Brief von Polizei,unterschlagung sonstiger Güter/Sachen-ohne kfz?

7 Antworten

Es steht "als Zeuge", nicht "als Beschuldigter" resp. "Verdächtiger". Aufgrund der neuen Rechtslage ist dabei davon auszugehen, daß für Dich eine Pflicht zum Erscheinen besteht, § 163 Abs. 3 Satz 1 StPO

Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

der "Auftrag der Staatsanwaltschaft" ist praktisch eher zu vernachlässigen, da für den Geladenen im Zweifel nicht nachweisbar, daß kein Auftrag vorlag.

Natürlich kann jeder Zeuge zum Beschuldigten werden, doch das ist bei Dir soweit keinesfalls der Fall und die Frage ist, ob Du der Auffassung bist, daß Du dich selber belasten könntest, wenn Du als Zeuge aussagtest. Bisher bist Du Zeuge, nicht mehr.

Diasta 
Beitragsersteller
 08.03.2019, 16:25

Ok, danke das du dir die mühe gemacht hast mir zu antworten.

Zu einer Vorladung musst du Grundsätzlich nicht erscheinen außer sie ist von einem Richter angeordnet. Aussagen musst du auch nicht und würde ich auch nicht. Du musst nur Angaben zu deiner Person machen da wirst du einen Brief bekommen wenn du nicht zur Vorladung erscheinst.

zeugenschaftliche Anhörung

Das Wort "Zeuge" ist Dir sicher ein Begriff, oder?

Du sollst als Zeuge und nicht als Beschuldigter gehört werden. Also richtet sich der Tatvorwurf nicht gegen dich.

Diasta 
Beitragsersteller
 08.03.2019, 16:23

ok thx

Du sollst zu einer Unterschlagung als Zeuge gehört werden.