Kann mir das Jugendamt etwas?

4 Antworten

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Es gibt Situationen, da muss das Jugendamt zum Wohle des Kindes einschreiten.

Ich war mal in einen Fall involviert, in dem die Mutter eine paranoide Schizophrenie hatte. Sie war nicht mehr in der Lage, ihr Kind im Grundschulalter angemessen zu versorgen und den Schulbesuch zu gewährleisten. Die Rahmenbedingungen wurden engmaschig an den Fall angepasst. Der psychiatrische Dienst wurde involviert, um die regelmäßige Medikamenteneinnahme zu gewährleisten, sozialpädagogische Familienhilfe hat die Situation mitgetragen, bis zu dem Punkt, wo die Mutter die Tabletteneinnahme gefakt hat und die Symptome sich verstärkten, bis hin zur Gefährdung der Gesundheit des Kindes wegen mangelnder Versorgung.

Die Mutter musste sich in einer Klinik behandeln lassen, bei Weigerung wären Teile des Sorgerechts entzogen worden. Das Kind ging während dieser Zeit zu seiner Tante und wurde anschließend mit Übergangsphase zurückgeführt.

Ich schreibe das so ausführlich, damit du Eindruck bekommst, was erst passieren muss, bevor das Jugendamt Kinder aus den Familien nimmt, abgesehen von dem Familiengericht, das die letzte Entscheidung trifft, wenn es hart auf hart kommt.

Das Elternrecht ist ein hohes Gut. Du machst dir Gedanken über das Wohlergehen deines Kindes, du hast Krankheitseinsicht, weißt mit den kurzzeitigen Ausfällen umzugehen, der Alltag deines Kindes ist geregelt. Mach dir keine Sorgen.

Der Amtsarzt hilft dir nur weiter zur Klärung deiner beruflichen Perspektive.

Alles Gute!

AsyaAaliyah 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 21:24

Mache ich. Danke!

AsyaAaliyah 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 20:57

Dankeschön, das lässt mich aufatmen. ☺

SENSORY  10.06.2017, 21:14
@AsyaAaliyah

Also, geh entspannt zu der Untersuchung!

erstmal gehts darum festzustellen, ob du noch arbeitsfähig bist. wenn du nicht mindestens 3h arbeitsfähig bist tgl. dann hast du keinen anspruch auf alg2 und wirst ausgesteuert. sollte deine arbeitsfähigkeit festgestellt werden, wirst du dich beginnen zu bewerben und arbeit suchen.

solange der amtsarzt nicht den verdacht hätte das du aufgrund deiner störungen das kindeswohl gefährdest und das kind durch dich verwahrlost, dann wird man den verdacht dem jugendamt mitteilen.

AsyaAaliyah 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 20:50

Das heißt nur bei "Gefahr" dem Kind gegenüber muss der Arzt es weiterleiten?

markusher  11.06.2017, 09:49
@AsyaAaliyah

natürlich, wird jeder machen. aber du sagst doch, dass es deinem gefühl nach alles in ordnung ist. du kannst bei überforderung auch von dir aus jederzeit hilfe beim jugendamt suchen bspweise in form von familienhilfe, gesprächen oder mutter-kind-heimen etc. das ist so individuell, dass bei problemen für dich ganz sicher eine lösung gefunden wird.

mach dich nicht kirre und lass dich untersuchen. lass dich einstufen was du leisten kannst und stärke mit deinem doc deine psyche. damit du irgendwann wieder gesund oder so gefestigt bist, dass du mit beiden beinen wieder im leben landest.

Dein Kind wird dir nur entzogen, wenn du eine Gefahr für das Kind oder dich selbst bildest.

AsyaAaliyah 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 20:32

Das ist bei uns Definitiv nicht der Fall! Danke für das Kommentar.

es geht um deinen weiteren Werdegang was Arbeit betrifft oder ob du lieber Rente beantragen solltest. Dein Kind spielt dabei keine Rolle.

AsyaAaliyah 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 19:32

Mach ich. Danke !

AsyaAaliyah 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 18:55

Also ich bin erst 25. Jahre alt kommt da schon eine Rente in Frage? Ich kenne mich damit ehrlich gesagt nicht so aus.

Biberchen  10.06.2017, 18:56
@AsyaAaliyah

warte ab wie die Begutachtung durch den Amtsarzt ausfällt!