Darf mein Chef meine täglichen Arbeitszeiten einteilen wie er will?
Hallo ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit! Darf mein Chef die 40h in der Woche einteilen wie er möchte? Z.B. Montag, Dienstag jeweils 10h, Mittwoch 4 Stunden und die anderen beiden Tage jeweils 8?
Und wie sieht es aus wenn dazwischen auch noch Schichtwechsel stattfinden. Also beispielsweise Dienstag von 11-22 Uhr und dann Mittwoch wieder von 8-16 Uhr?
Vielen Dank für eure Hilfe
4 Antworten
Es gilt dein schriftlicher Arbeitsvertrag.
Dabei ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Wenn er im laufenden Vertrag die Arbeitszeiten generell ändern will, geht das nur über eine Änderungskündigung mit der entsprechenden Kündigungsfrist.
Wenn im Arbeitsvertrag flexiebel steht , dann ja ! Mfg.
Aber nur unter Beachtung des billigen Ermessens durch den Arbeitgeber (Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" Satz 1).
Wenn die täglichen Arbeitszeiten vertraglich nicht festgelegt sind, dann hat der Arbeitgeber in einem gewissen Rahmen ein "Direktionsrecht" nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" Satz 1:
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Aber:
Hier ist auch vom "billigen Ermessen" die Rede.
Das heißt konkret, dass der Arbeitgeber nicht nach Belieben (geschweige denn willkürlich) seine Anordnungen treffen darf, sondern dabei die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss.
Wenn die persönlichen Belange des Arbeitnehmers im Einzelfall objektiv höher zu gewichten sind als die betrieblichen, dann darf der Arbeitgeber seine Anordnung nicht durchsetzen - Beispiel: Ein Arbeitnehmer muss an bestimmten Tagen regelmäßig am Abend einen nahen Angehörigen betreuen, der Arbeitgeber darf ihn dann zu dieser Zeit nicht zur Arbeit einteilen, wenn er personelle Alternativen hat oder die Arbeitseinteilung nicht zwingend betrieblich notwendig ist.
Letztlich könnte im Konfliktfall aber nur ein Gericht die entsprechende Entscheidung treffen.
Gibt es aber vertraglich festgelegte Arbeitszeiten, dann ist - wie schon im zitierten Paragraphen bestimmt - der Arbeitgeber daran gebunden und darf keine einseitigen Änderungen vornehmen!
Und wie sieht es aus wenn dazwischen auch noch Schichtwechsel stattfinden. Also beispielsweise Dienstag von 11-22 Uhr und dann Mittwoch wieder von 8-16 Uhr?
Nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 5 "Ruhezeit" Abs. 1 muss zwischen dem Ende der Arbeit und dem neuen Arbeitsbeginn eine Ruhezeit von 11 Stunden liegen. Davon darf jedoch in bestimmten Fälle durch Verkürzung abgewichen werden (§ 5 Abs. 2 und 3, § 7 "Abweichende Regelungen" Abs. 1 Nr 3, Abs. 2 und 2a).
So weit die rein rechtliche Seite; das in der Praxis konkret durchzusetzen, ist dann aber noch eine andere Frage: "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...
Du darfst nicht länger als 12h/Tag (mit entsprechenden Pausen) arbeiten, und zwischen jeder Schicht müssen 11h liegen.
Ansonsten kann dein Chef dich einplanen wie er möchte.
Es sind nur 10 Stunden tägliche Arbeitszeit
Erstens beträgt die ausnahmsweise erlaubte Höchstarbeitszeit 10 Stunden täglich.
Zweitens gibt es von der 11-Stunden-Ruhezeit-Regelung Ausnahmen - von denen nicht bekannt ist, ob sie hier eventuell zutreffen.