Darf der Vermieter einfach eine Putzfrau einstellen die in unserer WG einmal im Monat putzt und daher pro Person 20 Euro monatlich mehr verlangen?
13 Antworten
Das darf er, sofern er die WG Wohnung als Einzelzimmer vermietet.
Das Angebot würde ich unbedingt annehmen, auch wenn er es eigentlich nicht darf. Da habt ihr alle etwas davon.
Kommt auf den Vertrag an.
Hat da jeder einen einzelnen Vertrag?
Oder wurde die Wohnung an einen Hauptmieter vermietet?
Wenn da Hauptmieter sind, die untervermieten, hat der Vermieter nichts in der Wohnung verloren.
Sind das einzelne Verträge dann kümmert sich der Vermieter logischerweise um die gemeinsamen Räumlichkeiten. Im Mietvertrag ist dann geregelt, wie, wann und von wem die Räumlichkeiten gereinigt werden müssen.
Und wenn sich die Mieter dann konsequent weigern, die Gemeinschaftsräume in Ordnung zu halten, dann kann der Vermieter durchaus eine Kraft einstellen, die sich darum kümmer.t
Wenn Sie putzt müsst ihr auch sie bezahlen.
Ansonsten kann er euch natürlich keine Putzfrau aufs Auge drücken.
Wenn er euch die Bude vermietet hat darf er (und jede von ihm beauftragete Person) die Wohnung eigentlich garnicht betreten bzw. nur in ausnahmefällen. Eine Parkettkosmetikerin gehört nicht dazu.
Was er eher dürfte wäre ne Reinigungskraft für die Öffentlichen Räume wie Treppenhaus einstellen wenn ihr das nicht ordnungsgemäß reinigt.
Wenn Ihr es nicht selbst macht, darf er das.