Kann mich der Ehepartner vom Grundstück verweisen, obwohl er nicht der Eigentümer ist?
Hallo, wie schon oben beschrieben suche ich Rat in dieser Sache. Es geht darum, ich würde gern öfters meine Freundin besuchen. Sie wohnt in einem Haus (der Eltern) zur Miete. Dieses Haus gehört laut Unterlagen nur einem Ehepartner (der Ehefrau). Jetzt Verbietet mir aber der Vater (Ehemann) den Besuch meiner Freundin, das betretten des grundstückes und er droht ihr dazu (mit Kündigung und sofortigen rauswurf aus der Wohnung, sie ist Alg2 Empfänger und ist erst dort frisch eingezogen) Kann bzw. darf er mich des Grundstücks verweisen und bei Wiederhandlung anzeigen? Oder hat er dazu keine Rechte. Weil eigentlich ist ja meine Freundin Mieterin und kann Besuch empfangen wen sie will
Danke schonmal für eure Hilfe :)
4 Antworten
Wenn du eine Mieterin besuchen willst, kann der Vermieter oder dessen Ehepartner dir kein Haus- und somit Besuchsverbot erteilen.
Das ist aber eine Sache, die deine Freundin mit ihren Eltern ausfechten sollte und nicht du.
Der Vermieter kann dir zwar Hausverbot erteilen, was aber nur bewirkt, dass du nur noch auf kürzestem Weg zu deiner Freundin darfst. Den Besuch kann er aber nicht verbieten.
Das ist unwichtig. Er kann dir den Besuch bei der Mieterin so oder so nicht verbieten. Auch als Vermieter könnte er das nicht.
Ganz habe ich die Eigentums und Mietverhältnisse zwar nicht verstanden, aber die Wohnung ist ein besonders geschützter Bereich, der Eigentümer hat da kaum Rechte, nur der "Besitzer" also wer in der Wohnung rechtsmässig wohnt. Der Bewohner kann alleine entscheiden, wer ihn besucht, wer bei ihm übernachtet ... das kann kein Vermieter oder Eigentümer verbieten.
Es ist dabei auch nicht zulässig, wenn der Grundstückseigentümer den Zugang zur Wohnung sperrt mit dem Argument, dass es sein Grundstück ist.
Im Prinzip ja, das Nähere regelt § 1361 b BGB
Sorry hab ich vergessen zu erwähnen. Der Ehepartner (Ehemann) ist auch nicht Vermieter, dies läuft aließ über die Ehefrau.