Scheiden lassen als Student. Frau verweigert. Muss ich Unterhalt zahlen?

8 Antworten

Im Trennungsjahr könnte sie natürlich Trennungsunterhalt fordern, aber da liegst du mit deinem Einkommen unter deinem Selbstbehalt. Nachehelicher Unterhalt wird ihr mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zugestanden, da ihr (jedenfalls schreibst du nichts davon) keine Kinder habt. Ihr ist also eine Erwerbstätigkeit zuzumuten.

Nach Ablauf des Trennungsjahres kannst du die Scheidung einreichen. Bis zum Gerichtstermin kann es dann dauern (bei mir 1,5 Jahre, obwohl wir uns einig waren und der Versorgungsausgleich auch schnell bearbeitet wurde), die Gerichte sind überlastet.

Sie kann sich natürlich weigern, aber drei Jahre nach Ablauf des Trennungsjahres gilt die Ehe auch ohne ihre Zustimmung als gescheitert (vorausgesetzt, das Trennungsjahr wird nicht unterbrochen...z.B. sexuelle Kontakte mit der Ex).

Deine Chancen stehen sehr gut, wenn du seit einem Jahr getrennt lebst (Trennungsjahr). Fuer Trennungsunterhalt musst du erst mal ausreichend Geld verdienen und nach der Scheidung musst du aller wahrscheinlichkeit keinen nachehelichen Unterhalt mehr zahlen.

Deine Ehefrau kann zwar in die Scheidung vor Gericht nicht einwilligen, in dem Fall wuerdest du erst nach 3 Jahren geschieden werden.

Ich kenne einen Fall, da hat das die Ehefrau bei der Scheidungsverhandlung tatsaechlich getan, auch wenn das sehr selten passiert. Aber auch in dem mir bekannten Fall hat sie nachtraeglich noch eingewilligt, so dass die Scheidung einen Monat spaeter trotzdem durch war.

Der Anwalt der Ehefrau hat sie naemlich darauf hingewiesen, dass sie dann in Zukunft fuer alle weiteren entstehenden Kosten selbst aufkommen muss, denn nur fuer die uebliche Scheidung gibt es Prozesskostenhilfe, da sie ohne Einwilligung weitere Kosten aber selbst verursacht, muss sie auch dafuer aufkommen. Und schon hat sie ihre Zustimmung gegeben.

Und deine Frau wird mit Alg2 auch auch nicht in der Lage sein, diese Kosten zu tragen, also wirst du geschieden werden, bevor du ggf. mal wirklich ausreichend verdienst, um Unterhalt zahlen zu koennen.

Geh also zu einem Anwalt, der wird fuer dich Prozesskostenhilfe beantragen und die Scheidung einreichen.

 

Du brauchst einen Anwalt, da du selbst keinen Scheidungsantrag einreichen kannst.

Die Ehe kann frühestens nach dem Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Stimmt ein Ehepartner der Scheidung nicht zu, kann die Ehe erst nach frühestens drei Jahren geschieden werden.

Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen kann vom anderen Ehepartner ggf. Trennungsunterhalt einfordern - wenn letzterer selbst ein Einkommen oberhalb seines "Selbstbehaltes" (derzeit 1200 Euro) hat.

Nachehelicher Unterhalt wird nur noch in Ausnahmefällen zugesprochen...., in der Regel wird davon ausgegangen, dass beide Ehepartner nach der Scheidung ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften können...

Sollte die Noch-Frau der Scheidung also nicht zustimmen, müsstest du ihr ggf. bis zur Scheidung Trennungsunterhalt leisten, wenn du vorher das Studium abschließt und dann ein entsprechend hohes Einkommen erzielst....

Nein! Du bist unter der Einkommensgrenze. Dann sagt Deiner Nochfrau sie soll arbeiten ,das würde Ihr gut tun.

Trennungsjahr einhalten, dann muss auch die Frau zustimmen, Verweigert Sie kommt noch ein Jahr drauf. Neue Partnerin im Ausland? Stell dir das nicht so einfach vor, welches Land?

anahowa 
Beitragsersteller
 13.09.2015, 19:50

danke für die Antwort. sie lebt in Brasilien