Gleiche Straftat in der laufenden Bewährung
Hallo mein Mann ist seit einem Monat in Haft, wegen der gleichen Straftat die er schon mal zur Bewährung ausgesetzt bekommen hat. Jetzt stellt sich mir nur die Frage, da er die Tat in der laufenden Bewährung begangen hat wird da die Bewährung noch widerrufen? Da er ja schon Inhaftiert ist???? Im Beschluss stand lediglich das er ein Bewährungsversager ist, aber ob das bedeutet das die Bewährung widerrufen ist, weiß ich leider nicht. Oder wie lange dauert der widerruf???... Danke für eure Antworten im Vorraus
5 Antworten
Damit eine Bewährung widerrufen werden kann, muß es ein rechtskräftiges Urteil wegen einer neuen Straftat geben oder die Täterschaft muss zumindest zweifelsfrei feststehen. Im Regelfall wartet das bewährungsaufsichtsführende Gericht erst einmal ab, wie das neue Verfahren ausgeht.
Auch, wenn er jetzt in U-Haft sitzt, gibt es am Ende immer noch ne Chance, dass da am Ende ne zweite Bewährungsstrafe bei raus kommt. Was bedeuten würde, dass die Bewährung (im Regelfall) nicht widerrufen wird, sondern die Bewährungszeit verlängert wird.
Innerhalb der Bewährung ist es gleichgültig, wodurch sie verwirkt wurde. Die erste Strafe wird wahrscheinlich mit der zu erwartenden 2. Strafe auf ein Gesamtmaß ohne Bewährung festgesetzt.
Sollte dir mittlerweile völlig egal sein! Auch wenn es nicht einfach ist...Kümmer dich lieber um dich :) (Sehr gut gemeint!)
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das heisst, dass dein Mann die zur Bewährung ausgesetzte Strafe nun tatsächlich wird absitzen müssen. Weiter wird er für die zweite Straftat obendrauf Nachschlag bekommen.
Wie das Ganze abläuft, werdet ihr recht kurzfristig erfahren. Die Staatsanwaltschaft sowie eurer Anwalt/Pflichtverteidiger wird euch hierüber in Kenntnis setzen.
Unterm Strich sieht die Sache gar nicht gut aus.
Die zur Bewährung ausgesetzte Strafe muss er jetzt absitzen.
Da er eine neue Tat begangen hat, wird er dafür nochmal vor Gericht kommen.
Tut mir leid.