Bewährungswiderruf, Verstoß gegen alle Bewährungsauflagen. Briefe und Aufforderungen ignoriert, Anhörungstermin versäumt?

2 Antworten

Das kommt darauf an ob der Beschluß schon rechtskräftig ist, dann könnte er noch Widerspruch einlegen.

Im Grunde aber ist das egal, er wird die Strafe antreten müssen. Er hat ja lange genug daraufhingearbeitet.

Er ist aber straffällig geworden. Er hat die Bewährungsauflagen nicht eingehalten. Ganz einfache Sache.

Noch dazu steht in der Frage er hat die Drogen nicht in den Griff bekommen, also ist er offensichtlich wieder straffällig geworden. Also verstehe ich nicht warum die frage überhaupt notwendig ist.

Man kann einspruch erheben aber ich bezweifle ob das durchgeht.

weber1961 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 09:21

er ist nicht straffällig geworden, aber er hat sich den Auflagen entzogen

verreisterNutzer  20.06.2018, 10:18
@weber1961

"Da er seine Drogen nicht in den Griff bekommen hat, hat er die Drogenscreeningtermine ignoriert den Kopf in den Sand gesteckt und auch keine Briefe vom Bewährungshelfer geöffnet."

Das hört sich für mich nicht so an