Forderung durch ein Inkassounternehmen
Heute im Briefkasten fand ich einen Brief von einem Inkassounternehmen zur Begleichung einer Forderung für einen Mietwagen. Nur hatte ich nie einen Mietwagen der Firma Europcar noch von irgendeiner anderen Firma und auch keine Rechnung von der Firma. Was kann ich tun? Ich bin völlig ratlos welche Schritte ich unternehmen muss.
8 Antworten
Setze ein Schreiben auf darin erklärst du folgendes:
- Den Widerspruch gegen die gesamte Forderung, mit der Begründung nie einen Mietvertrag mit o.g. Firma abgeschlossen zu haben, und dass gegenteiliger Beweis durch den Gläubiger zu erbringen ist.
- Anforderung der schriftlichen Bevollmächtigung seitens des Gläubigers gem. § 164 BGB im Original!
Ruf beim Inkassounternehmen an, fordere Kopien von Unterlagen an und gib sofort an, dass es sich um eine Personenverwechslung handeln muss. Frag ob denen ein Geburstdatum des eigentlichen Schuldners vorliegt. Wenn ja, lass es dir sagen. Da weißt du gleich ob du es sein sollst. Falls es anders ist, kannst du ja deins nachweisen und bist aus dem Schneider.
Na ja - aber man hat sehr oft nur einen Inkasso Call Agenten am telefon welcher seine auswendig gelernten Standartsprüche zum Besten gibt
Ich würde es - wie von Dir oben empfohlen - schriftlich machen
Zwei Dinge:
Setz dich mit dem Gläubiger, Europcar in Verbindung, bestreite die Forderung und verlange eine Kopie des Mietvertrags
Teil dem Inkassounternehmen mit, dass die Forderung strittig ist. Strittige Forderungen dürfen die nicht verfolgen.
Richtig. Nur reicht zunächst die Behauptung aus, erstmal Ruhe zu schaffen. Sollte sich herausstellen, dass die Forderung unberechtigt ist, nimmt man den Gläubiger (nicht das Inkassounternehmen) in die Pflicht. ER muss seine Hunde zurückpfeifen.
Eben, es wird NICHT weiterverfolgt, bis durch den Gläubiger nachgewiesen ist, dass die Forderung unstrittig ist.
Weiterverfolgt wird immer. Nur ist weiterverfolgen ein dehnbarer Begriff. Ich bin aus der Branche...
Das Inkassobüro darf keine strittigen Forderungen eintreiben. Was wirklich gemacht wird steht auf einem anderen Blatt, deshalb ist die Branche auch so "beliebt"
Weißt du als Inkassounternehmung vorher, ob die Forderung tatsächlich unstrittig ist? Du gehst davon aus, aber wissen tust du es nicht.
Also sagen wir es mal so. Viele Inkassounternehmen halten sich an diese regelung erst, wenn man nicht nur droht, sie zu verklagen, sondern auch den Anwalt damit beauftragt, dass er es ihnen verbietet. Die denken vermutlich, dass Belästigung jeden Stein zermürbt. Hatte ich auch schon das Theater, das so weit ging, dass ein Inkassounternehmen mir sogar eiter auf den Bruch ging, OBWOHL der Gläubiger tatsächlich einen Fehler gemacht hatte, sein Geld lang hatte und das Inkassounternehmen das auch wusste. Aber rein rechtlich ist man auf der sicheren Seite, wenn man das mit dem Gläubiger direkt abklärt und dem das Theater mit den Inkassos überlässt, denn ER hat die beauftragt und nicht der evtl. Schuldner.
Genau. In dem Schreiben muss die zustellfähige Anschrift des Gläubigers stehen, sonst ist es schon mal gar nicht berechtigt.
Ruf einfach mal dort an und sage, dass du nie Kontakt hattest und frage, wie sie darauf kommen und dass du gern die Typen verklagen möchtest, die deinen Namen missbraucht haben. Sie mögen dir bitte die Daten geben. Damit hast du eine Patt-Situation geschaffen. Sie müssen erklären, wie sie an deine Daten gekommen sind.
Normalerweise erledigt sich so etwas dann von selbst. Diese Unternehmen sind mit solchen Fällen vertraut und wissen was zu tun ist. Es ist ihr täglich Brot.
Zunächst bei dem Absender anrufen und versuchen die Sache zu klären. Wenn das nicht gelingt, schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen (per Einschreiben). Wenn du nicht weiterkommst Verbraucherzentrale oder Anwalt anrufen. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, so kommt die vielleicht jetzt mal zum Einsatz.
Strittig kann aber jeder behaupten. Klar wird es weiter verfolgt. Nur müssen die erstmal den Sachverhalt klären.