Kann mich die Krankenkasse zwingen in Rente zu gehen?
Hallo liebe Gemeinde,
ich bin momentan das zweite mal längerfristig krankgeschrieben. Die Krankenkasse muss Krankengeld zahlen.
Am 1.5.23 habe ich die Regelaltersrente erreicht und könnte dann in Rente ohne Abzüge gehen. Bis dahin werde ich sicher nicht mehr arbeiten können.
Frage: Kann mich die Krankenkasse zwingen, vorzeitig in Rente zu gehen?
Danke für qualifizierte Antworten.
Vielen Dank für eure Antworten.
Ja, das Krankengeld geht sogar noch über den 1.5.23 hinaus. Es ist für mich vor allem eine finanzielle Frage und lt. der Renteninformation, die man ja regelmäßig bekommt, ist der Betrag der Erwerbsminderungsrente ca. 400 Euro weniger als das Krankengeld. Das Arbeitslosengeld sogar noch weniger. Bei der Rentenberatung sagte man mir, dass es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente so kurz vor der Regelaltersrente wahrscheinlich nicht bewilligt wird.
Inzwischen weiß ich, dass die Krankenkasse nur eins von mir verlangen kann, nämlich einen Reha-Antrag zu stellen. Bei dem man aber unbedingt darauf achten sollte, dass die Krankenkasse nicht auf das Dispositions- bzw. Gestaltungsrecht besteht. Dann könnte nämlich ab dem Zeitpunkt der Reha automatisch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente erfolgen. Was natürlich zu Geldeinbußen führt, da dann die Krankenkasse nicht mehr zahlen muss. Es wäre also ratsam, einen Reha-Antrag vor der Aufforderung der Krankenkasse zu stellen und mit der Rentenversicherung abzusprechen, dass kein Dispositionsrecht in Frage kommt.
Läuft dein Krankengeld solange ?
Ja, und sogar darüber hinaus.
7 Antworten
Zwingen kann dich niemand. Aber wenn die Bezugsdauer des Krankengeldes aufläuft, wird dir nichts anderes übrig bleiben. Oder Sozialhilfe beantragen.
Aber wenn du Anspruch auf volle EM-Rente hast, ist das doch überhaupt kein Unterschied. Durch die Zurechnungszeit wirst du doch so gestellt, als ob du bis zum regulären Rentenalter gearbeitet hättest.
Kann sie nicht. Aber du wirst irgendwann ausgesteuert und bekommst kein Krankengeld mehr. Dann musst du dich freiwillig versichern oder dich mit dem Jobcenter kurzschließen. Lass dich individuell von Fachleuten beraten.
Ja, aber das ist ein Fackelzug, weil man sich zur Verfügung stellen muss für ALG 1.
Es ist kein ALG I im klassischen Sinne, man ist weiterhin krank geschrieben.
Aber nur, wenn umgehend ein Antrag auf EM Rente gestellt wird! Hier ist sogar die Agentur berechtigt, den Antrag zu stellen..
Nicht unbedingt, bei mir war es eine Reha
Das reicht, da ggf der Rehaantrag als Rentenantrag zählt
Nein die Kasse kann das nicht. Allerdings weißt du, dass nach 78 Wochen Lohnfortzahlung und Krankengeldbezug die Aussteuerung erfolgt auch wenn du bis dahin nicht wieder arbeitsfähig bist.
Wie viel Anspruch auf ALG I du danach im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung hast sei mal dahin gestellt.
Auch ein Antrag auf EM-Rente wäre ja denkbar, wenn die Aussteuerung droht bevor die Regelaltersrente erreicht wird.
Rentenantrag sollte mind. 6 Monate im Voraus gestellt werden.
Wo läge das Problem - denn Du würdest ja im Falle X keinen Antrag auf vorzeitige Alters- sondern auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Kann mich die Krankenkasse zwingen, vorzeitig in Rente zu gehen?
Meiner Auffassung nach - nein. Du solltest Dich vielleicht einmal ratsuchend an den VdK wenden:
in rente musst schon selbst gehn,die kasse kann wenn keine aussicht auf medizinischen erfolg besteht dich anschreiben das sie die zahlungen einstellt und du rente beantragen sollst
Wenn man von Krankenkassen ausgesteuert wird, bekommt man nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung Leistung von Bundesagentur für Arbeit