Kann man unerwünschte Post.....
.....einfach mit "Retoure" versehen und wieder in den nächsten Postkasten werfen ? Ich bekomme seit über einen Jahr in regelmäßigen Abständen von einem Inkasso-Unternehmen ( UGV ) Briefe mit Forderungen,ich hätte bei Musik Monster FM in Regensburg Musik downgeloaden,obwohl ich nicht eine Note jemals gehört habe. Neuerdings bekomme ich Post von einer so genannten Rechtsanwaltkanzelei aus Dudenhofen,wo auch das Inkassounternehmen sich befindet.-Die Forderungen beliefen sich zwischen 310,manchmal nur 90 zuletzt auf 70 € ,ich könnte aber auch nur mal 50 € anzahlen usw. An einem Tag kamen 3! Briefe vom RA-Büro,die nun noch ungeöffnet bei mir sind.
14 Antworten
ich würde das alles aufheben, man weiß ja nie was kommt. einfach aussetzten ung geduld haben. wen du nichts gemacht hast. solange kein gericht schreibt, und wenn doch, dann mußte reagieren
wenn du geduld hast, lass die doch weiterschicken bis se schwarz werden. wie gesagt. wenn das gericht dir anschreibt dan mußt du reagieren, aber das wird nicht pasieren, weil sie damit nicht durchkommen.
Einfachste Möglichkeit: Auf den Umschlag Deine Anschrift durchstreichen und vermerken "Annahme verweigert, zurück an Absender". Ich hoffe nur, dass die Forderungen unberechtigt sind.
Ignorieren würde ich sie nicht, und auch nicht einfach wieder zurück senden. Denn rechtlich gesehen, ist Dir der Brief wirksam zugegangen! D.h. Du musst unbedingt reagieren!
Einfach ein kurzes Standardschreiben aufsetzen, dass kann man dann gegebenenfalls auch speichern und in ähnlichen Fällen wieder verwenden, der Forderung widersprechen und anmerken, dass bei weiterer Belästigung, Deinerseits rechtliche Schritte eingeleitet werden, bzw. Verbraucherschutzverbände und staatl-Institutionen kontaktiert werden. Das hat bei mir immer funktioniert.
Aber Vorsicht, sei Dir wirklich sicher, dass keine berechtigte Forderung besteht!
Anhand des langen zeitraums erkennst Du ja das die Klagefreude der gegenseite nicht stark ausgeprägt ist. Ich geh davon aus das die Foirderung auch nicht durchsetzungsfähig ist Wichtig ist das Du bei einem gerichtlichen Mahnbescheid - falls er kommen sollte - fristgem widersprichst. Am Besten begründungslos
Schreib doch drauf: "Unbekannt verzogen" und schmeiss sie zurück in den gelben Kasten.
(Es sei denn, die Forderungen sind evtl. berechtigt, dann solltest Du spätestens jetzt etwas unternehmen)
Bis jetzt habe ich alles aufgehoben,es ist ein Stapel von 15 Briefen und zieht sich schon 18 Monate hin.