Bewährung und Anzeige wegen Bedrohung?

4 Antworten

Ich würde auch von Notwehr ausgehen, und der Verhandlung entspannt entgegensehen. Du hast doch sicher schon mit deinem Anwalt Kontakt aufgenommen?

Manuel21jessi 
Beitragsersteller
 22.07.2013, 01:31

Ok ja aber die typen sind ja viel mehr und die können ja einfach behaupten das das nicht so war! Ne ich habe leider keinen ist doch sehr teuer oder ?

Danke für deine tolle antwort! :)

ElizabethI  22.07.2013, 01:33
@Manuel21jessi

Wenn du die Verhandlung gewinnst, trägt dein Kontrahent die Kosten des Verfahrens, auch die für deinen Anwalt. Das wär's mir wert, ohne Anwalt würde ich auf keinen Fall handeln.

Manuel21jessi 
Beitragsersteller
 22.07.2013, 01:37
@ElizabethI

ok da hast du recht! Ich habe ja auch zeugen!

Hängt vom Richter ab. Aber deine Version klingt sehr glaubhaft , so dass ich von Notwehr ausgehen würde. Wie gesagt letzendlich entscheidet das Gericht.

Schade, dass die deutsche Sprache sich nicht auch währen kann, obwohl manche Läute sie so malträtieren..

Manuel21jessi 
Beitragsersteller
 22.07.2013, 01:29

sorry hab LRS !

ElizabethI  22.07.2013, 01:29

*maltretieren

Was mich mal interessieren würde: Woher wussten denn die sechs Jungs, dass die Waffe nicht echt ist?

Manuel21jessi 
Beitragsersteller
 22.07.2013, 02:30

wussten die ja nicht! Ich wollte denen einen schreck einjagen um mich aus dieser Situation von gewaltbereiten typen entfernen zu können! Es war ja nicht mein vorhaben jemanden zu bedrohen, ich hab ja nicht gesagt, so weil mir mal langweilig ist bedrohe ich die jetzt mal mit einer plastikwaffe! In meiner Situation ist mir ja bewusst das mir Gewalt mehr probleme einbringt als sie lösen kann! deshalb war das der einzigste ausweg!