Brief von Polizei,unterschlagung sonstiger Güter/Sachen-ohne kfz?
Hallo,
ich habe gerade einen Brief von der Polizei auf dem Schreibtisch meiner Mutter gesehen. Da steht:
Vorladung
Sehr geehrte Frau (NAME MEINER MUTTER)
In der Ermittlungssache
Unterschlagung sonstiger Güter/Sachen-ohne Kfz am XX.XX.XXXX um 15:30 in XXXXX
ist die zeugenschaftliche Anhörung Ihres Sohnes (MEIN NAME) erforderlich.
...
Was heißt das?? Habe ich etwas verbrochen oder meine Mutter? Oder doch jm anderes?
PS: Ich kann mich nicht erinnern etwas unterschlagen zu haben.
Danke jz schon mal
7 Antworten
Es steht "als Zeuge", nicht "als Beschuldigter" resp. "Verdächtiger". Aufgrund der neuen Rechtslage ist dabei davon auszugehen, daß für Dich eine Pflicht zum Erscheinen besteht, § 163 Abs. 3 Satz 1 StPO
Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
der "Auftrag der Staatsanwaltschaft" ist praktisch eher zu vernachlässigen, da für den Geladenen im Zweifel nicht nachweisbar, daß kein Auftrag vorlag.
Natürlich kann jeder Zeuge zum Beschuldigten werden, doch das ist bei Dir soweit keinesfalls der Fall und die Frage ist, ob Du der Auffassung bist, daß Du dich selber belasten könntest, wenn Du als Zeuge aussagtest. Bisher bist Du Zeuge, nicht mehr.
Ok, danke das du dir die mühe gemacht hast mir zu antworten.
Zu einer Vorladung musst du Grundsätzlich nicht erscheinen außer sie ist von einem Richter angeordnet. Aussagen musst du auch nicht und würde ich auch nicht. Du musst nur Angaben zu deiner Person machen da wirst du einen Brief bekommen wenn du nicht zur Vorladung erscheinst.
zeugenschaftliche Anhörung
Das Wort "Zeuge" ist Dir sicher ein Begriff, oder?
Du sollst als Zeuge und nicht als Beschuldigter gehört werden. Also richtet sich der Tatvorwurf nicht gegen dich.
ok thx
Du sollst zu einer Unterschlagung als Zeuge gehört werden.