kann meine Frau mich anklagen wegen nicht Geld geben?
Meine jetzige Frau droht mich auf Scheidung wenn sie nicht 450 euro monatlich bekommt und wenn ich das nicht tue dann sie wird mich anzeigen wegen unterschlagung und sie bekommt das geld gerichtlich muss ich sie ueberhaupt Geld geben ? sie ist doch gesund und Jung : 28 jahre alt und kann arbeiten gehen, wir haben leider kein kinder aber wenn ich vorgeschlagen habe minijob zu machen hiesst es ich komme nach Deutschland grosses geld zu machen ...was macht sie die ganze zeit ? sie sagt haushalt und hat zuhause genug zu machen ...sie hat ein Hund und geht gassi 5 mal am Tag und sie schaut Sturm Der Liebe regelmaessig , geht mit ihre mutter zu Mittlealtermarkt .Fasching Veranstaltungen zu ihre oma manschmal sie bleibt die ganze Wochenende bei ihre mutter oder 2 wochen und geht nicht ans telefon weil ich sie kein konto auszuge gezeigt habe ..ich will auch mein leben geniessen aber ich will meine frau auch nicht verlieren bitte um hilfe :(
5 Antworten
Kommt darauf an was du verdienst, ein Taschengeld wirst du ihr geben müssen und Haushaltsgeld auch. Aber du wirst von ihr eben auch verlangen können, dass sie arbeiten geht. Kommt aber eben auch darauf an was ihr vor der Heirat ausgemacht habt.
Ganz so einfach ist das nicht, es ist die Hälfte von dem was nach allen Zahlungen und Rücklagen übrig bleibt. Davon wäre es die Hälfte. Der Eheschutzrichter könnte sie auch zum Arbeiten verknurren. Aber mal ehrlich, was willst du von so einer Frau, ich würde mich scheiden lassen. Da bekommt sie tatsächlich die Hälfte von allem, aber lieber jetzt als später.
Ooooch ja, was für ein Dämchen!!!
Wie schon geschrieben stehen ihr nach Abzug aller zum Lebensunterhalt und für Deine Arbeit nötigen Kosten vom verbleibenden Geld 50% zu.
Natürlich kann sie deswegen vor Gericht ziehen. Da argumentierst Du dass Du sie liebst und die Scheidung nicht willst. Weiter argumentierst Du dass sie Dir erklärt hat sie reicht die Scheidung ein und Du musst zurück in Deine Heimat. Du erklärst dem Richter, dass Du sie nicht geheiratet hast um in Deutschland leben und arbeiten zu können sondern weil Du sie liebst. Was eben, wie schon festgestellt, auch der Grund ist warum Du die Scheidung nicht willst. Aber Du erwartest von ihr dass sie auch ihren Beitrag leistet um für die spätere gemeinsame Rente vorzusorgen. Also entsprechend ihren Fähigkeiten wenigstens halbtags arbeiten geht. Der Richter wird sie fragen ob sie eine Scheinehe eingegangen ist. Sie, nicht Du. Wenn sie ja sagt macht sie sich strafbar, wenn sie nein sagt gibt es keinen Grund warum sie nicht arbeiten geht. Geht ja um Eure gemeinsame Altersversorgung. Also um gemeinschaftliche Interessen.
In Deutschland gehen Menschen auch wegen eines Gartenzwerges gerne vor Gericht. Und beschäftigen den ganzen Rechtsweg bis hin zu den höchsten Gerichten. Ich weiß nicht wie es in anderen Staaten ist aber wir sind ein sehr streitsüchtiges Volk.
kommt drauf an was Du verdienst ..
Die Höhe des Taschengelds richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, dem Lebensstil und der Zukunftsplanung der Ehegatten. In der Regel stehen dem Ehegatten 5 % bis 7 % des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens zu.
Kein Anspruch auf Taschengeld besteht aber dann, wenn das Familieneinkommen nur zur Deckung des notwendigen Bedarfs der Familie ausreicht.
mehr dort ...http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/recht_familienunterhalt.php
Ja, sie hat einenAnspruch auf mtl. Taschengeld. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen.
Deine Frau ist Faul! Wenn sie sich scheiden lässt, wenn du ihr kein Geld gibst, dann liebt sie dich nicht. Sag ihr, dass sie arbeiten gehen soll.
aber kann sie wirklich mich anklagen ?
und die zweite ich bin erst in deutschland seit drei jahren kann sie mich nach meine heimat zueruckschicken ? oder meine niederlassungerlaubnis wiederrufen aus rache ? sie sagt sie kann sagen sie war immer alleine und ich war nie fuer sie da und habe sie schlecht behandelt ihre mutter hat mich mehrmals am telefon bedroht
In der Schweiz kann man nach 3 Jahren bleiben, das wird in Deutschland wahrscheinlich gleich sein. Deine Frau soll mal wieder runter kommen, das könnte ein Eigentor werden.
Nein, es gibt bei der Scheidung keine Schuldfrage, also wegen der Vernachlässigung kann sie dich nicht anzeigen. Sie kann dich auch so nicht anzeigen, außer, du hast sie geschlagen, dann kann sie das doch machen.
Sie kann auch nicht deine Aufenthaltsgenehmigung 'widerrufen', sie ist doch nicht deine Erziehungsberechtigte.
Wie lange seid ihr verheiratet?
ich habe gehoert weil wir haben vor der heirat Guetergemeinschaft gemacht im Ausland sie kann verlangen die haelfte von mein Lohn
und genau das sagt sie immer zu mir jede ende des monates