Unser bestelltes Auto ist verschwunden. Kann ich dagegen vorgehen?

6 Antworten

Das klingt für mich äußerst schräg.
Du hast meiner Meinung nach folgende Möglichkeiten:
1. Mach richtig Druck, ruf dauernd an, wenn nötig täglich und Frag nach den aktuellen Status. Weise den Verkäufer drauf hin, dass er Vereinbarung in dem Vertrag zu erfüllen hat.
2. Gehe rechtlich dagegen vor.
3. (Meiner Meinung nach das Sinnvollste) einige dich mit ihm auf eine Vertragsauflösung. Wenn er nicht einwilligt gehe ebenfalls rechtlich dagegen vor.
Aber glaub mir, er wird einwilligen, denn wir hatten schon einmal einen ähnlichen Fall:
Da war es so, dass wir ein Auto bestellt hatten, welches um den Zeitraum durch das neue Modell ersetzt wurde, was allerdings der Händler beim Abschluss des Vertrages nicht mitbedacht hatte. Laut Vertrag haben wir uns auf das alte Modell geeinigt, welches preislich billiger war als das neue. Da das alte Modell nicht mehr produziert wurde, musste der Händler nun das neue uns verkaufen, nach dem Preis des alten. Der Händler hätte mit dem Verkauf keinen Gewinn gemacht. Also hat er uns ebenfalls schmoren lassen und wir konnten ständig hinterher telefonieren. Zuletzt wurde er richtig pampig und unhöflich, ganz und gar nicht so wie man einen Kunden behandeln sollte. Daher war uns schon klar, dass er uns abwimmeln wollte. Letztendlich haben wir uns dazu entschlossen die Bestellung zu stornieren und den Vertrag, im Interesse beider Seiten, aufzulösen.
Ich weiß nicht wie das bei dir aussieht, aber hat das ziemlich stark ein meine Geschichte erinnert.

Zumindest würde ich ein Ersatzauto vom Autohaus fordern, bis deines wieder aufgetaucht ist.

Theberzerker 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 10:30

Hab ich...  und musste sogar die ersten 4 wochen für bezahlen.. zwar nur den angeblich halben preid aber musste es bezahlen 

Du hast doch sicher eine "verbindliche Neuwagenbestellung" unterschrieben. Dort steht auch ein Liefertermin (verbindlich / unverbindlich). An diese Bestellung bist du 6 Wochen gebunden. Innerhalb dieser Zeit muss dir das Autohaus die Lieferung, einen Liefertermin, schriftlich bestätigen. Hat er das gemacht ? Wenn nicht kannst du vom Vertrag problemlos zurücktreten, denn die 6 Wochen sind vorbei. Du kannst dich aber auch einigen und ein anderes Auto dafür abnehmen. Ein Auto verschwindet aber nicht einfach so wenn es wirklich im Vorlauf des Autohauses war. Da haben die wohl einen Fehler gemacht. Einen Leihwagen zu berechnen ist in diesem Fall schon grenzwertig aber legal. Das Autohaus hat aber auch noch die Möglich im Programm zu schauen bei welchem anderen Händler in Deutschland sich noch so ein Fahrzeug befindet und kann versuchen es von dem Händler zu bekommen. Das ist eine normale Sache unter Vertragshändlern.

Setzt schriftlich eine Frist zur Lieferung (meinetwegen 7 Tage) und erklärt gleichzeitig, dass ihr bei Verstreichen der Frist zurücktretet.

Theberzerker 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 10:18

Das Problem ist das war von hyundai ein diesel deal den es nicht mehr gibt.. tritt ich zurück und schau woanders kann Ich für das gleiche Auto 6000 euro mehr bezahlen 

franneck1989  17.11.2015, 10:19
@Theberzerker

Dann kannst du die 6000,- als Schadenersatz vom Autohaus fordern :)

Sollte das der Fall sein, lohnt es sich sicher einen Anwalt einzuschalten der das ganze wasserdicht über die Bühne bekommt. Sollte kein Problem sein

jbinfo  17.11.2015, 11:13
@franneck1989

Da kann man keine 6.000,- Euro Schadenersatz fordern und ein Anwalt lohnt auch nicht. Er kann vom Vertrag (verbindliche Bestellung) zurück treten. Mehr aber auch nicht.

franneck1989  17.11.2015, 11:15
@jbinfo

Natürlich kann er das fordern! Siehe dazu §§280ff. BGB, insbesondere auch die §§324 und 325 BGB beachten

Voraussetzung ist natürlich, dass der Vertrag verbindlich geschlossen wurde, wovon ich einmal ausgehe

franneck1989  17.11.2015, 11:26
@franneck1989

§§324

Ich meinte den §323 BGB

jbinfo  17.11.2015, 13:51
@Theberzerker

@Theberzerker - Ich finde bestimmt auch noch einen Händler wo du 8.000,- Euro mehr bezahlen musst. Ich finde aber mit Sicherheit auch einen, wo du das gewünschte Auto noch günstiger bekommen könntest. So pauschal diesen Betrag in die Runde zu schmeißen ist nicht richtig. Alles ist Verhandlungssache.

jbinfo  17.11.2015, 13:54
@franneck1989

@franneck1989 - Es ist bisher kein Vertrag sondern nur eine Bestellung. Ein Vertrag kommst erst zustande, wenn der Händler die Bestellung auch bestätigt oder das Fahrzeug liefert. Wie will denn der Fragesteller diese angeblichen 6.000,- Euro als Schaden begründen und beweisen ? Siehe auch meinen anderen Kommentar von vor 2 Minuten.

franneck1989  17.11.2015, 14:06
@jbinfo

Die 6000,- lassen sich ja als Rabatt zum Listenpreis verstehen. Nach Rücktritt vom KV ist der Käufer gem. §325 berechtigt, den entgangenen Rabatt als Schadenersatz zu fordern. Den muss er aber auch nachweisen und er hat natürlich die Pflicht, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Das heißt aber nicht, dass er nun wochenlang Händler nach einem günstigeren Angebot abgrasen muss. Er hat ein Recht, den Wagen dann sofort zu beschaffen. Wenn die Kaufpreisdifferenz dabei zufällig geringer ausfällt, darf er eben auch nicht mehr fordern

Da der Kaufvertrag für einen Neuwagen keinen verbindlichen Liefertermin beinhaltet, kannst du leider keinen Ansprüche geltendmachen. Du kannst nur auf ein Entgegenkommen des Autohauses hoffen. Aber irgendwie verarschen die dich. Ein Auto verschwindet doch nicht einfach.

Theberzerker 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 10:28

Ich meine was gelesen zu haben das 6 Wochen nach verzug Schadensersatz beantragen kann...  ist ja auch egal...  ich will nur das Auto..  kann ja wohl nicht sein das des Auto einfach so aus dem bestellbestand verschwindet..

Man sagte mir im Oktober es steht in Bremerhaven. 

wedsawetrtzg  17.11.2015, 10:51
@Theberzerker

Die Betonung bliegt bei Verzug.In Verzug ist der Lieferant nur dann, wenn er einen verbindlich zugesagten Liefertermin nicht einhält. Das ist bei Neuwagen nie der Termin, weil der Autohändler keinen Einfluss darauf hat, wann das Auto bei ihm ankommt. Deshalb sind die in den Kaufverträgen fixierten Liefertermine immer unverbindlich. Der Lieferant gerät nicht in Verzug. Ich musste bei Audi mal fünf Monate über den unverbindlichen Liefertermin hinaus warten.

franneck1989  17.11.2015, 11:17
@wedsawetrtzg

Man kann aber durch eine Mahnung den Lieferanten in Verzug setzen

wedsawetrtzg  17.11.2015, 11:22
@franneck1989

Nicht, wenn  die Leistung überhaupt nicht fällig war.