Ihr Pferd, oder doch nicht?

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Weder der Equidenpass, noch eine sogenannte "Eigentümerurkunde" regeln rechtlich das Eigentum am Pferd ( in dieser Hinsicht unterscheidet sich die Bedeutung eines e-Passes deutlich von einem KfZ-Brief !). Der Equidenpaß ist ein Dokument zur Identifizierung von Pferden, auf gar keinen Fall eine Urkunde zum Eigentumsnachweis. Die Eigentumsurkunde selbst dient lediglich der Zuordnung des Pferdes zu einer Person bei der Erstausstellung. Nicht einmal der Besitz eines Kaufvertrages ist unanfechtbar (das Pferd kann ja zwischenzeitlich verschenkt oder weiterverkauft worden sein). Im Fall eines Rechtsstreites ist es unumgänglich, Zeugen zu benennen, die beweisen können, dass ein Kaufpreis übergeben wurde. Das Argument des ehemaligem Eigentümers, das Pferd würde ihm noch gehören, da er den e-Pass noch besitzt, ist schlichtweg falsch und vor Gericht nicht haltbar.!

besitzer ist nicht der, der den pass hat (steht auch im pass selber drin, dass es kein besitzerausweis ist)

gut, dass das geklärt ist! warum hat sie denn keinen kaufvertrag gemacht? war irgendwie nicht so schlau. sie bräuchte jetzt die besitzerurkunde. und wenn es nun wirklich ihr pferd ist, müsstet ihr den pass bei der fn einschicken, damit sie dort den besitzerwechsel eintragen können!!!

  1. Wie kann man nur so dumm sein und Geld zahlen ohne einen Nachweis für die Geldübergabe oder eine konkrete aktive Gegenleistung (Pass) dafür zu bekommen. Da hätte deine Freundin früher ihr Hirn einschalten müssen.

  2. Nachdem Zeugen für die Geldübergabe vorhanden sind, einfach mal auf Konfrontationskurs gehen und das Pferd holen. Wenn er dann behauptet, dass das Pferd wegen dem Pass noch ihm gehört, auf die Herausgabe des Passes bestehen und nach Gründen fragen, warum er ihn nicht rausgeben möchte. Wenn ihr das Tier mitnehmt muss ER in Aktion treten und klagen, wenn er sich im Unrecht fühlt und dann steht Aussage gegen Aussagen, da Zeugen vorhanden sind.

  3. Die Frage stellt sich natürlich, ob 90 € den Aufwand wert sind und man das nicht besser als Lehrgeld betrachten sollte. Nochmal wird sie den Fehler sicher nicht mehr machen

duda4711  26.01.2019, 23:23

Er wird dann Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen wenn sie das Pferd holt.

Baroque  28.01.2012, 00:07

Ich denke nicht, dass es um die 90 Euro geht ;-)

Hat sie wenigstens eine Quittung erhalten? In der Regel gelten auch mündliche Kaufverträge, da hätte sie einen Ansatzpunkt. Oder wenigstens jemand, der bei der Geldübergabe dabei war?

Wenn nicht, soll sie sich das Geld wieder geben lassen, oder Anzeige erstatten. Wenn eine Anzeige erstattet wird, wird der Vorbesitzer wo möglich weich. Ansonsten wie gesagt, Geld wieder geben lassen und es auf sich beruhen lassen.

Amity 
Beitragsersteller
 25.01.2012, 10:20

Quittung hat sie auch nicht, aber eine Freundin war dabei und kann den Kauf bezeugen.

Apollonea  25.01.2012, 10:22
@Amity

Dann ab zum Anwalt mit dem Zeugen und über rechtliche Schritte nachdenken bzw. Anzeige bei der Polizei machen.

colli1282  25.01.2012, 10:22
@Amity

Dann würde ich Anzeige erstatten, die Freundin muss aber bei der Polizei eine Zeugenaussage machen, sonst wird das nichts. Mit etwas Glück, kommt sie damit durch. Fieser Verkäufer ist das. Alles Gute an deine Freundin. Und Anwalt einschalten...

Ja es ist ihr Pferd, da der kaufvertrag aber noch nicht abgeschlossen ist -> Übergabe fehlt... wenn deine Freundin das schon bezahlt hat (was verdammt wneig ist sogar für ein altes Pferd) dann kann man schon von ausgehen das sie abgezogen worden ist. Da es nicht nachweisbar ist das sie wirklich ebzahlt hat außer es ist über die Bank gegangen und nicht bar....

Amity 
Beitragsersteller
 25.01.2012, 10:21

Leider in Bar bezahlt :(