Forderung von RA Rainer Haas & Kollegen muss ich zahlen?
Hi,
ich habe heute ein Brief vom RA Haas & Kollegen bekommen mit einer Zahlungsforderung (Forderung der Fa. Lidl E-Commerce International GmbH &cO.KG) in höhe von 419,50EUR. Ich habe noch nie bei Lidl etwas Bestellt. Weiterhin steht in dem Brief (mit mein eigenen Kommentar): trotz mehrfacher Zahlungsaufforderungen in der Vergangenheit (ich habe noch nie von denen ein Brief bekommen) haben Sie die Forderung unserer Mandantin (welche Mandantin?) nicht ausgeglichen. Nachdem die Bearbeitung des Vorganges zunächst geruht hatte, um Ihnen die erforderliche Zeit zur wirtschaftlichen Erholung einzuräumen (ich habe immer noch keine Briefe von denen bekommen), fordern wir Sie auf, die Forderung nunmehr zu bezahlen. Ich soll den Betrag am 11.03.2016 bezahlt haben oder bis dahin eine angemessene Ratenzahlung in Höhe von mindestens 105EUR vereinbaren. Hintendrauf von dem Zettel stehen noch die angaben der Überweisung und ein Forderungsdarlegung (Entstandene Kosten). Der erste Eintrag ist am 15.11.2013 Mahnauslagen und der letzte Eintrag am 05.03.2014 Verfahrensgebühr ZV Dann war den dem Brief noch ein zweiter Zettel, der nennt sich „Antwortformular“, da soll ich meine Adresse auf Richtigkeit überprüfen, ankreuzen ob ich die Summe in Ratenzahlung zahlen möchte oder per Lastschrift wo ich meine ganzen Kontodaten angeben soll und in dem unteren teil des Blattes soll ich meine wirtschaftliche und finanzielle Situation angeben mit Kopie von Lohnabtretungen oder Arbeitslosenbescheid.
Ich weis leider nicht was ich jetzt tun muss, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Danke schonmal im Voraus
6 Antworten
Ach ja Haas & Kollegen...die sind als Mahnanwälte bekannt.
Wenn Du Dir sicher bist nicht bei Lidl online bestellt zu haben fordere doch die Anwälte auf Dir die Forderungen aufzulisten. Wenn Die das nicht tun und Du nicht zahlst wird ein Mahnbescheid erlassen. gegen den kannst Du dann Widerspruch beim Mahngericht einlegen. Aber Vorsicht! Wenn die Forderungen berechtigt sind kann das alles noch etwas teurer werden.
Die Anwälte sind in der Nachweispflicht. Fordere die per Einschreiben auf dir mitzuteilen um was für Dienstleistungen es sich handelt. Keine Lohn- oder Gehaltsabtretungen mitschicken. Auch nichts vom Arbeitsamt.
Okey danke
Wenn du dir absolut sicher bist das NICHTS in der Richting gegen dich vorliegt würde ich den Brief igno.
Es sind viel kriminelle Baden unterwegs und die kopieren auch Adressen und Briefköpfe. Egal ob Rechnungen oder Anwaltschreiben.
Die Polizei hat Personal was sich um sowas kümmert. Sich da Rat zu holen ist kostenlos und handelt es sich hierbei um eine Straftat dann hilfst du auch anderen Opfern.
Wenn tatsächlich der Anwaltsbriefkopf "geklaut" wird und Angstzahlungen über irgendeinen "Finanzagenten" (naiver Trottel, der sein Bankkonto dafür zur Verfügung stellt und das Geld per Zahlungsdienst dann nach Takatukaland versendet) an die Mafia gehen, wird die Anwaltskanzlei eine Fülle bestreitender Briefe erhalten. Sie werden dann gegenüber den Angeschriebenen sicherlich klarstellen, dass keine Forderung besteht, und um die Übersendung einer Kopie des Briefes bitten, um Strafanzeige zu erstatten. Die Zeche zahlt dann übrigens der "Finanzagent".
Baden= Banden, sry das doofe ipad schluckt Buchstaben. *knurr
Ist mir beim durchlesen garnicht aufgefallen ^^
Mist...*g , ein klass. Eigentor. ;o)
Schicke einen eingeschriebenen Brief: "Werte Damen und Herren, ich widerspreche der Forderung vollumfänglich, sie ist mir gänzlich unbekannt. Sollten sie anderer Meinung sein, so weisen sie mir doch nach wie und wann es zum Vertragsschluss gekommen sein soll. Bitte legen sie mir dazu alle relevanten Informationen gemäß §11a RDG vor. Ich untersage die Speicherung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten und die Einmeldung an Auskunfteien."
Danke für die schnelle Hilfe.
Muss ich den per Einschreiben abschicken und sonst noch was beachten wenn ich da ein Brief hin schick?
Ich würds per Einschreiben schicken, damit du den Nachweis hast dass der Brief zugestellt wurde.
Mehr ist nicht nötig. Wenn die was von dir wollen sind die am Zug
Spar dir den Brief. Und vor allem ein Einschreiben. Einschreiben kosten in der Regel nur mehr und sind genauso aussagekräftig wie ein normaler Brief.
Nö. Ein Einschreiben ist nur der Nachweis, dass irgendein Brief zugestellt wurde. Einen Nachweis über den inhalt gibt es nicht.
sind genauso aussagekräftig wie ein normaler Brief.
Das ist Unsinn. Mit einem Einschreiben kann ich den Zugang beim Adressaten nachweisen.
Einen Nachweis über den inhalt gibt es nicht.
Den braucht man auch nicht. Kein Gericht wird dem Empfänger glauben wenn er behauptet, einen leeren Brief erhalten zu haben. Mit solchen Tricks kommt man heutzutage nicht weit. Da müsste er dann schon glaubhaft machen, was sich ansonsten in dem Brief befunden haben soll.
Nö. Ein Einschreiben ist nur der Nachweis, dass irgendein Brief zugestellt wurde. Einen Nachweis über den inhalt gibt es nicht.
Wenn man es ganz kleinlich sehen will, ist das sicherlich richtig. Allerdings sollte man schauen wie es in der Praxis aussieht.
Wenn sich aus den Sachverhaltsschilderungen glaubhaft ergibt, dass der Inhalt des Briefs nur ein Widerspruch sein kann, wird der Richter dies auch als Anscheinsbeweis stehen lassen.
Und wenn der Empfänger die absurde Positivbehauptung auftellt er habe ein leeres Blatt erhalten, dann wäre er dafür ja auch beweislastig und dann einfach ein leeres Blatt zu präsentieren wird das Gericht auch nicht überzeugen. In meinem Büro liegen in Kartons gefühlte 5.000 leere Blätter.
Vorab per Fax das gleiche Schreiben und dann sollte wirklich Rechtssicherheit bestehen.
Du schreibst denen genau das, was Du hier uns geschrieben hast und wartest ab, wie Sie reagieren. Dann meldest Du Dich wieder. Möglicher Weise hast Du einen Doppelgänger bezüglich des Namens, es ist ein Fehler unterlaufen, das kann passieren. Kläre die Herrschaften darüber auf
Es wäre besser, er würde sich direkt an Lidl wenden, um dort zu klären, woher diese Forderung stammt.
Nein, nicht mehr zu dem Zeitpunkt, denn da fehlt die Kommunikation, höchstens gleichzeitig dazu
Also soll ich den Direkt eine E-Mail schicken?
Ja, das wäre ein gute Anfang
Nein. Sämtlichen Schriftverkehr per Einschreiben führen.
Warum steht da wohl das Wort "Anfang"? Ein Einschreiben ist erst erforderlich, wenn die ihren Fehler nicht einsehen, doch eigentlich sollten sie das tun
Eben. Zunächst sollte man (sofern etwas anderes nicht offensichtlich ist) davon ausgehen das einfach ein Fehler passiert ist. Dennoch sollte man eine bestätigung anfordern das der Fehler erkannt & beseitgt worden ist.
Antworten, Forderung zurückweisen, auf mögliche Personenverwechslung hinweisen... fall für erledigt betrachten. Sofern was vom Gericht kommt widersprechen.
Ich bin mir 101% sicher das ich bei Lidl noch nie was bestellt habe