In Berufung gehen? (gericht)
Hallo, ein bekannter von mir hatte heute eine gerichtsverhandlung, wegen schwerem einbruch und diebstahl. er hat alles zugegeben und da er auf bewährung war, erwarten ihn jetzt 1 jahr und 10 monate Haft. jetzt zu meiner frage: lohnt es sich für ihn in Berufung zu gehen? Er hat momentan keinen Job und auch keinen festen wohnsitz. jetzt will er in berufung gehen und in der zeit sich arbeit suchen und eine wohnung.
kann es sein, dass er dann nicht ins gefängnis muss? oder geht er in den offenen vollzug? oder wird die strafe noch schlimmer? und bitte keine doofen kommentare darüber. danke
8 Antworten
Die Sache ist im Prinzip recht einfach. Offensichtlich wurde dein Bekannter schon einmal straffällig und seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Anders ausgedrückt, wurde ihm eine zweite Chance gegeben. Diese hat er vertan. Nun, da er wieder straffällig wurde, muss er mit der Aufhebung seiner Bewährung rechnen. Er wird wohl die ursprünglich zur Bewährung ausgesetzte Strafe absitzen müssen.
Weiter wird er für die Wiederholungstat noch ordentlichen Nachschlag bekommen.
Das ist im Prinzip nicht zu beanstanden und liegt im Sinne unseres Rechtssystems. Ganz ehrlich gesagt, sehe ich keine Chancen, erfolgreich Rechtsmittel einzulegen.
In den offenen Vollzug wird er vorerst nicht kommen. Das kommt in der Regel erst nach mindestens der Hälfte der Strafe in Betracht.
Du musst damit rechnen, dass er wirklich ins Gefängnis muss.
Ohne Job und ohne Wohnsitz sehen seine Chancen auf eine straffreie Zukunft ohnehin sehr schlecht aus. Die reine Absichtserklärung wird daran nichts ändern.
Die Entscheidung, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, orientiert sich immer an der Prognose zum Urteilszeitpunkt. Das bedeutet, dass das Landgericht neu anhand der gegenwärtigen Situation entscheiden muss, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Wenn seine Lebenssituation eine Strafaussetzung rechtfertigt und auch andere Gründe dem nicht entgegen sprechen, dann ist eine Bewährung möglich.
SCHLIMMER kann es nur dann kommen, wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Andernfalls gilt ein Verschlechterungsverbot. Dann kann es nur besser werden.
Ob offener Vollzug in Betracht kommt (nicht zu verwechseln mit Freigängern) kann nur anhand von Details einigermaßen ernsthaft beurteilt werden. Hier kommt es aber auch auf das Verhalten während des Vollzuges an.
Schlimmer kann die Strafe nicht werden, sofern die Staatsanwaltschaft nicht ebenfalls Berufung einlegt. Insofern könnte sich das lohnen...
Schätzungsweise hat er ganz massiv gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen. Die Haft dürfte ihm jetzt sicher sein, weitere Bewährung eher unwarscheinlich. Vor Allem, ohne festen Wohnsitz. Sein Anwalt wird ihn sicher beraten (den hat er doch hoffentlich?)
Wenn die Anwältin in Berufung geht - bekommt sie Geld. Nur DAS zählt für sie.
Wenn die Anwältin in Berufung geht - bekommt sie Geld. Nur DAS zählt für sie.
Mmmmh, ja! Das ist auch wieder wahr.....
Das sollte er mit seinem Anwalt besprechen, ich nehme mal an ihm wurde einer zur Seite gestellt. Wenn nicht, mit einem Sozialarbeiter, der kann ihm sicher auch weiterhelfen.
ja er hat ne anwältin