Polizei nach 1 Stunde Unfall gemeldet?
hallo erstmal
mein Freund hatte einen Unfall und hat es der Polizei nach 1 Stunde gemeldet, meine Frage ist jetzt hat man da eine gewisse Zeit sich bei der polizei zu melden? hab mal gehört man hätte 24 Stunden Zeit? Oder hat er jetzt eine Fahrerflucht begangen obwohl er sich nach eine stunde gemeldet hatte. Er ist auf Bewährung vor einem Jahr verurteilt wurden. Kann mir jemand sagen was für folgen es geben wird?
Danke im Voraus
4 Antworten
Man muss auf direktem Weg zur Polizei
Hat er kein Handy?
Das wird im Einzelfall beurteilt. Sollte sich allerdings ein "Unfallflüchtling" später von selbst melden, so wird das meistens als tätige Reue mit Straffreiheit abgetan. Etwas blöder wird's für ihn, wenn dadurch ein Opfer grösseren Schaden genommen hat, oder die Polizei den Unfall vorher bemerkt hat.
Bevor er sich bei der Polizei gemeldet hat, war die Polizei schon bei der Unfallstelle. Die Unfallstelle war ca. 30 km von ihn entfernt er ist in seiner Stadt zur Polizei gefahren und hat den Unfall dort gemeldet
Ja, es ist schwierig, genau zu sagen, was die Gerichte daraus machen, aber solange niemand schwer verletzt oder gar getötet wurde, dürfte es auf strafbefreiende tätige Reue hinauslaufen.
Er hat jemand überfahren und verließ den Unfallort?
Nein er hat keinen überfahren er war nur so unter Schock und Angst vor dem Mann weil er sehr aggresiv aussah das er zu Polizei direkt fuhr und den Unfall gemeldet hat
Für jemanden auf Bewährung könnte das dennoch unangenehm werden.
Man wird sehen, was die Behörden da machen.
§ 142 (4) StGB:
Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
Ob die Bedingungen zutreffen kann aus deinen Angaben nicht herausgelesen werden. Die Grenze für "nicht bedeutenden Sachschaden" liegt bei 1500 €.
Hat er ja auch gemacht nur ist er etwas langsamer gefahren weil die Unfallstelle etwa 30 km von ihn entfernt war bis zur Polizeistelle und nach ca 50 min war er bei der Polizei und hat es gemeldet