Kann mein Bewährungswiderruf wieder zur Bewährung ausgesetzt werden?
Hey ich habe 2 strafen, eine ist 2,6 jahre und eine ist ein Bewährungswiderruf von einem Jahr!Ich sitze jetzt seit 23. November 2010 in Haft und mein 2/3 Termin wäre am 23.august für die 2,6Jahre.Jetzt meine Frage, ist es möglich den Bewährungswiderruf ohne einen Tag abgesessen zu haben wieder zur Bewährung auszusetzen?Vielen Dank für eure Hilfe:)
Ps: Achja bin seit 4 Januar 2012 im offenen Vollzug ohne Vorfälle
6 Antworten
Wenn Du Dich in Haft befindest solltest Du ein "Vollstreckungsblatt" haben, dort ist in der Regel der Gesamtzweidrittelzeitpunkt vermerkt.
In der Regel wird die Vollstreckung der ersten Strafe (2,6 Jahre) zum Zweidrittelzeitpunkt unterbrochen und die Vollstreckung der der zweiten Freiheitsstrafe beginnt. Von dieser Stafe ist dann der Zweidrittelzeitpunkt eben der Gesamtzweidrittelzeitpunkt. Das die zweite Strafe ein Bewährungswiederruf ist hat zunächst erstmal nichts zu bedeuten.
Ja das weiß ich, nur meine Frage ist ja ob es möglich ist den Bw wieder auszusetzen auf Bewährung an dem Tag meines 2/3 Termin meiner Freiheitsstrafe von 2,6 Jahren!?
Habe ich mich in der ersten Antwort zu kompliziert ausgedrückt?
Erst 2/3 von der ersten Strafe 2,6 Jahre absitzen, dann 2/3 von dem Bewährungswiederruf. Erst dann wird über eine eventuelle Strafaussetzung zur Bewährung entschieden.
Ja sicherlich hat das einen Grund, nämlich meine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe^^ ja hab nen anwalt, jedoch erst wieder einen Termin nächste woche und wollt mich mal vorab schon informieren!:)
naja..wenn eine bewährung wiederrufen wird hat das doch einen grund, das machen die doch nicht zum spaß.
frag mal deinen anwalt oder so...der kennt sich da bestimmt aus
hast du keinen anwalt oder so?
ist jetzt realtiv spezielle frage, wo vielleicht nicht so jeder normalsterbliche 100% in der materie ist.^.