Darf man als Inhaber des Grundstückes Leute aus diesem Grundstück verweisen?
Hallo.
Erstmal, ich Bin 14 Jahre alt und lebe (selbstverständlich) noch bei meinem Eltern. Meinem Vater gehört unser Haus und auch das Grundstück.
Da ich mit einem Menschen nichts mehr zutun haben möchte, da ich bemerkt habe wie Falsch und Ignorant er ist, habe ich die Freundschaft "gekündigt". Natürlich war ich dabei ganz Höflich und "Freundlich".
Seid diesem Tag(vor einer Woche) klingelt er nun jeden Tag bei mir, und ich muss ihm immer wieder sagen dass ich nicht mehr mit ihn abhängen möchte und er doch bitte gehen könne. Heute bin ich (leider) ein bisschen Ausgeflippt und habe gesagt, dass er "mein" Grundstück verlassen soll und nicht mehr Wieder kommen soll wenn er etwas von mir möchte. Bei Notfällen kann er Natürlich "rüber"(Mir ist nichts besseres eingefallen als "rüber kommen") kommen, immerhin Kannten wir uns auch Lange und waren befreundet.
Nun möchte ich wissen ob ich überhaupt Leute "meines" Grundstückes verweisen kann.
Villeicht könntet ihr auch erwähnen ob ich den GEZ-Typ verweisen könnte,
Danke.
13 Antworten
Selbstverständlich !!! Man nennt es Eigentumsrecht/Hausrecht ! DU bestimmst, wer auf Dein Grundstück darf, sofern ein Teilgrundstück nicht für die Öffentlichkeit frei gegeben ist. ( z.Bsp. : Durchgangsweg öder ähnliches, was über dieses Grundstück führt) Auch den GEZ-Typen, sofern er sich nicht vorher per Termin angemeldet hat. Steht er einfach bei Dir auf der Matte, mußt Du auch ihn nicht rein lassen und kannst auf eine terminliche Vereinbarung verweisen. ;-)
Ich sage ja ! Mach darauf aufmerksam...das Du in Vertretung Deines Vaters sprichst, aber auch das Recht dazu hast, weil Dein Vater Dich dazu befugt hat. - Vielleicht solltet Ihr ein fettes Schild mit der Aufschrift "DIES IST EIN PRIVATGRUNDSTÜCK !!!" anbringen, und auch darauf hinweisen.Notfalls lasse Deinen Vater ein Machtwort sprechen. Alles Gute. ;-)
Ja, der inhaber des grundstücks (in dem fall warsch. dein vater oder deine mutter) darf jemanden des grundstücks verweisen. wenn das nicht eingehalten wird kann man sogar gesetzliche probleme bekommen.
Natürlich hast du das Recht dazu. In Amerika ist es sogar so, dass wenn jemand auf deinem Grundstück ist und er mit Aufforderung zu gehen sich weigert, du ihn anschießen darfst.
Leider ist mir Aufgefallen das ich im Titel ein Fehler gemacht habe, es sollte heißen:
"Kann man als Sohn(14) des Inhabers des Grundstückes, Leute Verweisen?"
Als Sohn ohne Auftrag der Eltern eben nicht. Nur die Grundeigentümer sind berechtigt vom Hausrecht gebrauch zu machen und Fremden das Grundstück verbieten. Aber die Eigentümer, hier die Eltern können auch andere beauftragen, z.B. den Sohn, weil sie z.B verhindert sind.
Aber warum mit dem Gesetzesknüppel kommen? So entstehen Kriege!!! Man kann doch mit all seinen Mitmenschen reden. Bitte doch deinen Nachbarn, nicht mehr zu stören.
Du nicht, Dein Vater oder Deine Mutter können das. Der Typ von der GEZ kommt dann mit der Polizei wieder.
Das ist natürlich völliger Schwachsinn, also mit GEZ und Polizei.
Ich bin Rechtlich gesehen nicht der Inhaber nur der Sohn des Inhabers, ist es trotzdem möglich?