Zahlt Unfallversicherung bei Nachblutung nach Mandel-OP, verursacht durch Unfall?

7 Antworten

Hallo, am besten, du rufst bei der Versicherung an - falls du wegen der gehabten OP sprechen kannst und klärst dort den Sachverhalt.

Gute Besserung

Olli14 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 16:36

Danke!

Schmerzensgeld gibts natürlich keins.

Ne Invaliditätssumme wird sicherlich auch nicht gezahlt werden, denn es wird wohl keine bleibenden Schäden geben und die Mandeln sind auch nicht in der Gliedertaxe enthalten...

Vielleicht gibts ein Krankenhaustagegeld, falls das versichert wurde.

Olli14 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 21:53

In meinem Vertrag ist Schmerzensgeld mit einbezogen, nur ob auf den Fall mit einbezogen, das ist die Frage.

Fest steht, diese war ei häuslicher Unfall.

Ob ein solcher mit dessen Folgen mitversichert ist, müsstest Du in den Versicherungsbedingungen dieser Kasse nachlesen !

Olli14 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 16:36

Ich danke dir!

Deine Unfallversicherung zahlt kein Schmerzensgeld. Punkt!

https://www.debeka.de/produkte/versichern/unfallversicherung/index.html

Es holft auch nicht, andere Leute der Ahnungslosigkeit zu bezichtigen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Olli14 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 22:11

Man muss sagen, da hat sich ja aber jemand mit der erst besten Seite abgetan, oder?

wattdennnu2  31.01.2020, 22:48
@Olli14

Gesucht und gefunden. Zitate:

Leistungspaket Unfallschutzversicherung

Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden so, als ob ein Dritter schadensersatzpflichtig wäre. Dabei leisten wir nach den deutschen

gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen des Privatrechts abschließend für die in Ziffer 2.1 bis 2.5 aufgeführten Leistungspositionen.

1 Voraussetzungen für die Leistung

1.1 Verletzungsbilder

Die versicherte Person hat bei einem Unfall eines der folgenden

schweren Verletzungsbilder erlitten:

Amputation mindestens einer Hand oder eines Fußes

oberhalb des Hand- oder Sprunggelenks

Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks

mit aufgehobener Gebrauchsmotorik

Schweres Schädel-Hirn-Trauma (SHT 3. Grads) mit zweifelsfrei

nachgewiesener

- Hirnquetschung oder

- Hirnblutung

Verbrennungen 2. oder 3. Grads von mindestens 30 Prozent

der Körperoberfläche

Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen.

Bei einer Sehbehinderung beträgt die Sehschärfe je

Auge nicht mehr als VISUS 0,05

schwere Mehrfachverletzungen. Eine Mehrfachverletzung liegt vor, wenn mindestens 3 Verletzungen aus mindestens

2 der folgenden Gruppen vorliegen:

- Gruppe 1: Bruch eines oder mehrerer langer Röhrenknochen

der Gliedmaßen. Dies sind im Arm der Oberarmknochen,

Elle und Speiche sowie im Bein der

Oberschenkelknochen, Schien- und Wadenbein. Mehrere

Brüche innerhalb eines Gliedmaßenabschnitts

gelten als ein Bruch.

- Gruppe 2: Bruch eines oder mehrerer Wirbelknochen,

Beckenbruch oder Bruch des Schädeldachs,

der Schädelbasis oder des Gesichtsschädels. Mehrere

Brüche innerhalb der genannten Körperregionen

gelten als ein Bruch.

- Gruppe 3: Gewebe zerstörende Schäden an inneren

Organen (Herz, Lunge, Leber, Milz, Niere oder Darm)

- Gruppe 4: Bruch des Brustbeins oder von mindestens

3 Rippen

Bruch eines oder mehrerer langer Röhrenknochen an miindestens

3 verschiedenen Gliedmaßen"

_____________________________________________________________

Hast du diese Verletzungen erlitten?

wattdennnu2  31.01.2020, 22:52
@wattdennnu2

Nachsatz: "1.3 Leistung durch Dritte

Wir erbringen keine Leistungen, wenn Sie oder die versicherte

Person gegenüber Dritten (z. B. Schädiger, Haftpflichtversicherer,

Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft,

Arbeitgeber) aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher

Regelungen Anspruch auf Ersatz des Schadens oder Anspruch

auf deckungsgleiche (kongruente) Leistungen haben.

______________________________

Das bedeutet, deine Unfallversicherung zahlt nicht!

Zahlen Unfallversicherungen nicht nur bei bleibenden Schäden? Schmerzensgeld ist das aber auch nicht 😂

Olli14 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 16:23

Ihr habt echt keine Ahnung.

Versichfachwirt  02.02.2020, 08:25
@Olli14

wenn Du es angeblich besser weißt, warum fragst Du hier dann überhaupt? Dann mache doch den mutmaßlichen Leistungsanspruch bei Deiner Unfallversicherung geltend. Wenn Du die Vertragsbedingungen vorliegen hast, kannst Du ja auch selbst nachlesen. Man kann m.E. in so einem Forum nicht erwarten, dass sich ein Fachmann kostenlos mit den speziellen Vertragsbedingungen einer einzelnen Versicherungsgesellschaft beschäftigt und dann dazu kostenlos berät. Da Du ja offenbar nicht in der Lage bist, die Bedingungen selbst zu verstehen, empfehle ich, dass Du einen Rechtsanwalt oder Honorarberater aufsuchst, um Dir die Sache erklären zu lassen, wenn Du sie erklärt haben willst, bevor Du Deinen mutmaßlichen Anspruch bei der DEBEKA geltend machst. Nach den Auszügen aus den Bedingungen, die hier veröffentlicht wurden, hast Du jedenfalls keinen Anspruch - maximal auf Krankenhaustagegeld, wenn das vereinbart wurde. Und Du kannst natürlich Deinen Bruder auf Schadenersatz verklagen.