Ich hatte einen Unfall auf dem Firmengelände?
Servus, ich hoffe ihr könnt mir helfen !!!! Ich habe keinen Führerschein und arbeite in einer Kfz Werkstatt. Ich wollte am Freitag ein Auto auf die Hebebühne fahren und beim Auto holen, bin ich rückwärts gegen ein anderes Auto gekracht. Der Eigentümer von dem anderen Auto hat direkt die Polizei gerufen!!! Mein Chef hat mir erlaubt das Auto zu holen obwohl er weiß das ich keinen Lappen habe. Er hat gesagt das das kein Problem ist auf dem Firmengelände und darauf habe ich mich verlassen. Für den Schaden kommt die Firma auf aber ich hab jetzt eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein! Meine Frage ist jetzt ist es überhaupt meine Schuld weil ich davon aus gegangen bin das ich auf dem Firmengelände fahren darf, wenn mir das der Chef erlaubt, sonnst hätte ich das nie gemacht !? Danke im voraus Lg Max
4 Antworten
Da andere Verkehrsteilnehmer ohne Probleme auf das Gelände können dürfte hier Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen, Straftat nach §21 StVG.
Denn ein Gelände ist nur dann privat und von der StVO ausgeschlossen, wenn es komplett umfriedet ist, so dass nicht jeder das Gelände betreten kann. Das trifft auf Betriebsgelände von Autohäuser/Kfz-Werkstätten sicherlich nicht zu. Ergo, Führerschein wäre notwendig.
Und der Chef???
Zunächst einmal bleibt festzustellen, dass man in Deutschland nicht ohne Führerschein am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Dies erfüllt den Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Auch wer im Besitz eines Führerscheines ist und jemandem, der keinen Führerschein hat, das Fahren ermöglicht, macht sich wegen demselben Delikt strafbar.
Da kann ich mir vorstellen, das der Chef die Erlaubnis in Abrede stellen wird.
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§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des
Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs
oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Quelle: file:///E:/Daten%202016/Downloads/Stra%C3%9Fenverkehrsgesetz.pdf
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Dein Chef hat sich zu weit aus dem Fenster gelehnt.Diese Anordnung hätte er gar nicht treffen dürfen.
Du hättest das Fahrzeug ohne Führerschein nicht bewegen dürfen.Der Grund dafür ist,dass sich auf dem Firmengelände auch noch andere Personen bewegen wie Arbeitskollegen oder Kunden.
Hoffentlich hat dein Chef des Kreuz dazu und bleibt auch vor Gericht bei seiner Anweisung.
Danke dann muss ich halt die Strafe bezahlen :(
Am besten suchst du dir einen Rechtsanwalt. Meines Wissens ist ein Firmengelände ein Privatgrundstück zu bewerten und daher kein Führerschein notwendig, genau kann das aber nur ein Rechtsanwalt einschätzen. Du wirst einen Brief bekommen und bei der Polizei eine Aussage machen müssen, ein Anwalt kann dir sagen wie du dich in der Vernehmung richtig verhalten kannst, vielleicht hast du Glück und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen fahren ohne Fahrerlaubnis ein, du bist schließlich nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren.
Da wird mehr ais ein Brief kommen.
Danke für die Antwort!
Natürlich ist das deine Schuld!! Und du musst dafür gerade stehen. Oder wusstest du etwa nicht, dass man in Deutschland einen Führerschein zum Autofahren braucht?
Wenn ich sage: "Hey, klau das Auto, das ist schon Okay wenn ich das erlaube." Wird es dadurch nicht legal.
Dein Chef hat sicher eine Mitschuld und vielleicht wirkt sich das Strafmildernd aus, aber Verantwortung für deine Taten musst du strafrechtlich übernehmen sobald du 14 geworden bist.
Danke für die Antwort aber es ist ja auf dem Firmengelände passiert!!! Ist es nicht wie Privatgrundstück?