Darf mein Freund, bei mir in der WG übernachten?
Nabend, Ich hätte da mal eine Wichtige frage. Die schnellst möglich mit einer ernsten Antwort kommen sollte.
Ich Wohne Zurzeit in einer 2er WG. Meine Mitbewohnerin, was Mieterin ist macht stress, wegen meinem Besuch von meinem Freund. Darf Sie das überhaupt?
Die Situation ist Folgendermaßen : Ich hab momentan eine Arbeit. In der ich meistens von 8 - 15 Uhr oder halt von 13 - 20 Uhr Arbeite... Am Abend also nach der Arbeit lade ich meinen Festen Freund in meine WG zum schlafen ein. Quasi, er schläft 5 oder 6 mal in der Woche bei mir.. Er kommt Abends und geht morgens mit mir aus dem Haus. Das Problem ist aber jetzt! Das meine Mieterin schon denkt das er bei mir einzieht!! Er ist jedes mal in meinem Zimmer und gelegentlich gehen wir in die Küche eine Rauchen, weil meine Mieterin mir nur Dort erlaubt zu Rauchen, naja und mal kurz Aufs Klo, sein Geschäft erledigen oder mal am Abend und Morgen die Zähne waschen. Wir halten uns auch an die Regeln des Hauses. Wir betreten nicht die Anderen Zimmer und halten uns wie abgemacht, in meinem Zimmer auf oder halt Küche/bad auf. Mir geht es jetzt nämlich schlecht, weil meine Mieterin mir mein besuch verbietet. ( falls Wichtig ich wohne in Berlin ).
Ich Hoffe ihr könnt mir Irgendwie jetzt weiterhelfen und Antworten ob es überhaupt gesetzlich erlaubt ist das sie mir den Besuch verweigern kann. Mir geht es echt schelcht.
Gruss Kacper
11 Antworten
Wenn er 5-6 mal die Woche über Nacht da ist, wohnt er faktisch da. Er verursacht natürlich auch zusätzliche Nebenkosten. Von daher ist es nachvollziehbar, dass deine Mitbewohnerin nicht begeistert ist.
Welche Lebensmittel nutzt er denn wenn er da ist, und duscht er auch bei euch?
duscht/badet er?
nö
...wer's glaubt....
Hoffentlich wäscht er sich wenigstens am Waschbecken... ;)
Verbieten kann sie Dir das nicht...
Aber sie kann Dir auch ohne Grund kündigen...
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm hier steht eigentlich alles drin..
Nein, da steht eben nicht alles drin, da steht nämlich nicht, wie es sich bei einem Untermietverhältnis in einer WG verhält, und genau darum geht es ja in der Frage...
Naja..das Persönlichkeitsrecht sollte trotzdem nicht eingeschränkt werden. Klar sollte gerechterweise dann mehr gezahlt werden, da ihr Freund ja auch einen höheren Verbrauch verursacht, als wenn sie zu zweit wären. Aber verboten werden kann es nicht.
So wie du es schreibst, wohnt er quasi bei dir. Und da kann deine Mitbewohnerin als deine Vermieterin schon was dagegen haben. Bei einem Besuch, auch wenn der regelmaessig z.B. einmal pro Woche waere, da koennte man nichts einwenden.
Also "wohnen" ist definitiv was anderes als "schlafen", da gehört deutlich mehr dazu, z.B. kochen/essen, duschen, fernsehen, lesen, Haushalt/waschen etc., eben "wohnen". Das hat dann auch nichts mit der Dauer zu tun, wenn er nur da schläft, ist und bleibt das Besuch. Er duscht da ja nichtmal...
gelesen hab ich das ein besuch bis zu 8 wochen schlafen kann...
Wir kaufen für uns beide ein..