Arbeitszeiterfassung auf Verlangen von Chef korrigieren?
Hallo Leute, unser Chef hat in diesem Jahr für uns im Büro die Arbeitszeiterfassung eingeführt. Wir sollen mit Hilfe einer App diese eintragen und am Ende des Monats unserem Chef zur Abzeichnung vorlegen. Unsere Arbeitszeit beginnt offiziell um 7 Uhr, sollen aber um 6:50 Uhr da sein, damit die Leute, die keinen Schlüssel haben und schon eher da sind, nicht vor der Tür stehen müssen. Feierabend ist, wenns gut läuft, um 16:30, Freitags 13:30. Wir geben unsere Arbeitszeiten minutengenau in diese App ein. Jetzt will unser Chef jedoch, das wir Beginn der Arbeit nicht 6:50 Uhr eintragen, sondern wirklich erst 7 Uhr. In diesen 10 Min arbeite ich aber schon. Überstunden gibt es auch erst wenn man wirklich EINE Stunde mehr gearbeitet hat, 15 Min oder halbe Stunde gibt es für ihn nicht und ist ein "Bonus" an die Firma. Darf der Chef verlangen, das ich nun die täglichen 10 Min und evtl. Überstunden streiche um wöchentlich wirklich nur auf 40 Std zu kommen? Er meinte, das er sonst den Wochenzettel nicht gegenzeichnet. Vielen Dank für eure Hilfe :-)
5 Antworten
Dann komm einfach um 7 und gehe Punkt 16.30 ;) Wenn die Arbeit liegen bleibt wird dein Chef das schon noch mal überdenken ^^
Ich würde mal sagen, wenn der Chef verlangt, dass du vor 7 da ist, dann muss er das auch bezahlen.
Die Frage ist, was steht in deinem Arbeitsvertrag? Sind mit dem Gehalt schon Überstunden abgegolten?
Ansonsten kann er es wohl nicht so ohne weiteres.. Leider wird das aber öfters so gehandhabt..
Ich würde in dem Fall auch erst um 7 da sein, und dann auch pünktlich gehen. Oder aber erst um 7 anfangen.
Allerdings wird der Chef dir das Leben dann bestimmt nicht leichter machen..
Bei uns wird Bsp erst ab 6 Uhr erfasst, bin ich eher da, verschenke ich die Zeit auch.
Gehe ich recht in der Annahme das du unter 2900€ brutto verdientst das du diesen Quatsch machen musst ?
Meinst du mit Quatsch die Zeiterfassung oder die unbezahlten Überstunden?
der arbeitszeit beginn ist vertraglich fest oder nach dienstplan geregelt. mit der zeiterfassung beginnt die vertragliche arbeitszeit. außerhalb dieser zeit fallen überstunden an und müssen vergütet werden. der hier beschriebene vorgang ist arbeitszeitbetrug und kann arbeitsrechtlich geahndet werden.
Klarer geht es nicht !
@thecosimo77 bringt es auf den Punkt.
- Bei 52 Wochen, abzüglich sagen wir mal 6 Wochen und diesen und jenen Feiertag wären das
- im Jahr ... 33 Stunden.
- In 10 Jahren knappe ... 2 Wochen! an den Arbeitgeber geschenkt bzw. von ihm geklaut.