichtversicherer,
Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft,
Arbeitgeber) aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher
Regelungen Anspruch auf Ersatz des Schadens oder Anspruch
auf deckungsgleiche (kongruente) Leistungen haben.
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Das bedeutet, deine Unfallversicherung zahlt nicht!
Zahlen Unfallversicherungen nicht nur bei bleibenden Schäden? Schmerzensgeld ist das aber auch nicht 😂
Ihr habt echt keine Ahnung.
wenn Du es angeblich besser weißt, warum fragst Du hier dann überhaupt? Dann mache doch den mutmaßlichen Leistungsanspruch bei Deiner Unfallversicherung geltend. Wenn Du die Vertragsbedingungen vorliegen hast, kannst Du ja auch selbst nachlesen. Man kann m.E. in so einem Forum nicht erwarten, dass sich ein Fachmann kostenlos mit den speziellen Vertragsbedingungen einer einzelnen Versicherungsgesellschaft beschäftigt und dann dazu kostenlos berät. Da Du ja offenbar nicht in der Lage bist, die Bedingungen selbst zu verstehen, empfehle ich, dass Du einen Rechtsanwalt oder Honorarberater aufsuchst, um Dir die Sache erklären zu lassen, wenn Du sie erklärt haben willst, bevor Du Deinen mutmaßlichen Anspruch bei der DEBEKA geltend machst. Nach den Auszügen aus den Bedingungen, die hier veröffentlicht wurden, hast Du jedenfalls keinen Anspruch - maximal auf Krankenhaustagegeld, wenn das vereinbart wurde. Und Du kannst natürlich Deinen Bruder auf Schadenersatz verklagen.
Man muss sagen, da hat sich ja aber jemand mit der erst besten Seite abgetan, oder?