Darf der Vermieter eine Schufa-Auskunft ohne mein Wissen und demzufolge ohne Einverständnis nach 2 Jahren Mietverhältnis einholen?

5 Antworten

Ohne eine Einverständniserklärung dürfte der Vermieter von der Schufa gar keine Auskunft erhalten. Es ist also verwunderlich, dass ihm überhaupt Auskunft gegeben wurde.

Strawberry40 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 09:41

Ja, das ist eigenartig. Nach mehrmaligen Anrufen bei der Schufa hat man mir mitgeteilt, dass diese Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt. Nur möchte ich meinen Vermieter diesbezüglich gerne anschreiben

Du schreibst eine "erneute Auskunft" einholen.

Heißt für mich Du hast ihm eine Einverständniserklärung gegeben.

Die Frage ist, ob diese Einverständniserklärung zBsp zeitlich begrenzt wurde, oder nur einmalig erteilt wurde oder ob ein Widerspruch nach einmaliger Einholung hätte erfolgen sollen. Da musst Du Dir die Vollmacht nochmal genau ansehen.

Ohne die, hätte er auch eigentlich gar keine Auskunft bekommen.

Außerdem würde ich mir gar keine Sorgen machen, wenn Du alles bezahlst, kann Dir Dein Vermieter doch gar nichts.

Strawberry40 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 09:54

Danke für deine Antwort. Ich werde ihm mitteilen, dass ich die einmalige Einverständniserklärung widerrufe, zumindest so ähnlich. Gab wirklich keinen Grund

Madita69  17.04.2018, 09:57
@Strawberry40

Du hast es nicht verstanden. 😉Eine einmalige Erklärung brauchst Du nicht zu widerrufen. Die gilt auch nur für eine Einholung.

Strawberry40 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 09:59
@Madita69

Ich habe das schon verstanden. Nur möchte ich ihn damit ebenfalls auffordern, dies zu unterlassen.

Strawberry40 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:06
@Madita69

Ich danke dir 😊

Es kommt darauf an, wie die Schufa-Klausel im Mietvertrag formuliert ist.

Allerdings selbst wenn das sehrAllgemeingültige formuliert sein sollte, muss er die Abfrage zumindest ansatzweise begründen können. Ein "ich mache das immer alle zwei Jahre" o. ä. dürfte nicht reichen.

Strawberry40 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:21

Habe gerade nachgeschaut. Es steht da drin, "berechtigt in Einzelfällen". 🤔

Ifm001  17.04.2018, 13:12
@Strawberry40

... dann muss er den Einzelfall begründen können.

Mich wundert, daß die Schufa Dich diesbezüglich per E-Mail informiert hat👀

Alicia54  17.04.2018, 10:39

Achso....ok

Strawberry40 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:37

Ich habe dort ein kostenpflichtiges Konto. Da wird man bei Bewegungen informiert

Er hat keinen Anspruch darauf

Strawberry40 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 09:37

Danke für die schnelle Antwort. Wie könnte ich es in einem Schreiben an den Vermieter begründen?

Nordan  17.04.2018, 09:38
@Strawberry40

Die Frage ist, wie er das begründet, denn er veletzt ja deine Rechte. Du kannst ihn auffordern das zu unterlassen.

Strawberry40 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 09:42
@Nordan

Er reagiert auf meine Anfrage nicht

Nordan  17.04.2018, 09:43
@Strawberry40

hast du einen Schaden dadurch? Im Grunde kann es Dir doch egal sein

Strawberry40 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 09:45
@Nordan

Nein, Schaden gibt es keinen. Nur das Mietverhältnis ist etwas gestört

Nordan  17.04.2018, 09:46
@Strawberry40

nu, das muss es wohl sein, er macht das ja nicht grundlos

Strawberry40 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 09:49
@Nordan

Das bezweifle ich. Aber danke für Deine schnellen Antworten

Ifm001  17.04.2018, 13:18
@Nordan

Ja, hat er ... seine Privatsphäre wurde gestört. Zudem weis er nicht, was der Vermieter mit dieser Information anstellt oder welche Schlussfolgerungen er daraus zieht.

Mit deiner Logik liesse sich jeder Verstoß gegen Datenschutzgesetze legitimieren.