Inkassounternehmen antwortet nicht auf Widerspruch
Liebe Community,
2012 wurde meine BahnCard50 um ein weiteres Jahr verlängert. Ich habe der Bahn per Mail mitgeteilt, dass ich diese Rechnung nicht begleichen werde, da eine stillschweigende Verlängerung der BahnCard nicht rechtens ist.
Ich habe keine Antwort auf meine Mail bekommen, sodass ich dachte, der Fall habe sich erledigt.
Anfang 2012 habe ich dann ein Schreiben eines Inkassounternehmens (Universum Inkasso) mit der Forderung von über 200,- Euro erhalten.
Ich habe dieser Forderung fristgerecht widersprochen und mich auf das Urteil des Amtsgerichts Gengenbach vom 31.07.2013, Aktenzeichen 2 C 80/13 verwiesen und das Unternehmen aufgefordert, mir schrftlich aufzuzeigen, aus welchen Gründen ich den Betrag der Bahn schulde.
Außerdem habe ich um eine schriftliche Antwort "Stornierung" gebeten. Diesen Brief habe ich per Rückschein abgeschickt.
Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Da ich jetzt umgezogen bin, ist meine Frage, ob ich dem Inkassounternehmen meine neue Adresse mitteilen soll und ob ich um eine weitere Forderung zur Klärung der Angelegenheit bitten soll?
Vielen Dank im Voraus, Peter
5 Antworten
Hallo Peter.
http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/bahncard50.shtml
"Die BahnCard 50 gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht spätestens 6 Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird."
verlängert sich das ganze automatisch und ich vermute das wird auch so im Vertrag drin stehen. Da du dem ganzen widersprochen hast durfte das Inkasso nicht eingeschaltet werden, die kosten sind also nicht von dir zu tragen. Die Hauptschuld dürfte aber sehr wohl gültig sein und damit musst du diese begleichen.
Weil das so ist solltest du zumindest der Bahn auch deine neue Adresse mitteilen da Adressermittlungskosten sonst zu deinen lasten gehen.
bei der Onlinebuchung steht gleich als erstes mit nem roten Ausrufezeichen markiert und nicht abseits des normalen textes
"Bitte beachten Sie, dass Sie die BahnCard im Abonnement erwerben. "
Also zumindest online dürfte es kaum nen ausflucht geben und ich denke die papierformulare werden ähnlich aufgebaut sein.
Das mag heute so sein, aber beim Fragesteller stammt die Forderung aus 2012, also liegt der Abschluss der BahnCard wohl im Jahre 2011.
snapshot vom August 2011 auf archive.org (link kann man nicht posten wg. spamschutz) zeigt das auch schon auf.
Was ich jetzt aber seltsam finde:
- Anfang 2012 schreiben von Inkasso "Ich habe dieser Forderung fristgerecht widersprochen und mich auf das Urteil des Amtsgerichts Gengenbach vom 31.07.2013, Aktenzeichen 2 C 80/13 verwiesen"
fristgerecht widersprochen (mal abgesehen davon das es da eh keine Frist gibt) mit Hinweis eines Urteils im 3. Quartal 2013? Also mind 1,5 Jahre später? Seltsam ist das schon wenn man das so liest :-) (auch wenn unrelevant). Da wir jetzt schon 2015 haben ist es wirklich die Frage ob die Bahn noch titulieren lässt, möglich wäre es aber noch.
Wer sagt denn, dass er die Bahncard online gebucht hat?
da eine stillschweigende Verlängerung der BahnCard nicht rechtens ist.
vgl. § 309, Nr. 9 Buchstaben b und c.
Nun müsste man die Eingabemaske und Anmeldeseite der Bahn, wie sie zum Zeitpunkt der Bestellung vorgelegen hat, kennen um sagen zu können, ob das Urteil hier Anwendung findet, denn generell ist die stillschweigende Verlängerung von Dauerschuldverhältnissen statthaft, wenn die Bedingungen des o.g. § eingehalten werden.
Die §§ 305c, 307, (312j im Fernabsatz) BGB und § 6 Abs. 1 PAngV gelten entsprechend.
Da ich jetzt umgezogen bin, ist meine Frage, ob ich dem Inkassounternehmen meine neue Adresse mitteilen soll und ob ich um eine weitere Forderung zur Klärung der Angelegenheit bitten soll?
Wenn die Bahn das Mahnverfahren einleiten sollte, wird sie deine Adresse ohnehin vom Einwohnermeldeamt erhalten. Dies wird sie dir dann vermutlich in Rechnung stellen.
Wenn Du bei der Post einen Nachsendeauftrag hinterlegt hast, brauchst Du nichts zu unternehmen.
Allerdings sind Nachsendeaufträge befristet, also ggf. erneuern.
Man braucht da nichts erneuern. Der BGH hat sogar geurteilt, dass sogar Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind, wenn sich der Gläubiger so lange Zeit lässt bis der Post-Nachsendeauftrag ausläuft.
ob ich dem Inkassounternehmen meine neue Adresse mitteilen soll
Dazu bist du überhaupt nicht verpflichtet, und ich würde auch einen Teufel tun denen das freiwillig mitzuteilen.
Die Einschaltung des Inkassobüros war sowieso rechtswidrig, da es sich um eine bestrittene Forderung handelt
eine weitere Forderung zur Klärung der Angelegenheit bitten soll?
Wenn die was von dir wollen, sollen sie sich auch selbst bemühen
In Gotttes Namen sei froh dass sie Ruhe geben. Sie probieren immer....
Ich halte es für gut möglich, dass die Verlängerung eben nicht gültig ist, da es versteckt in den AGB steht und die Bahn es auch unterlässt, die BahnCard eindeutig als Abonnement zu kennzeichen.