Umgangsrecht bei einem behinderten Kind
Hallo, ich habe einen 7 jährigen Sohn mit Down Syndrom wir leben jetzt seit 61/2 Jahren alleine. Der Vater ist psychisch krank manisch depressiv mit affektifen Psychosen..so lautet das offizielle Krankheitsbild. Wir haben beide gemeinsamt das Sorgerecht, obwohl ich bei der Scheidung das alleinige beantragt hatte. Jetzt nach mehreren Jahren wo er sich fast nicht um sein Kind kümmert, ihn interessiert keine Therapie, wenn er im Krankenhaus ist wird das kind nicht besucht usw....also aus meiner Sicht null Interesse..doch jetzt wo ich nochmals versuche das alleinige Sorgerecht zu bekommen..jetzt lügt er wie am Band so dass sogar das Jugendamt ihm glaubt und bestätigt dass er das Sorgerecht behalten soll...und dass von einer -Stunde reden...das Jugendamt kennt meinen _Sohn gar nicht und weiss gar nichts über ihn...aber sie urteilen so...wer hat da Erfahrung... da mein Sohn nach jedem Treffen mit dem Vater sehr unruhig und aggressiv ist..
2 Antworten
du nennst wirklich keinen grund warum der vater das sorgerecht entzogen werden sollte. entscheidungen des tgl. lebens trägst du allein. entscheidungen von wichtiger bedeutung kannst du notfalls erklagen. du nennst keinen missbrauch oder misshandlungen, also wird auch diesmal das sorgerecht bei euch beiden bleiben. hm und umgangsrecht hat er immer, egal wie lang er sich nicht kümmert. ob es nun betreuten oder unbetreuten umgang gibt bis dato, hast du nicht weiter erörtert. da das jugendamt dem vater zur seite steht,siehst du die sache wahrscheinlich einfach zu oberdramatisch.
Der Vater hat ja immer noch sein Besuchsrecht und Anspruch darauf seinen Sohn sehen zu dürfen. Wenn du das alleinige Sorgerecht beantragt hast hoffe ich für dich, dass auch ein Anwalt mit im Spiel ist. Ich kenne das Spiel . Der Vater von meinem Großen zeigt auch kein Interesse , allerdings konnte ich das alleinige Sorgerecht bei Gericht durchsetzen mit der Begründung das ein Kind mit Tourette-Syndrom oftmals auch mediz. behandelt werden muss und ich nicht jedesmal die Unterschrift vom Vater holen muss. Und das mir die Ärzte bestätigt haben, dass sie den Vater nie gesehen haben und der Umgang (Stress) nicht gut für das Kind sei. Viel Glück