Vermieter meldet sich nach Jahren, Strom sei nicht bei den Stadtwerken angemeldet
Hallo zusammen,
vor einigen Tagen hatte ich einen Brief von meinem Vermieter im Briefkasten, es gäbe ein Problem mit dem Strom.
Im Großen und Ganzen geht es darum, dass der Vermieter (nach 5 Jahren) sagt, wir hätten unseren Stromzähler nicht bei den Stadtwerken angemeldet und der Vermieter hat die Jahre über jetzt den Strom für uns bezahlt.
Uns wurde gesagt, als wir die Wohnung angemietet haben, dass alle Kosten mit der Nebenkostenpauschale abgedeckt seien. Ein eigener Zähler wurde nie erwähnt und es wurde auch kein Zählerstand abgelesen und festgehalten bei der Übergabe der Wohnung.
Im Mietvertrag ist unter der Pauschale "Heizkosten, Wasser und allgemeiner Stromverbrauch" festgehalten, Strom explizit aber nicht.
Da ich jetzt nicht sofort zum Anwalt rennen möchte, würde ich mich sehr über ein paar Tipps bzw. Ratschläge von euch freuen. Wie viel von den letzten Jahren kann der Vermieter zurückfordern? Kann er das überhaupt?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Liebe Grüße
12 Antworten
mal ehrlich, der vermieter hat einen Fehler gemacht, indem er übersehen hat, das Ihr Euren Strom beim EVU nicht angemeldet habt. So kamen die Rechnungen immer an den Vermieter, weil der auf Eurem Zähler immer noch Kunde des EVU's war. Normalerweise meldet der neue Mieter sich beim EVU als neuer Bewohner an und wird damit Kunde für den Strom, dann kommen auch die Rechnungen zum Mieter und nicht an den altkunden, den Vermieter. Ihr habt den Fehler gemacht Euch nicht beim EVU als neukunde anzumelden. Es muss einen Zähler für Eure Wohnung geben. Wenn das so ist , dann ist der auslösende Fehler bei Euch entstanden. Ihr habt deshalb mindestens die moralische Pflicht, die Stromkosten auch nachträglich zu übernehmen, denn Ihr habt diesen ja auch verbraucht.
Ich würde es nur für Fair halten, wenn Ihr die Stromkosten, die per Rechnung an den Vermieter für Euren Stromzähler ja nachvollziebar sein dürften, übernehmt. Wahrscheinlich wird der Vermieter noch nicht einmal Zinsen geltend machen obwohl auch das nur gerecht wäre. Mir wäre in diesem Fall auch egal, ob hier was verjährt ist.
Lasst Euch die Rechnungen vorlegen, kontrolliert die Zählernummer und wenn alles stimmt, dann zahlt das Geld, denn Ihr habt diese Kosten ja auch verursacht.
Was glaubst Du, wieviele Mieter es in Deutschland wohl gibt, die nicht davon ausgehen, dass wenn sie eine neue Wohnung beziehen sich auch beim EVU als Neukunde anmelden müssen?
In den Nebenkosten sind nie die Stromkosten enthalten, weil ein Vermieter gar keine Möglichkeit dazu hat, denn der darf aus rechtlichen Gründen nicht mit Strom handeln.
Also entweder bist Du extremst naiv oder aber sehr gerissen.
Beides würde ich bedauern.
Ehrlichkeit wärt am längsten und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wobei in diesem Fall von Strafe keine Rede sein kann.
Als Sportler würde man sich dem Gebot der Fairness fügen.
Uns wurde gesagt, als wir die Wohnung angemietet haben, dass alle Kosten mit der Nebenkostenpauschale abgedeckt seien. Ein eigener Zähler wurde nie erwähnt und es wurde auch kein Zählerstand abgelesen und festgehalten bei der Übergabe der Wohnung.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Sie zahlen nichts und werden vonn nun an Stress haben mit dem Vermieter
Oder Sie versuchen eine Einigung zu finden.
Im Mietvertrag ist unter der Pauschale "Heizkosten, Wasser und allgemeiner Stromverbrauch" festgehalten, Strom explizit aber nicht.
In der Regel muss der Mieter selber den Strom anmelden.
Der Vermieter vermietet nur zwei Wohnung.. Schon irgendwie witzig.
Würden Sie nicht witzig finden, wenn Sie der Vermieter wären!
Hi, du solltest zwar nicht gleich zum Anwalt, aber doch zu einem Mieterverein gehen, um dich beraten zu lassen. Die Experten wissen genau, nach wieviel Jahren noch Geld nachgefordert werden kann und wann die Forderung verjährt ist. Der Beitrag für den Mieterverein ist nicht hoch und auf jedenfall günstiger als ein RA. Sie übernehmen auch den gesamten Schriftwechsel durch ihre Juristen. Ich habe den Beitritt keine Sekunde bereut.
Verträge muss man schon genau lesen.... Ihr hätten den Zählerstand ablesen und mit dem Stromanbieter ummelden müssen. Der Vermiter kann alles zurückfordern. Dass es keinem aufgefallen ist ist seltsam.
Der Vermiter kann alles zurückfordern
Nach drei Jahren setzt die Verjährung ein, alles wasälter ist als drei Jahre, das ist verloren.
Ich glaube nicht, dass ein Stromversorger so weit rückwirkend Verträge umschreibt. Das ist ein riesiger Aufwand. Generell wird nichts weiter als 6 Wochen rückwirkend umgemeldet. Es gibt zwar Ausnahmen aber sicher nicht, wenn vergessen wurde, sich umzumelden.
Wenn dem Vermieter das jetzt erst aufgefallen ist, müssen die Parteien das unter sich klären.
Die Strompauschale in den Nebenkosten war vermutlich auf den Allgemeinstrom, Flurbeleuchtung... bezogen.
Den Zähler solltet ihr ganz schnell anmelden und dann versuchen euch über den Stromverbrauch der letzten Jahre gütlich zu einigen. Eigentlich hätte es ihm schon früher auffallen müssen, dass er plötzlich ein paar Hundert Euro mehr Strom zahlt und euch aber auch, dass ihr keinen Strom zahlt. Die allgemeine Umlage betrifft ja nur das Licht für Treppenhaus und so weiter.
Über die rechtliche Situation solltet ihr euch vorab vielleicht beim Mieterverein oder der Verbraucherzentrale erkundigen. Falls ihr euch dann nicht einigen könnt, werdet ihr wohl doch einen Anwalt brauchen.
Also wenn der Vermieter sagt, alle Kosten sind mit den Nebenkosten abgedeckt, wie(so) soll ich dann einen Zähler anmelden, dessen Existenz ich mir nichtmal bewusst gewesen bin?