Kann mein Vermieter mich kündigen wenn ich die Strom-Nachzahlung nicht zahle? ?

11 Antworten

Normalerweise ist ein Mieter selbst Kunde bei den Stadtwerken o.a. und zahlt dorthin auch seine Stromrechnung. Dort meldet sich jeder Mieter mit seiner Zählernummer bei Einzug an. Oder der Vermieter tut das für den Mieter.

Ist das bei Ihnen nicht passiert?

In den Nebenkosten enthalten ist normalerweise nur der Allgemeinstrom (Flur, Keller), die der Vermieter über die Nebenkostenabrechnung abrechnet. Allgemeinstrom fällt niemals über eine solche Höhe an.

Sie haben das Recht Einsicht in die Stromrechnung vom Anbieter beim vermieter einzusehen, wenn Sie selbst keine bekommen. Tun Sie das!

In einem deiner Kommentare schreibst du, dass die Kosten des  Stromverbrauches in der Miete enthalten seien. Wenn das auch im Mietvertrag so formuliert ist, dann hast du nullkommanichts nachzuzahlen.

Wie verhält es sich mit den anderen Betriebskosten wie z. B. Heizung? Ich habe den Verdacht, dass du eine Pauschalmiete bezahlst.

Die Kündigung des Vermieters wäre wirkungslos.

tolgii1987 
Beitragsersteller
 10.11.2017, 18:51

Es war mal eine möbilierte Wohnung. Dem Vermieter habe ich einen Abschlag gezahlt sodass ich die Möbel verkaufen/verschenken konnte und somit selber einrichten konnte.

Der Mietvertrag ist komisch irgendwie. Ich sehe da gerad eine Klausel die besagt " Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann bei Mietrückstand von einem Monat zum Ende des laufenden Monats ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Der Mieter ist ausdrücklich, in Kenntnis der Rechtslage, einverstanden."

Das ding ist, ich hatte diesen Monat ärger mit dem Jobcenter sodass die Miete diesen Monat etwas zu spät kam. Natürlich wusste mein Vermieter das aber nun hat er seine Miete.

Gerhart  11.11.2017, 06:14
@tolgii1987

Du hast also dem Vermieter die Möbel im Paket abgekauft, damit wohnst du in einer unmöblierten Wohnung. Wurde der Mietpreis ursprünglich für eine möblierte Wohnung vereinbart? Dann sollte eigentlich der Mietpreis abgesenkt werden, mal ganz nebenbei.

Du bist in Kenntnis der Rechtslage und kannst somit ordentlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat oder weniger den MV kündigen, der Vermieter hingegen kann das nicht. 

Aber du solltest berichten,wie der Vermieter die Betriebskosten im Mietvertrag von dir haben will: Monatliche Vorauszahlung mit Abrechnung der BK nach 12 Monaten oder im Bestand der Gesamtmiete ohne Abrechnung. Schau bitte in den Vertrag. 

Hallo,

wer etwas fordert, muss es auch belegen.

Und für einen 1 Personen-Haushalt sind 829 € für das halbe Jahr deutlich zuviel an Forderung.

Bei Yellow-Strom zum B. kostet das ganze Jahr für einen Single-Haushalt gerade mal  524 €.

Also diese überhöhte  Forderung zurückweisen.

Im Mietvertrag nachschauen was dann zu Strom vereinbart ist.

Mich würde überhaupt interessieren was alles in Deinem Mietvertrag vereinbart wurde.

Ist nichts vereinbart, dann würde ich anteilig die Kosten für 1/2 Jahr bezahlen bzw. anbieten, sofern er Dir eine Jahresrechnung zeigt.

wenn der zählerstand nicht abgelesen wurde, dann haften vormieter und mieter  für den letzten verbrauch gemeinsam.

versuche bitte , sofort die hälfte zu bezahlen und dann den rest auf 3x, sonst kommt die stromsperre.

setze dich dazu bitte sofort mit deinem energieversorgungsunternehmen in verbindung.

halte dazu bitte dfeine zählernummer und/oder deine kundennummer bereit.

Gerhart  10.11.2017, 17:44

Sollte der Vormieter einen Versorgungsvertrag mit einem Versorger inne gehabt haben und hat nach Ende der Mietzeit diesen Vertrag nicht gekündigt, dann zahlt er weiter, egal, wo er nun  wohnt. 

tolgii1987 
Beitragsersteller
 10.11.2017, 19:02
@Gerhart

@Gerhart : Das hatte ich ihm auch gesagt

schleudermaxe  10.11.2017, 21:17
@tolgii1987

.... was denn, jetzt neben dem Vermieter auch noch der Vormieter, der für den Strom zuständig sein soll?

Dann regelt man/Frau man schön!

So eine Orgie leistet sich kein Netzbetreiber/Stromanbieter.

tolgii1987 
Beitragsersteller
 10.11.2017, 17:07

Das mit der Stromsperre stimmt nicht. Der Strom ist jetzt bei einem anderen Anibeter als davor der Vermieter war. Das läuft jetzt alles als Neuvertrag auf meinen Namen.

stern311  10.11.2017, 17:41
@tolgii1987

dann ist das aktuelle ja geregelt sry.

dann stammt die rechnung wohl vom alten versorger. da kannst du dich nur an deinen alten vormieter wenden ob ihr euch rein teilt.