Ich muss nach verlorener Klage ein Pferd zurücknehmen. Es wurde als erfolgr. Springpferd verkauft wurde macht nun aber keinen Sprung mehr. Muss ich das tun?
Vor 3 Monaten verkauft ich ein sehr erfolgreiches und sicheres Springpferd. In den ersten Wochen bekam ich immer wieder die Information wie gut das Pferd ist und wie zufrieden sie sind. Jetzt soll es angeblich Kissing Spines haben.Mit tierärztlichem Attest droht nun der Anwalt und bei Kissing Spines habe ich wohl auch schlecht Karten. Das Pferd nicht das geringste Problem mit dem Rücken. Ich würde das Pferd auch gern wieder zurück nehmen, weil, wie ich allerdings erst später feststellte, das Pferd dort in den falschen Händen war. Das Problem ist nun aber, dass das Pferd zu einem notorischen Stehenbleiber geworden ist. Der Wallach war platziert bis zur Klasse S und nun steht er bei jeder Kombination die höher als 1,20m ist. Und das Pferd steht richtig böse, manchmal schon 10m zuvor. Steigt und rennt rückwärz.Ich werde wahrscheinlich verurteilt das Pferd zurück zu nehmen und alle entstandenen Kosten zu tragen. Und dazu habe ich dann noch ein Pferd im Stall welches vom erfolgreichen S - Springpferd zum Freizeitpferd gemacht wurde. Ich habe das Pferd für 25.000,00 Euro verkauft und bekomme nun ein Freizeitpferd für 5000,00 Euro zurück. Muss das Pferd nicht bei Rückgabe im gleichen Zustand sein wie bei der Anlieferung? Muss ich das Pferd in diesem Zustand zurück nehmen?
2 Antworten
Du sagst es selbst, wenn die Diagnose stimmt, dann musst du rückabwickeln.
Hier ein Urteil dazu:
https://openjur.de/u/305949.html
Sehe keine Ansatzpunkte, wie du das vermeiden könntest.
wenn die Röntgenbilder die Diagnose bestätigen - dann hast vdu keine andere Möglichkeit
es sei denn, e wurde eine große AKU gemacht inkl.Röntgen und die war ok, trotzdem : im ersten Jahr muß man von einem latent vorhandenen "Fehler" ausgehen.... leider
deshalb ist eine LV so wichtig für teure Pferde....