Hausflur saubermachen verweigern
Hallo, ich habe eine Frage Betreffs dem Reinigen des Hausflurs. Ich wohne in einem 5-stöckigen Mietshaus (10 Familien) ganz unten. Den Hausflur muss ich aller 2 Wochen sauber halten, womit ich ich normalerweise kein Problem habe. Allerdings hat meine Nachbarin einen großen Hund mit langen Haaren, der die Haare natürlich permanent im Hausflur verliert. Jedes Mal wenn ich bisher den Flur sauber gemacht habe, habe ich unmengen an Hundehaaren am Besen kleben gehabt und zudem mir Flöhe mit in die Wohnung geschleppt. Seit ca. 2 Monaten weigere ich mich nun den Flur sauber zumachen, andere Mieter sind ebenfalls von den Hundehaaren genervt. Es kam auch einige Male vor, dass meine Nachbarin überhaupt nicht den Flur gekehrt/ gewischt hat, so dass ich von 2 Wochen den Dreck wegräumen musste. Eine "Aussprache" halte ich für unnötig, da die Dame dezent gesagt verwahrlost ist und lebt. Alle Mieter im Haus sind vernünftige Menschen, die einer Arbeit nachgehen, außer meine Nachbarin...
Nun meine Frage: muss ich trotzdem den Flur sauber halten oder habe ich das Recht mich zu weigern?
11 Antworten
Mir persönlich stellt sich die Situation so dar, dass speziell DU ein Problem mit der Nachbarin hast. Und was hat Dein "Problem" damit zu tun, dass die Dame nicht arbeiten geht?? Du hast Deine Hausordnung zu machen. Dann tu das auch. Wenn sie sich nicht an die Hausordnung hält, dann sprich sie, freundlich, darauf an. Und Flöhe? Bist Du wirklich davon überzeugt?? Überdenke die ganze Situation noch mal.Vielleicht kommt Dir dann die Erkenntnis, dass Du gar zu empfindlich reagierst. Es ist doch viel schöner, in Frieden miteinander zu leben. Denke mal darüber nach. lg
Sprecht euch zusammen, dann mit der Hausverwaltung, die soll jemanden beauftragen der das macht und ihr bezahlt das mit den Betriebskosten. Wenn ihr das nicht wollt, könnt ihr ja gemeinsam (incl. der Hundefrau) jemand suchen der das 1x die Woche säubert und den bezahlen.
Ihr habt mit der Unterfertigung des Mietvertrages die Hausordnung akzeptiert und alle Mieter haben sich daran zu halten! Dass bei solchen Konstellationen immer jemand empfindet, benachteiligt zu sein, ist naheliegend und sollte schon vorab bedacht werden! Wenn jemand seinen Teil nicht leistet, kann nicht die Folge sein, dass auch die anderen diesem Beispiel folgen. Stattdessen sollte versucht werden, diese Partei zu bewegen, die Hausordnung einzuhalten!
Dass sich die Flöhe lieber am Flur als am Hund aufhalten, will ich nicht glauben...
Redet mit dieser Partei bzw. schaltet bei Erfolglosigkeit den Vermieter ein. Eine Lösung kann eine Reinigungsfirma sein - erhöht aber die Betriebskosten!
Nun meine Frage: muss ich trotzdem den Flur sauber halten oder habe ich das Recht mich zu weigern?Deine Pflichten als Mieter hast Du zu erfüllen.
Du hast das Recht Dich an den Vermieter zu wenden.
MfG
Johnnymcmuff
Mal langsam....ob die Person einer Arbeit nach geht (oder vielleicht krank ist) spielt hier keine Rolle. Das hört sich alles ein bisschen nach "Terrorhaus" an - oder nach "Polizeistaat". Das gab es mal in der Zone ("Blockwart").
Zum Thema:
Natürlich muss es nicht hingenommen werden, wenn eine Partei sehr viel mehr als Andere zur Verschmutzung der gemeinsam genutzten Flächen beiträgt.
Insbesondere Flöhe sind ein Fall für eine Meldung ans Ordnungsamt, weil hiervon eine allgemeine Gefahr für andere Hausbewohner ausgeht.
Zunächst ist jedoch der "normale Dienstweg" einzuhalten.
Als Erstes muss das Gespräch / Schriftverkehr mit der betreffenden Partei versucht werden.
Gelingt auf diesem Weg keine Verhaltensänderung, sollten die anderen Mieter GEMEINSAM ein Schreiben an die Hausverwaltung aufsetzen und unter Fristsetzung um Intervention bitten. Das alles sollte nachweisbar (schriftlich) erfolgen, Postzustellungen sollten mit 2 unabhängigen (dort nicht betroffenen) Personen als Zeugen nachweisbar sein.
Reagiert die Hausverwaltung nicht oder ist keine Abhilfe zu erkennen, sollte in einem weiteren Schreiben an die HAUSVERWALTUNG unter erneuter Fristsetzung eine Mietminderung angekündigt werden.
In der Regel passiert dann etwas.
Schlussendlich kann, was den Flohbefall betrifft, auch Polizei und Ordnungsamt auf den Plan gerufen werden - ebenso gibt es bei den Gesundheitsämtern einen "sozialpsychiatrischen Dienst" - der kümmert sich um verwahrloste Personen.
Ist die Hundehaltung von der Hausverwaltung erlaubt, bleibt Dir nichts Weiteres übrig, als Deinen Wischdienst normal weiter zu machen.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass DU SPEZIELL ein besonderes Problem mit der Partei hast.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass DU SPEZIELL ein besonderes Problem mit der Partei hast.
DH!!
das denke ich nämlich auch
Natürlich muss es nicht hingenommen werden, wenn eine Partei sehr viel mehr als Andere zur Verschmutzung der gemeinsam genutzten Flächen beiträgt.
Doch, natürlich muss das hingenommen werden, solange die Person sich nicht vertragswidrig verhält...