Bewährungswiderruf, Verstoß gegen alle Bewährungsauflagen. Briefe und Aufforderungen ignoriert, Anhörungstermin versäumt?
Mein Sohn hat eine Strafe von 1 Jahr und 6 Monaten erhalten (Straftat unter Drogeneinfluss) diese wurde auf Bewährung ausgesetzt. Auflagen waren Drogenscreening nach Aufforderung und Bewährungshelfer. Da er seine Drogen nicht in den Griff bekommen hat, hat er die Drogenscreeningtermine ignoriert den Kopf in den Sand gesteckt und auch keine Briefe vom Bewährungshelfer geöffnet.
Er hat dann wohl einen Brief vom Gericht bekommen mit der Mitteilung, dass die Bewährung widerrufen werden soll und er hierzu Stellung nehmen soll. Da er auch diesen Brief nicht geöffent hat, hat er die Frist versäumt. Daraufhin wurde die Bewährung widerrufen. Der Verkündungstermin war am letzten Donnerstag (7.6.) Da ging er endlich mal hin und weiss daher, dass die Bewährung widerrufen wurde.
Er ist nicht mehr straffällig geworden und es liegen auch keine sonstigen neuen Delikte vor. Was kann er jetzt noch tun um den Sgtrafvollzug zu verhindern .
2 Antworten
Das kommt darauf an ob der Beschluß schon rechtskräftig ist, dann könnte er noch Widerspruch einlegen.
Im Grunde aber ist das egal, er wird die Strafe antreten müssen. Er hat ja lange genug daraufhingearbeitet.
Er ist aber straffällig geworden. Er hat die Bewährungsauflagen nicht eingehalten. Ganz einfache Sache.
Noch dazu steht in der Frage er hat die Drogen nicht in den Griff bekommen, also ist er offensichtlich wieder straffällig geworden. Also verstehe ich nicht warum die frage überhaupt notwendig ist.
Man kann einspruch erheben aber ich bezweifle ob das durchgeht.
"Da er seine Drogen nicht in den Griff bekommen hat, hat er die Drogenscreeningtermine ignoriert den Kopf in den Sand gesteckt und auch keine Briefe vom Bewährungshelfer geöffnet."
Das hört sich für mich nicht so an
er ist nicht straffällig geworden, aber er hat sich den Auflagen entzogen