Kann ein Bewährungswiderruf auch nach Ablehnung noch angefochten werden?
Hallo, Ich hatte ja schon einmal etwas wegen der Schwester meiner Freundin geschrieben.
Nun ihr wurde ja ihre Bewährung widerrufen, Sie hatte auch eine Anwältin die völlig unfähig war. Nun hat sie eine neue. Ihre Frage wäre kann sie das Urteil nach ca 4monaten noch anfächten? Ich habe gelesen man wird bei einen Widerruf der Bewährung Angehört , dies wurde sie aber nicht, sie war nicht beim Richter. Die Anwältin hat ledeglich eine Stellungsnahme geschrieben.
Die eigentliche Richterin war nicht da (Aus Krankheits gründen mehrere Monate nicht anwesend) Also die für sie zuständig wäre.
Sie Ist damit nicht einverstanden, Klar hat sie mist gebaut aber auch darauß gelernt , und immer gut gefüht in der Haftanstalt. Sie hat 16 Monate bekommen und den Widerruf. Man kann doch statt widerruf die Bewährung auch verlängern oder nicht?
Hat sie da noch eine Chance , weil sie nicht mündlich angehört wurde da etwas anzufechten?
Denn sie würde im Januar eig auf Endstrafe gehen ( Nur bei den 16Monaten) und hatte sich um einen Job voher gekümmert den sie SOFORT antretten kann nach entlassung.
Der aber hinfällig wird wenn sie noch weiter drinn bleiben muss.
All das hat die Anwältin auch nicht in die Stellungsnahme geschrieben.
Zur ihrer Person:
Sie ist Mama und Lebt in einer Ehe, Ihr Mann unterstützt sie trotz alle dem und sie wird auch in die gemeinsame Wohnung zurück kehren. Ihr Mann und freunde unterstützen sie wo sie nur können. Sie hat ein Soziales und gesichertes Umfeld.
Einen Job und Die hilfe ihrer Familie. Ihre Anwältin ist derzeit nicht da und deswegen stelle ich euch nun die Frage um ihr evtl etwas zu helfen.
Also Wäre das möglich das Urteil des Bewährungswiderrufs anzufechten?
Und bei der eig Richterin erneut einen Versuch zu wagen?
Denn sie hatte nicht die möglichkeit sich zu beweiße sprich dennen zu zeigen was sie alles hat, Sie wollte auch ihre bewährungszeit verlängern lassen, ihre 16 Monate ohne 1/2 und 2/3 Absitzen, und würde auch auflagen anehmen.
Ich hoffe ihr habt gute tips und Antworten für uns.
lg
5 Antworten
Und warum fragt Ihr das nicht die neue Anwältin? Das ist die Einzige, die Euch rechtsverbindlich eine Auskunft geben kann.
Wir können das hier nicht.
ich weiß es ist keine endschuldigung, aber die taten hat sie nicht aus voller absicht gemacht, sie war psychisch krank undkam von allein da nicht mehr raus. in der JVA hat sie erfolgreich eine therapie gemacht und konnte ihre vergangenheit aufarbeiten was anfangs sehr schwer war aber ihr geholfen hat.
Sie will nicht nur raus weil sie keine lust mehr auf knast hat , sondern weil es ihrem kind psychisch mit der trennung einfach nicht gut geht(weiter möchte ich auf das thema nicht eingehen)
Und ihr Mann hat probleme mit dem Job, d.h wenn sie noch länger bleiben muss , wird er warscheinlich seinen Job verlieren.
was für Kind und Mann gar nicht gut wäre.
Sie sieht ihren mist auch ein, sie weiß das sie dafür büßen muss, aber dann gleich das volle rohr?
Sie hat darauß gelernt.
Und es ist für das Kind auch nicht sonderlich gut wenn die Mama im Hafturlaub für 3 tage da ist und wieder weg muss.
Ja darüber hätte sie eher nachdenken müssen, aber sie war psychisch nicht in der verfassung sagen wir mal so , sie war nicht sie selbst.
es geht ihr nur darum , Das die bewährung , wieder zur bewährung wird und sie nach ihrer zeit in haft sich erneut beweißen kann.
Es ist wichtig für ihr kind.
Es gibt da auch noch einen Grund der die Familie zerstören würde wenn sie noch länger müsste, dies ist aber zu Privat.
Bei erneuter Straffälligkeit ist eine Bewährung hinfällig.....
sie hat ja gezeigt,dass sie sich nicht bewährt hat.
Die zweite Chance hat sie vertan,also warum sollte sie noch eine dritte oder vierte Chance kriegen? Das würde den Rechtsstaat ad absurdum führen.
dann sollte die Anwältin "besondere Umstände" anführen....
ob das allerdings noch was bringt,wage ich zu bezweifeln...wenn der Widerruf rechtsgültig ist hat sie ganz schlechte Karten.
Mal ganz ehrlich....erst Straftaten begehen und dann heulen,wenn's schief geht....sie sollte die Suppe auslöffeln,die sie sich selbst eingebrockt hat und vernünftig werden.
Alle Umstände wurden geprüft und sie hat bekommen,was sie verdient hat....sie sollte damit leben.
Nach 4 Monaten sind sämtliche Fristen für Rechtsmittel verstrichen, der Beschluß gilt. Sie wird die Haft antreten müssen.
Die Möglichkeit rechtlichen Gehörs kann auch schriftlich gegeben werden. Die Vorschrift, dass es eine mündliche Anhörung geben muß, gibt es nicht.
Ist aber auch alles egal. Wenn der Widerruf erst einmal rechtskräftig ist, gibt es keine Möglichkeit mehr, ihn anzufechten - selbst wenn in dem Verfahren Fehler gemacht wurden. Da läßt sich also nichts mehr dran ändern, von keinem Anwalt dieser Welt.
ich weiß es ist keine endschuldigung, aber die taten hat sie nicht aus voller absicht gemacht, sie war psychisch krank undkam von allein da nicht mehr raus. in der JVA hat sie erfolgreich eine therapie gemacht und konnte ihre vergangenheit aufarbeiten was anfangs sehr schwer war aber ihr geholfen hat.
Sie will nicht nur raus weil sie keine lust mehr auf knast hat , sondern weil es ihrem kind psychisch mit der trennung einfach nicht gut geht(weiter möchte ich auf das thema nicht eingehen)
Und ihr Mann hat probleme mit dem Job, d.h wenn sie noch länger bleiben muss , wird er warscheinlich seinen Job verlieren.
was für Kind und Mann gar nicht gut wäre.
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