Darf der Schornsteinfeger einfach so auf den Hof kommen?

5 Antworten

Hallo rattenjunge,

ein gutes neues Jahr wünschen ich Ihnen und will Ihre Frage mit einem klaren "nein" beantworten. Der Schornsteinfeger muss sich laut Kehrordnung mind. 5 Tage vorher zum Kehren anmelden. Dies kann auch z.B. durch eine Anzeige im Gemeindeblatt oder Anzeigeblatt bzw. -zeitung erfolgen. Er sollte dann aber 1 Tag vorher durch einen Klebezettel oder Kreide den genauen Tag anmelden. Ist man seinem Kunden gut bekannt, kann vereinbart werden, dass man nach Anmeldung auch dann den Schornstein kehren kann, wenn der Kunde auf Arbeit ist. Meine Kunden stellen nach der Anmeldung einen Eimer vor den Schornstein. Ich kann den Russ herausnehmen und der Kunde weiß, dass ich meine Arbeit getan habe.

Alles andere halte ich als Schornsteinfeger für absolut inakzeptabel. Es fördert auch nicht gerade das Vertrauensverhältnis.

MfG.

Storteper

Es gibt in jedem Bundesland eine umfangreiche Gebührenordnung für Schornsteinfeger. Aufsichtsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt oder Bauaufsicht). Dort kann man die Rechnungen prüfen lassen.

Wie oft und ob überhaupt gefegt werden muss ist davon abhängig, was man verbrennt. Bei Gas muss kaum gekehrt werden, bei Festbrennstoffen mindestens drei mal im Jahr, egal wie oft der Schornstein benutzt wird.

Offenbar handelt es sich um einen offenen Kamin oder eine Pelletheizung; dann ist dreimal im Jahr o.k..

rattenjunge 
Beitragsersteller
 02.01.2011, 14:04

Hierbei handelt es sich um den Bezirkschornsteinfeger der fegt 3x im Jahr das ja auch alles richtig aber darf er ohne anmeldung auf mein Grundstück? Woher soll ich wissen das er wirklich da war und gefegt hat.

Seehausen  11.01.2011, 16:34
@rattenjunge

Die Schornsteinfeger sind gehalten, sich vorher anzumelden. Auf's Grundstück dürfen sie ohne Anmeldung, aber nicht in Wohnungen.

Und: Er bekommt sogar dann seine Gebühren, wenn er nicht gefegt und nur nachgeschaut hat!!!

also es gibt einmal sogesagt abzocker die arbeit machen die man nicht braucht die müssen sie nicht auf ihr grundtück lassen dann gibt es die vom staat angestellten die müssen jedes halbe jahr den schronstein untersuchen bzw reparieren oder säubern. falls sie die staatlichen schornsteinfeger nicht reinlassen kommt die polizei (ode rirgendjemand vom gesetz beauftragt) und die müssen sie reinassen das gibt dann aber eine dicke strafgebühr. also fragen sie lieber nochmal nach. ich hoffe sie haben irgendeine nummer.

rattenjunge 
Beitragsersteller
 02.01.2011, 14:06

Als Bezirkschornsteinfeger ist er vom Staat das ist richtig aber meine Frage ist ja ob er so ohne weiteres audf meinen Hof darf, letzt endlich kann er mir doch immer sagen er war da und hat gefegt wer will den kontrolieren das er wirklich da war?

Die Antwort ist klipp und klar und dass sage ich selbst als Schornsteinfeger:

Nein, dass darf er nicht so ohne weiteres, er muss zumindest mit Ihnen Rücksprache halten, ob er ohne Ihre Aufsicht den ES-Schornstein reinigen darf, ansonsten ist es Hausfriedensbruch. Er hat zwar die Möglichkeit, wenn Sie denn Zugang zum Schornstein oder Feuerstätte verweigern, mit anderen rechtlichen Schritten gegen Sie vorzugehen, weil hier zu Teilen das Grungesetz "Unverletzlichkeit der Wohnung" ausser Kraft gestzt werden kann, aber nicht ohne vorher persönlich mit Ihnen zu sprechen.

Wie oft er den Schornstein reinigt, ist letztendlich schon die Sache des Schorni´s, denn er ist der Fachmann für die Festlegung der Häufigkeit der Reiningung und der Umsetzung des jeweilig geltenden Länderrechts. Aber in der Regel ist ein dreimaliger Kehrrytmus im Jahr nötig, wenn der Ofen für feste Brennstoffe die übliche Heizperiode (Oktober-April) durchgehend beheizt wird.

MFG

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