Darf ich mein Strom abstellen (Mietrecht)?

9 Antworten

Theoretisch schon. Vor allem aber solltest du den Vermieter in Regress nehmen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt am 1.1.22 und endet am 31.12.24. Binnen der Zeit solltest du ihn zur Kasse bitten bzw. notfalls verklagen.

Der Mieter, der auf eure/deine Kosten gelebt hat, sollte hier auch in Anspruch genommen werden. Er muss ja irgend wann mal gemerkt haben, was Sache ist.

Gibt es denn Kommentare des Vermieters und des Mieters zu diesem Problem?

Eine Forderung kann nicht beziffert werden, da keine getrennte Erfassung des Stromverbrauches bisher vorgenommen wurde. Ein Klage würde ins Leere laufen.

Dein Mietvertrag läuft bis 31.05 21. Da darf niemand unterdessen deine Wohnung betreten. Du schaltest alle Sicherungen außer der WW_Versorgung am 25.5. ab und erklärst dem Nachbarn, dass er nur dann zugeschaltet bleibt, wenn er die Bezahlung des Verbrauches an den Versorger übernimmt. Ansonsten hat der Vermieter das Problem mit dem Nachbarn zu lösen.

FelixJatooi 
Beitragsersteller
 18.05.2021, 21:26

Da gibt es Pauschalwerte die genutzt werden und an der Versorgung selbst ist auch ein Zertifikat wie viel es verbraucht 300w die Stunde

Gerhart  19.05.2021, 06:41
@FelixJatooi

Vor Gericht hat das keine Relevanz.

Was kann Euer Nachbar dafür?

Der Vermieter oder der Nachbar werden die Sicherungen wieder einschalten. Was habt Ihr dann damit gewonnen?

Übrigens: Abmeldung nicht nur bei Eurem Stromanbieter, falls dieser nicht mit dem Grundversorger übereinstimmt. Unbedingt dann auch den Grundversorger, bzw. Netzbetreiber informieren.

Das heißt ihr zahlt seit Jahren die Warmwasserversorgung für euren Nachbarn mit? Dem Vermieter würde ich mal einen Anwalt auf den Hals hetzen.

Ja generell dürft ihr eure Sicherungen rausdrehen wie ihr lustig seid, muss man ja auch manchmal um z.b. eine neue Lampe o.ä. anzuschließen.

FelixJatooi 
Beitragsersteller
 18.05.2021, 21:33

Danke Anwalt wurde eingeschaltet

Der bessere Weg:

Übergabe / Übernahmeprotokoll mit dem Hauseigentümer machen und das dem Lieferanten übermitteln.

Der muss sich dan um eventuelle unklare Zuordnungen in seinem Objekt kümmern.

FelixJatooi 
Beitragsersteller
 18.05.2021, 21:27

Danke, was meinst du mit dem Lieferanten?

übergabe ist 1 woche später

GuenterLeipzig  19.05.2021, 21:34
@FelixJatooi

Lieferan ist Dein Anbieter für Elektroenergie, von dem Du die Rechnung bekommst.