Ich hatte einen Unfall auf dem Firmengelände?

4 Antworten

Da andere Verkehrsteilnehmer ohne Probleme auf das Gelände können dürfte hier Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen, Straftat nach §21 StVG.

Denn ein Gelände ist nur dann privat und von der StVO ausgeschlossen, wenn es komplett umfriedet ist, so dass nicht jeder das Gelände betreten kann. Das trifft auf Betriebsgelände von Autohäuser/Kfz-Werkstätten sicherlich nicht zu. Ergo, Führerschein wäre notwendig.

Und der Chef???

Zunächst einmal bleibt festzustellen, dass man in Deutschland nicht ohne Führerschein am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Dies erfüllt den Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Auch wer im Besitz eines Führerscheines ist und jemandem, der keinen Führerschein hat, das Fahren ermöglicht, macht sich wegen demselben Delikt strafbar. 

Da kann ich mir vorstellen, das der Chef die Erlaubnis in Abrede stellen wird.

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§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.   ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des
Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.   als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs
oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Quelle: file:///E:/Daten%202016/Downloads/Stra%C3%9Fenverkehrsgesetz.pdf
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Dein Chef hat sich zu weit aus dem Fenster gelehnt.Diese Anordnung hätte er gar nicht treffen dürfen.  
Du hättest das Fahrzeug ohne Führerschein nicht bewegen dürfen.Der Grund dafür ist,dass sich auf dem Firmengelände auch noch andere Personen bewegen wie Arbeitskollegen oder Kunden.

Hoffentlich hat dein Chef des Kreuz dazu und bleibt auch vor Gericht bei seiner Anweisung.

sennaking 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 00:05

Danke dann muss ich halt die Strafe bezahlen :(

Am besten suchst du dir einen Rechtsanwalt. Meines Wissens ist ein Firmengelände ein Privatgrundstück zu bewerten und daher kein Führerschein notwendig, genau kann das aber nur ein Rechtsanwalt einschätzen. Du wirst einen Brief bekommen und bei der Polizei eine Aussage machen müssen, ein Anwalt kann dir sagen wie du dich in der Vernehmung richtig verhalten kannst, vielleicht hast du Glück und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen fahren ohne Fahrerlaubnis ein, du bist schließlich nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren. 

EgonL  12.04.2016, 01:05

Da wird mehr ais ein Brief kommen.

sennaking 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 00:28

Danke für die Antwort! 

Natürlich ist das deine Schuld!! Und du musst dafür gerade stehen. Oder wusstest du etwa nicht, dass man in Deutschland einen Führerschein zum Autofahren braucht?

Wenn ich sage: "Hey, klau das Auto, das ist schon Okay wenn ich das erlaube." Wird es dadurch nicht legal.

Dein Chef hat sicher eine Mitschuld und vielleicht wirkt sich das Strafmildernd aus, aber Verantwortung für deine Taten musst du strafrechtlich übernehmen sobald du 14 geworden bist.

sennaking 
Beitragsersteller
 11.04.2016, 23:57

Danke für die Antwort aber es ist ja auf dem Firmengelände passiert!!! Ist es nicht wie Privatgrundstück?