Kann mich das Jobcenter zwingen einen Job anzunehmen?
Hallo zusammen,
angenommen ich wurde (verhaltensbedingt) gekündigt, beziehe ALG I und bemühe mich nicht um einen neuen Arbeitsplatz. Kann mir das Jobcenter dann (irgendwann) die Leistungen streichen und/oder mir einen Arbeitsplatz "aufzwingen"? Also in etwa nach dem Motto: "Entweder sie nehmen einen dieser Jobs an, oder sie rutschen in Hartz IV."?
Danke für die Hilfe und nein, ich bin kein Sozialschmarotzer. Es handelt sich hierbei um Recherche für einen Roman.
13 Antworten
Beim Jobcenter unterschreibst du eine Wiedereingliederungsvereinbarung. Da verpflichtest du dich im Monat x Bewerbungen zu schreiben und aktiv einen Job zu suchen.
Kommst du deiner Pflicht nicht nach, wird irgendwann die Leistung sanktioniert (gekürzt oder gesperrt)
Sowas darf nicht sanktioniert werden, es wird dann aber als verbindlicher Verwaltungsakt hinterlegt. Doch auf den kann man Widerspruch einlegen. Ich hatte bisher alles unterschrieben und noch nie Probleme, da wir alles immer gemeinsam ausarbeiten. Habe mittlerweile auch keine Bewerbungsauflagen mehr. Er bezahlt mir eine wichtige Maßnahme und wenn erforderlich noch eine Qualifikation für meine Wunschausbildung.
Alg 1 steht dir fuer eine gewisse Zeit zu, je nachdem, wie lange du vorher gearbeitet hast.Da wird auch, meines Wissens nach, nichts gekuerzt. Sobald du nach Ablauf der Zeit keine Arbeit hast verfaellst du in Alg 2. Da kann man dir, wenn du keine Bemuehungen zeigst und Termine schleifen laesst, Sanktionen verpassen.
Aha: Recherche für einen Roman - sehr unglaubwürdig!! Aber egal... :-)))
Ja, das Jobcenter kann deine Bezüge kürzen, wenn du nicht kooperativ bist und dir einen Job suchst. Du kannst nicht erwarten, dass der Steuerzahler deine Faulheit bezahlt.
Warum ist das unglaubwürdig? Weil in Büchern dieses Thema nicht vorkommt?
Nicht der böse jobcenter-Onkel schiebt faules Obst in HARTZ-IV sondern der normale Automatismus.
Für welche Dauer Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt davon ab, wie lange Sie zuvor beschäftigt waren und wie alt Sie sind. Also zeitlich befristet und danach eben Alg2
Nein, man kann dich zu nichts zwingen.
Aber wenn du weiterhin gerne Geld vom Amt hättest, dann musst du nach deren Regeln spielen.
Also den Wisch am besten nicht unterschreiben. Aber Vorsicht, auch das kann vermutlich Sanktionen mit sich ziehen....