Kann man während eines Sabbaticals kündigen und anschließend Arbeitslosengeld beantragen?
Liebe Leute, ich mache momentan ein Sabbatical und befinde mich gerade in Asien. Das Sabbatical wurde für ein halbes Jahr vereinbart und läuft noch bis zum 01. August. Ich habe mich jetzt dafür entschieden nicht zurückzukommen und möchte deswegen gerne kündigen. Ich möchte in 2-3 Monaten zurück nach Deutschland, in eine neue Stadt ziehen und einen neuen Job suchen. Ich wäre zunächst auf Arbeitslosengeld angewiesen bis ich einen neuen Job gefunde habe. Die Frage ist ob ich berechtigt bin Arbeitslosengeld zu bekommen wenn ich während meines Auslandaufenthaltes kündige? Ich habe etwas von einer 3-monatigen Sperre gelesen.
Könnt ihr mir Tipps geben? Und wie sehr beeinflusst mein Ausandsaufenthalt das Arbeitslosengeld, wenn ich denn welches bekomme?
VIelen Dank schonma!
3 Antworten
Die Sperrzeit beginnt erst wenn du in Deutschland bist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, egal wann Du kündigst.
Eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers zieht automatisch immer eine Bezugssperre von 3 Monaten ALG I und eine Verkürzung des Leistugsbezugs von 12 auf 9 Monate nach sich.
Ausnahme: Ein wichtiger Grund rechtfertigte die Kündigung. Denn gibt es aber bei dir nicht.
Dein "sabbatical" dürfte lediglich eine aufgeblasene Euphemisierung für unbezahlten Urlaub sein.
Nach meinen ad-hoc-Recherchen fließt der unbezahlte Urlaub zu deinen Ungunsten mit in die Berechnung des ALG 1 ein.
Hey,
du hast doch sicher einen Sabbaticalvertrag abgeschlossen. Lese da ab besten mal nach, ob du überhaupt unterwegs Kündigen kannst. Viele Arbeitgeber sichern sich in diesem Vertrag ab, so das eine Kündigung während der Auszeit nicht möglich ist. Das gilt für beiden Seite: Du kannst nicht Kündigen und dein Arbeitgeber dich aber auch nicht. So was ist aber im Sabbaticalvertrag festgelegt - einfach mal nach lesen. :)
Liebe Grüße
Lydia von On-a-Journey.com
Ok, danke für die schnelle Antwort. Wie würde sich das Arbeitslosengeld nach der Sperrzeit errechnen? Gelten die letzten 12 Monate allgemein oder die letzten 12 Monate in denen ich gearbeitet habe, also vor dem Sabbatical?