Mietvertrag Nachzahlung Warmmiete?
Muß ich bei einem Mietvertrag noch eine Nachzahlung leisten,wenn die Miete als "fix" eingetragen ist und keine weiteren Kosten angegeben sind (Kosten als Warmmiete fix eingetragen)?
6 Antworten
Wenn tatsächlich nur eine Warmmiete eingetragen ist, kannst du davon ausgehen, dass du eine Pauschale in der Warmmiete für die Nebenkosten zu zahlen hast und das heisst, es muss keine Nebenkostenabrechnung erstellt werden und der Vermieter hat kein Recht auf Nachzahlung, so wie du kein Recht auf Zahlung eines überschüssigen Betrages hast.
Wenn dein Vermieter hier einen formellen Fehler gemacht hat ist das sein Bier.
Warmmiete heißt Kaltmiete + alle abrechenbaren verbrauchsunabhängigen Betriebsnebenkosten wie Müllabfuhr, Hausversicherung etc. Nicht dabei sind verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser. Wenn die Nachzahlung deswegen gefordert wird, muss gezahlt werden.
Warmmiete bedeutet nicht all inclusive.
Das ist fahrlässig, denn die Kaltmiete ist fix, überwiegend, aber die Warmmiete hängt von dem jeweiligen Verbrauchsverhalten ab, und die kann niemals mit "fix" bezeichnet werden. Abweichungen sind zulässig und zu begleichen.
Mein Vermieter hat vielleicht einen Fehler gemacht,aber es steht nun mal so im Mietvertrag 780 € fix,heißt für mich ohne weitere Kosten.Sonst nichts angegeben und das ist dann wohl sein Problem.
Nur wenn keine Nebenkosten aufgelistet sind. Diese sind aber meist angegeben, somit musst Du trotzdem dann weitere Nebenkosten zahlen.
Nebenkosten sind nicht angegeben,nur die reine Warmmiete,steht nicht mal eine Angabe der eigentlichen Kaltmiete drin.Auch sonst kein Zusatz.
Dann musst Du auch keine NK bezahlen.
was solltest du nachzahlen ,wenn die miete in warmmiete angeben ist ,bleibt es bei der angabe! nachzahlung erfolgen meist nur bei nebenkostenabrechnungen
Müllabfuhr bezahlen wir hier nach Gewicht selber,Versicherung auch,somit nur alle Kosten wie Heizung etc... gehen auf mich,da aber im Vertrag nichts vereinbart ...