Kann man als Vermieter gezwungen/genötigt werden, die Miete zu erhöhen?
Akzeptiert das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht, wenn man als Vermieter Uraltverträge bestehen lässt, so dass die NKM unter 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete fällt?
Meinte es gehört zu haben, dass es wohl FÄmter gibt, die derart entscheiden ... was ich für nicht unmöglich halte, weil ich vor Jahren mal diesbezügliche Probleme nach einer Sanierung hatte ... und das FAmt rumzickte, weil ich nicht die Miete erhöhte.
5 Antworten
Das Finanzamt bewertet so was als entgangene Steuereinnahmen, da du nach einer Sanierung die Möglichkeit hattest die Miete in einem vetretbaren Rahmen zu erhöhen.
Kannst du den bei einem solchen Defizit kostendeckend agieren?
Nonsens.
Nein, du musst die Miete nicht erhöhen. Jedoch ist es tatsächlich so, dass das Finanzamt die Werbungskosten nicht voll anerkennen muss, wenn die Miete weniger als 66% der ortsüblichen Höhe entspricht.
Es wäre ja auch nicht korrekt, wenn du aufgrund der voll angerechneten Werbungskosten und zu geringen Mieteinnahmen vielleicht kaum einen Gewinn aus den Mieteinkünften hast, oder vielleicht sogar einen Verlust produzieren würdest, der dann im Endeffekt die Steuerlast für deine anderen Einkunftsarten senkt. Es ist nicht im Sinne unseres Steuersystems, sich auf diese Weise Steuervergünstigungen zu erschleichen.
Ja ist so. Wenn du die vollen Werbungskosten ansetzen darfst, aber freiwillig weiniger Mieteinnahmen hast, dann bist du besser gestellt wie jemand anderes, der mehr Gewinn hat durch mehr Mieteinnahmen. Dieser andere hätte dadurch bei gleichen Werbungskosten ein höheres zuversteuerndes Einkommen als du. Das wäre nicht gerecht.
Gut, ich vertraue deiner Kompetenz ...
Du kannst bei Uraltverträgen nicht beliebig die Miete erhöhen, nur weil das Finanzamt das fördern sollte. Es gibt Regeln und Kappungsgrenzen, an die der Vermieter sich halten muss.
Die 66% gelten für Neuverträge, die du z.B. mit Angehörigen abschließt.
Direkt zwingen geht nicht. Indirekt aber schon, da die Ausgaben sonst ggf. nicht mehr abgesetzt werden können oder auch Zahlungen gekürzt werden können.
... nö, es fallen ggf. nur weg die "Absetzungen", wie auch ich erleben durfte.
Ich erschleiche Vergünstigungen dadurch, dass ich auf Einnahmen verzichte?? Sorry, dass mag Rechtsprech Finanzamt sein, ist aber dann doch sehr krude.