kann vermieter einen kündigen trotz behindertenschein
Hallo,
Ich habe mal frage wenn der Vermieter streit hat dem Mieter und die wohnen zusammen ine inen Haus kann der Vermieter denn Mieter Sofort Kündigen ? Aber der Mieter hat ja ein Behinderten schein 60% . Kann mir da einer was dazu sagen. und ich bin der Mieter
7 Antworten
Ein Schwerbehindertenausweis bietet im deutschen Mietrecht keinen besonderen Kündigungsschutz.
Falls der Vermieter mit dem Mieter in einem 2 Familienhaus wohnt, hat dagegen der Vermieter gem. § 573a BGB ein Sonderkündigungsrecht, d.h. der Vermieter kann dem Mieter ohne Begründung kündigen, allerdings verlängert sich dann die gesetzliche Kündigungsfrist je nach Mietzeit von 3 auf 6 Mon.; von 6 auf 9 Mon. und von 9 auf 12 Mon.
nein, erst ab 5 Jahren Mietzeit verlängert sich die Frist von 6 auf 9 Mon.; nach 8 Jahren Mietzeit von 9 auf 12 Mon.;
Da Du seit 2011 dort wohnst beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters 6 Mon., falls er gem. § 573a BGB kündigt.
Das hängt vom verstoß gegen die mievertraaglcihen Bestimmugnen ab.
Bei Ausfall der Mietzahlung, von z.B. mehr als 2 Monaten, können Sie fristlos gekündigt werden.
Im Mietrecht sind alle Mieter gleich. Es gibt keinen besonderen Schutz für Schwerbinderte wie im Arbeitsrecht.
Wenn Mieter und Vermieter gemeinsam in einem 2FH wohnen braucht der Vermieter nicht mal einen Grund um dem Mieter zu kündigen.
Allerdings beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter dann mindestens 6 Monate.
Sofern der Streit Verstöße gegen die mietvertraglichen Vereinbarugen betrifft - z.B. Ausfall der Mietzahlung für 2 Monate oder mehr -, schützt Sie der Schweregrad einer Behinderung keinesfalls vor einer Kündigung des Mietverhältnissese.
Nein, ganz schnell wieder vertragen!
kann vermieter einen kündigen trotz behindertenschein
Selbstverständlich. Sogar grundlos mit verlängerter Kündigungsfrist, § 573 a BGB :-)
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
G iomager761
wieso der vermieter kann doch nicht nur weil es stress gibt Kündigen er braucht doch grund oder etwa nicht.
er braucht doch grund oder etwa nicht.
Wenn Du mit dem VM gemeinsam in einem 2FH wohnst nicht.
also ich wohne seid 2011 hier also kann er mich erst in 12 monaten hier raus kriegen oder