bekam Schreiben vom Finanzamt und brauche Hilfe
guten morgen, letzte woche bekam ich post vom finanzamt. in dem schreiben stand, das ich meine miete ab sofort nicht mehr an den vermieter überweissen soll, sondern an das finanzamt. auch andere mieter des hauses haben ein solches schreiben bekommen. ich rief dennoch beim finanzamt an um mir die echtheit des schreibens bestätigen zu lassen. man sagte mir, der vermieter, der noch eine firma besitzt hätte steuerschulden und es sich bei dem schreiben um eine pfändungs und einziehungsverfügung handele. soweit war bei mir alles klar. am nächsten tag aber traf ich durch zufall meinen vermieter und sprach ihn dummerweisse auf dieses thema an. es wiederrum seagte zu mir, ich solle die miete weiterhin auf sein konto überweissen und wünschte mir einen schönen tag. ein paar tage später steckte sogar noch ein brief von ihm im briefkasten auf dem das selbe nochmal stand. jetzt hab ich keine ahnung, was nun richtig ist. überweisse ich das geld ans finanzamt, setzt er mich vor die tür und sagt ich wäre mit der miete im rückstand; überweisse ich weitehin an meinen vermieter krieg ich eine geldstarfe oder gefängnis weil ich mich einem amtlichen schreiben widersetzte..das finanzamt schickt doch keine schreiben raus die keine gültigkeit besitzen oder die hätten doch zumindest ihr schreiben widerrufen, wenn sich irgendwas an der sachlage geändert hätte. mir kommt so vor als wöllte der vermieter seinen streit mit dem finanzamt auf dem rücken seiner vermieter austrage und macht sich noch strafbar, wenn er briefe schreibt in denen er seine mieter auffordert amtliche schreiben zu ignorieren, und handelt seinen mietern noch richtigen ärger ein usw. was soll ich nun machen
15 Antworten
Ich denke, das war eine "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" vom Finanzamt. Bei dem Schreiben des Finanzamts müsste auch eine sogenannte "Drittschuldnererklärung" sein. Darin musst Du erklären, welche Zahlungen Du bisher an den Vermieter geleistet hast und ob der Vermieter möglicherweise noch Forderungen gegen Dich hat. Du bist verpflichtet, diese Erklärung an das Finanzamt zurückzusenden. Die Steuerverwaltung hat von Gesetzes wegen eine eigene Vollstreckungsabteilung. Sie hat auch eigene Vollziehungsbeamte und muss sich daher nicht an die Gerichte wenden, um ihre Forderungen geltend zu machen. Das ist übrigens keine Willkür. Das dient vielmehr durchaus zur Kostenersparnis, weil keine anderen Behörden eingeschaltet und bezahlt werden müssen.
Danke für den Stern und habe keine Angst vor dem Vermieter. Helmuthk
nach meinem dafürhalten müsste doch einiges aus dem Schreiben des Finanzamtes hervorgehen. Du musst doch - innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dem Gläubiger (Finanzamt) erklären, ob Du die Forderung anerkennst (das ist die sogenannte Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO) und bei Vorliegen eines Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger zahlen.
Ein Nichtbeachten (wenn Du trotzdem an Deinen Vermieter zahlst) hätte die Konsequenz, dass Du nicht schuldbefreiend gezahlt hast, d.h. das Finanzamt könnte das Geld von Dir nochmal fordern.
§ 840 ZPO gilt vorliegend nur analog, mit dem Finanzamt als Vollstreckungsgläubiger in einer Vollstreckungssache nach §§ 309 ff. AO ist hinsichtlich der Drittschuldnererklärung der § 316 AO angesprochen. :-)
Ansonsten vollumfängliche Zustimmung und daher DH!
Falls die Pfändung wirksam ist, kann der Mieter mit befreiender Wirkung nur an das Finanzamt zahlen. Wenn dem Mieter nicht klar ist, an wen er mit befreiender Wirkung zahlen kann und beide, Finanzamt und Vermieter auf eine Zahlung bestehen, gibt es die Möglichkeit, den Geldbetrag bei dem zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Siehe dazu z.B.: http://www.ag-hanau.justiz.hessen.de/irj/AMG_Hanau_Internet?cid=4969169c40553031ece3f541e11907fc zum Hinterlegungsverfahren. Die Hinterlegung ist dann dem Vermieter und dem Finanzamt mitzuteilen.
Dann können sich Vermieter und Finanzamt untereinander streiten und der Mieter ist außen vor.
Beachtlicher Beitrag. DH!
Gute Idee: "Was soll mir passieren? - ich hab doch bezahlt !!" ^^
so wie Du mitteilst, ist Dir vom Finanzamt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugestellt worden. Da Dein Vermieter anscheinend Schulden beim Finanzamt hat, hat das Finanzamt die Mietforderung Deines Vermieters an Dich gepfändet. Mit dem Zeitpunkt der Zustellung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung darfst Du die Miete nicht mehr an Deinen Vermieter bezahlen, sondern musst sie an das Finanzamt überweisen. Überweist Du weiterhin die Miete an den Vermieter, dann befreit Dich das nicht von Deiner Zahlungspflicht an das Finanzamt, d.h. das Finanzamt hat eine Forderung an Dich auch wenn Du die Miete bereits bezahlt hast. Was der Mieter zu Dir sagt, ist in diesem Fall unerheblich. Zahle ja nicht an den Vermieter, denn dann musst Du doppelt zahlen; der Mieter kann Dir nicht kündigen, denn Du hast Deine Zahlungspflicht nicht verletzt. Er kann Dich nicht vor die Tür setzen, das ist ausgeschlossen. Du kommst auch nicht in rückstand, wie auch, Du hast Deine Zahlungspflicht ja erfüllt; rechtlich ist es so, dass das Finanzamt an die Stelle des Vermieters getreten ist und Du nunmehr solange an das Finanzamt zahlen musst, bis die Schuld des Vermieters dort getilgt ist. Lass Dich von anderen Anworten nicht verunsichern; was z.B. timeshift schreibt ist blanker Unsinn. (kann ich leider nicht anders bezeichnen)
Tolle und umfassende Antwort. DH!
dem Vermieter steht möglicherweise bereits das Wasser bis zum Halse und da verfällt man schon auf die irrwitzigsten Gedanken.
Wäre doch eine feine Sache geworden, du zahlst weiterhin die Miete an den Vermieter und irgendwann wäre das Finanzamt zu dir gekommen und hätte die Miete ein zweites Mal von dir gefordert.
genau, dan kann man nur sagen: Schreck lass nach :)
Lass Dir doch vom Finanzamt die rechtliche Situation erläutern. Vermutlich ist das auch rechtens. Auf jeden Fall solltest Du Dich absichern. Ggf. beim Mieterverein nachfragen. Wenn es rechtens ist so zu verfahren, kann Dir der Vermieter auch nicht kündigen.
unglaublich das der mir noch mal schriftlich gegeben hat ich soll das geld weiter an ihn schicken, eigentlich schon kriminell