Forderung von RA Rainer Haas & Kollegen muss ich zahlen?

6 Antworten

Ach ja Haas & Kollegen...die sind als Mahnanwälte bekannt.
Wenn Du Dir sicher bist nicht bei Lidl online bestellt zu haben fordere doch die Anwälte auf Dir die Forderungen aufzulisten. Wenn Die das nicht tun und Du nicht zahlst wird ein Mahnbescheid erlassen. gegen den kannst Du dann Widerspruch beim Mahngericht einlegen. Aber Vorsicht! Wenn die Forderungen berechtigt sind kann das alles noch etwas teurer werden.

OnkelKnoppers 
Beitragsersteller
 01.03.2016, 14:46

Ich bin mir 101% sicher das ich bei Lidl noch nie was bestellt habe 

TimmyEF  01.03.2016, 14:48
@OnkelKnoppers

Die Anwälte sind in der Nachweispflicht. Fordere die per Einschreiben auf dir mitzuteilen um was für Dienstleistungen es sich handelt. Keine Lohn- oder Gehaltsabtretungen mitschicken. Auch nichts vom Arbeitsamt.

OnkelKnoppers 
Beitragsersteller
 01.03.2016, 14:52
@TimmyEF

Okey danke 

Wenn du dir absolut sicher bist das NICHTS in der Richting gegen dich vorliegt würde ich den Brief igno.

Es sind viel kriminelle Baden unterwegs und die kopieren auch Adressen und Briefköpfe. Egal ob Rechnungen oder Anwaltschreiben. 

Die Polizei hat Personal was sich um sowas kümmert. Sich da Rat zu holen ist kostenlos und handelt es sich hierbei um eine Straftat dann hilfst du auch anderen Opfern.  

Dannius  01.03.2016, 15:51

Wenn tatsächlich der Anwaltsbriefkopf "geklaut" wird und Angstzahlungen über irgendeinen "Finanzagenten" (naiver Trottel, der sein Bankkonto dafür zur Verfügung stellt und das Geld per Zahlungsdienst dann nach Takatukaland versendet) an die Mafia gehen, wird die Anwaltskanzlei eine Fülle bestreitender Briefe erhalten. Sie werden dann gegenüber den Angeschriebenen sicherlich klarstellen, dass keine Forderung besteht, und um die Übersendung einer Kopie des Briefes bitten, um Strafanzeige zu erstatten. Die Zeche zahlt dann übrigens der "Finanzagent".

user8787  01.03.2016, 15:40

Baden= Banden, sry das doofe ipad schluckt Buchstaben. *knurr

OnkelKnoppers 
Beitragsersteller
 01.03.2016, 15:44
@user8787

Ist mir beim durchlesen garnicht aufgefallen ^^

user8787  01.03.2016, 15:48
@OnkelKnoppers

Mist...*g , ein klass. Eigentor. ;o)

Schicke einen eingeschriebenen Brief: "Werte Damen und Herren, ich widerspreche der Forderung vollumfänglich, sie ist mir gänzlich unbekannt. Sollten sie anderer Meinung sein, so weisen sie mir doch nach wie und wann es zum Vertragsschluss gekommen sein soll. Bitte legen sie mir dazu alle relevanten Informationen gemäß §11a RDG vor. Ich untersage die Speicherung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten und die Einmeldung an Auskunfteien."


OnkelKnoppers 
Beitragsersteller
 01.03.2016, 14:54

Danke für die schnelle Hilfe.

Muss ich den per Einschreiben abschicken und sonst noch was beachten wenn ich da ein Brief hin schick?

franneck1989  01.03.2016, 14:58
@OnkelKnoppers

Ich würds per Einschreiben schicken, damit du den Nachweis hast dass der Brief zugestellt wurde.

Mehr ist nicht nötig. Wenn die was von dir wollen sind die am Zug

qugart  01.03.2016, 14:58
@OnkelKnoppers

Spar dir den Brief. Und vor allem ein Einschreiben. Einschreiben kosten in der Regel nur mehr und sind genauso aussagekräftig wie ein normaler Brief.

qugart  01.03.2016, 15:00
@franneck1989

Nö. Ein Einschreiben ist nur der Nachweis, dass irgendein Brief zugestellt wurde. Einen Nachweis über den inhalt gibt es nicht.

franneck1989  01.03.2016, 15:00
@qugart

sind genauso aussagekräftig wie ein normaler Brief.

Das ist Unsinn. Mit einem Einschreiben kann ich den Zugang beim Adressaten nachweisen.

franneck1989  01.03.2016, 15:02
@qugart

Einen Nachweis über den inhalt gibt es nicht.

Den braucht man auch nicht. Kein Gericht wird dem Empfänger glauben wenn er behauptet, einen leeren Brief erhalten zu haben. Mit solchen Tricks kommt man heutzutage nicht weit. Da müsste er dann schon glaubhaft machen, was sich ansonsten in dem Brief befunden haben soll.

kevin1905  01.03.2016, 18:31
@qugart

Nö. Ein Einschreiben ist nur der Nachweis, dass irgendein Brief zugestellt wurde. Einen Nachweis über den inhalt gibt es nicht.

Wenn man es ganz kleinlich sehen will, ist das sicherlich richtig. Allerdings sollte man schauen wie es in der Praxis aussieht.

Wenn sich aus den Sachverhaltsschilderungen glaubhaft ergibt, dass der Inhalt des Briefs nur ein Widerspruch sein kann, wird der Richter dies auch als Anscheinsbeweis stehen lassen.

Und wenn der Empfänger die absurde Positivbehauptung auftellt er habe ein leeres Blatt erhalten, dann wäre er dafür ja auch beweislastig und dann einfach ein leeres Blatt zu präsentieren wird das Gericht auch nicht überzeugen. In meinem Büro liegen in Kartons gefühlte 5.000 leere Blätter.

Vorab per Fax das gleiche Schreiben und dann sollte wirklich Rechtssicherheit bestehen.

Du schreibst denen genau das, was Du hier uns geschrieben hast und wartest ab, wie Sie reagieren. Dann meldest Du Dich wieder. Möglicher Weise hast Du einen Doppelgänger bezüglich des Namens, es ist ein Fehler unterlaufen, das kann passieren. Kläre die Herrschaften darüber auf

PatrickLassan  01.03.2016, 14:45

Es wäre besser, er würde sich direkt an Lidl wenden, um dort zu klären, woher diese Forderung stammt.

Blacklight030  01.03.2016, 14:46
@PatrickLassan

Nein, nicht mehr zu dem Zeitpunkt, denn da fehlt die Kommunikation, höchstens gleichzeitig dazu 

OnkelKnoppers 
Beitragsersteller
 01.03.2016, 14:44

Also soll ich den Direkt eine E-Mail schicken?

Blacklight030  01.03.2016, 14:45
@OnkelKnoppers

Ja, das wäre ein gute Anfang

DrStrosmajer  01.03.2016, 14:46
@OnkelKnoppers

Nein. Sämtlichen Schriftverkehr per Einschreiben führen.

Blacklight030  01.03.2016, 14:48
@DrStrosmajer

Warum steht da wohl das Wort "Anfang"? Ein Einschreiben ist erst erforderlich, wenn die ihren Fehler nicht einsehen, doch eigentlich sollten sie das tun

Geheim0815  01.03.2016, 15:15
@Blacklight030

Eben. Zunächst sollte man (sofern etwas anderes nicht offensichtlich ist) davon ausgehen das einfach ein Fehler passiert ist. Dennoch sollte man eine bestätigung anfordern das der Fehler erkannt & beseitgt worden ist.

Antworten, Forderung zurückweisen, auf mögliche Personenverwechslung hinweisen... fall für erledigt betrachten. Sofern was vom Gericht kommt widersprechen.